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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Ostindien (Volkszählung etc. 1891)
räumen, vielmehr an geeigneten Orten befestigte Plätze anlegen als Sitz von Garnisonen und Behörden. Die Besetzung des Miranzai-Gebirgslandes (s.M ir unz ai) bringt den Thalschluß der fruchtbaren Thäler am Südabhang des Safed-Koh, um welche im afghanischen Kriea/1879 so heiß gestritten wurde, in englischen Besitz s die Unterwerfung der Bewohner der Schwarzen Berge soll englischen Einfluß in die Hindukuschthäler einziehen lassen. Die Ergebnisse der 1891 veranstalteten Zählung liegen gegenwärtig in ihren vorläufigen Resultaten im »8t3.ti8ticai ^d Ltill^t rellttiu«- to Diiti^ii luäili« vom10.Sept.1891 vor; nurfüreinige Tributärstaaten sind dieselben noch nichtverö'ffentlicht. Danachwaren Areal und Bevölkerung des Kaiserreichs Indien:
^luf
1> Brit. Territorien.
Unt.d. Generalgouverneur:
Adschmir und Mairwara
Verar.......
Kurg.......
^Andainanen (Port Blair)
Unter Gouverneuren:
Madras......
Lakediven .. .. .. . Bombay mit Cino .. . Aden und Perim .. . Unter Leutnant - Gouverneuren :
Bengalen.....
Nordwestprovinzen und
Audh......
Pandschal).....
Ant. Chief-Commissioners: Hentralprovinzen .. .. .
Assam......
Unterbirma.....
Oberbirma.....
Britisch - Belutschistan .
Brit. Territorien: 2) Ein he im. Staaten: Unter den Provinzverwaltnngen:
Vengalen.....
Nordwestvrovinzen .. .
Pandschab.....
Ientralprovinzen .. .. .
Madras......
Bombay......
Unter Politischen Agenten:
Radschputana Agency .
Ientralindien ....
Baroda......
Haidarabad.....
Maissur......
Kaschmir......
Sikkim......
Manipur .. .. .. .. .
Stämme östl. von Assam
Lushaiu. Kachln «i.Ober Schanstaaten j birma
Belutschistan mit Ketta
Afghanische Grenzgebiete
Andamanen (Teil) und ^tikobaren .. .. .. .
Arabische Schutzgebiete >)
Somalküste (Protekt.)^)
Sokotral).....
Kuria - Muria - Inseln')
Sansibar.....
Schutzstaaten:
Kaiserreich Indien:^ Zu Aden gehörig.
QKilom, QMeil.
Einwohner
7021 128
45870 833
4100! 74
31 0.5
371247 0742
1
32146:i
181
403249
274810
287519
218 704
119930
236251
178700
35000
2504137
97160
13273
99190
74677
24891
183465
336038
194446
22195
211872
75950
2100L0
8000
21500
29100
121300
200 000 315 000
82000
8238
20 700
?
3579
70
2560
5838
3,^
7323
4991
5222
3972
2178
4291
3245
636
45477,»
1764
241
1801
1356
452
3332
6103
3531
403
3848
1379
3814
145
3! 632
5 721
1489
150
376
?
65
1.3
46
541890
2896670
172630
15670
35588850
14410
18 825 <
41910
1 hkm
96
59
231
70909260 176
46922690
20803000
10761630
5416510
4569170
2 984 730
120000
220584100
3509 750
799160
4256670
2155490
3673370
8059760
12269330
10139570
2414200
10658930
4859 760
2542 740
50000
221000
120000
300000
1700000
400000
500000
12000
130000
153800
12000
?
210.000
171
36
60
43
29
14?
