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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Schwefelsäure - Schweiz
angekündigten Interpellationen vorzubeugen, gab Akerhjelm sofort seine Absicht kund, zurückzutreten.
Zu seinem Nachfolger wurde 10. Juli 1891 der Gutsbesitzer Boström ernannt, der konservativ und eifrig schutzzöllnerisch gesinnt, aber in staatsmännischen Fragen eine unbestrittene Kapazität war. Er galt als Freund der Union mit Norwegen. Doch erklärte sich die schwedische Regierung entschieden gegen die von Norwegen (s.d.) geforderte Einsetzung von besondern norwegychen Gesandten im Auslande, die mit der Union unvereinbar sei. Der Reichstag wurde 20. Jan.
1892 wieder eröffnet und ihm eine neue Heeresordnung vorgelegt, die nur teilweise vom vereinigten Reichstag genehmigt wurde.
Schwefelsäure, Ausscheidung durch Schnecken, s.
Schnecken.
Schweinerotlauf, s. Fleisch.
Schweiß, Ausscheidung von Bakterien durch S., s. Chirurgenkongreß, S. 152.
Schweiz. Zu den frühern Partialrevisionen der Bundesverfassung gesellten sich im I. 1891 zwei neue.
Am 5. Juli wurde mit 181,888 gegen 120,372 Stimmen und von 172/2 gegen 3^/2 Kantone eine Abänderung des Abschnittes über Revision gutgeheißen, welche bezweckte, daß künftig auf dem Wege der Vo lk s initiative nicht bloß die Totalrevision der Bundesverfassung, sondern auch die Umgestaltung bestimmter Materien derselben angeregt werden könne, und 18. Okt. wurde mit 230,108 gegen 157,853 und von 132/2 gegen 72/2 Kantone der Artikel 39 dahin abgeändert, daß die Ausgabe von Banknoten zum Monopol des Bundes erklärt wurde, welcher dasselbe entweder durch eine Staatsbank ausüben oder einer unter seiner Mitwirkung und Aufsicht verwalteten Zentralen Aktienbank übertragen kann; der Reingewinn der Bank über eine angemessene Verzinsung, bez. Dividende des Dotations- oder Aktienkapitals hinaus soll mindestens zu zwei Dritteilen den Kantonen zufallen. Eine weitere Verfassungsrevision, welche der Bundesrat im Dezember 1891 den eidgenössischen Räten vorgeschlagen hat, betrifft die aus sanitarischen Gründen wünschenswerte Einführung des Zündholzmonopols.
In der eidgenössischen Gesetzgebung sind hervorzuheben ein Gesetz über die ziv Ürechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter, das eine sehr schwierige Materie für die ganze S. einheitlich ordnet, ferner die Gründung eines Landesmuseums Zu der Aufbewahrung vaterländischer Altertümer, zu dessen Sitz nach hartem Kampfe 18. Juni 1891 Zürich bestimmt wurde. Gegen ein Pensionsgesetz für eidgenössische Beamte wurde das Referendum angerufen und dasselbe bei der Abneigung des Schweizervolkes gegen einen besondern pensionsberechtigen Beamtenstand mit 352,467 gegen 91,679 Stimmen verworfen. Dagegen wurde der neue erhöhte Zolltarif, gegen den eine Freihandelsliga Sturm lief, in der Abstimmung vom 18> Okt. 1891 mit 218,636 gegen 159,07^ Stimmen vom Volke angenommen und damit eine feste Grundlage für den Abschluß der neuen Handelsverträge geschaffen. Einen schweren Schlag hat der Gedanke der Verstaatlichung der Eisen bahnen durch die 6. Dez. 1891 mit 288,956 gegen 130,507 Stimmen erfolgte Verwerfung des von dem Vorsteher des Eisenbahndepartements, Bundesrat Welti, abgeschlossenen und von der Bundesversammlung gutgeheißenen Ankaufs der Zentralbahn erlitten. Zu dieser Verwerfung trugen ohne Zweifel die zwei in der Eisenbahngeschichte der S. bis dahin einzig dastehenden Nnglücksfälle bei Mönchcnstein
(14. Juni) und Zollikofen (