44
36
52
109
50
64
12
0
11
4
2.5
770.3^ 69147530^ 29
4359 341 > 83248.1 ^23) 731630 > 59
Der sich gegen die Zählung von 1881 ergebende sehr bedeutende Zuwachs erklärt sich zum Teil daraus, daß 1891 weit weniger Frauen und linder sich der Zählung entzogen haben als bei dein vorhergehenden Zensus. Bei der jetzigen Zahlung waren von den wirklich gezählten 284,614,210 Personen 145,177,200 männlichen und 139,115,470 weiblichen Geschlechts; immer noch ein bedeutender Unterschied zwischen den Geschlechtern, an dem wohl die noch nicht ganz gelungene Ermittelung der weiblichen Familienmitglreder, insbesondere bei den Mohammedanern, die Schuld trägt. Die Zahl der Todesfälle betrug 1889 bei einer registrierten Bevölkerung von 197,798,786 Personen 5,534,689, d. h. 27,98 pro Tausend. Davon entfielen auf Cholera 2,n, auf Fieber 17,83 pro Tausend. Infolge der bei der Hindubeuölkerung üblichen frühen veiraten hatte man bereits einen merklichen Rückgang in der Lebensfähigkeit der Kinder beobachtet. Von ärztlicher Seite wurde aber nachgewiesen, daß die bisherige Annahme der Frühreife der Hindumädchen ein Irrtum ist, daß im Gegenteil ein Hindumädchen von 15 Jahren in Bezug auf physische Entwickelung einem englischen von 12 Jahren gleich steht. Die Regierung erließ jedoch 19. März 1891 ein Gesetz, welches Kinderheiraten verbietet, vorzeitige Behandlung unentwickelter Mädchen als Ehefrauen unter Strafe stellt und keine Ehe als gesetzlich anerkennt, bei welcher die Frau das zwölfte Lebensjahr nicht zurückgelegt hat. Dieser Erlaß verfehlte nicht, unter der Hindubevölkerung eine tiefgehende Bewegung hervorzurufen. Die in drei Vorjahren stark zurückgegangene Auswanderung indischer Kulis stieg 1889 wieder auf 15,706 Seelen, von denen über Kalkutta 2000 nach Mauritius, 693 nach Natal, 6323 nach Britisch-Westindien, 675 nach den Fidschiinseln und 1256 nach Niederländisch-Guayana gingen, während über Madras 2544 nach Mauritius und 22 l 5 nach Natal auswanderten. Seit 1881 haben 128,979 Kulis Indien verlassen. Durch wilde Tiere und Schlangen wurden 1889 getötet 25,204 Personen, dagegen 18,565 wilde Tiere und 578,415 Schlangen erlegt und dafür Belohnungen in einer Gesamthöhe von 14,336 Pfd. Sterl. gezahlt.
Es bestehen gegenwärtig Universitäten zu Kalkutta, Madras, Bombay, Allahabad und Lahore, die letztere Pandschab-Universität genannt, sämtlich keine lehrenden, sondern nur prüfende Behörden. Ende 1890 bestanden 135 höhere Schulen, darunter 4 für das weibliche Geschlecht, welche von 14,701 Schülern und 72 Schülerinnen besucht wurden. Die Zahl sämtlicher Schulen betrug 132,650 (darunter 5962 für Mädchen), welche von 3,325,105 Personen männlichen und 294,036 Personen weiblichen Geschlechts besucht wurden. Die Gesamteinnahmen für das Schulwesen betrugen 2,782,350 Pfd. Sterl., davon Zuschuk der Regierung 767,289 Pfd. Sterl. Im Verwaltungsjal,r 1889 90 waren unter Kultur 54,467,560 Hektar. Davon waren bestellt mit Reis 11,146,579, mit Weizen 7,378,464, mit andern Nahrungspflan^en 31,678,304, mit Zuckerrohr 651,424, mit Kaffee 47,288, mit Thee 100,669, mit Baumwolle 4,157,267, mit ölsaaten 3,138,121, mit Indigo 390,973, mit Tabak 157,230, mit Einchonen4181 Hektar. Hierin ist aber die große Provinz Bengalen, über welche keine Erhebungen vorliegen, nicht inbegriffen. (Über die Getreideproduktion Ostindiens vgl. den besondern Artikel, S. 384.) Das bewässerte Areal umfaßt gegenwärtig 11,088,976Hektar, davon 3,645,219 durch Kanäle der Regierung, 431,924 Hektar durch Privatkanäle, der R^t durch Tanls, Brunnen 2c. Die Viehzählung von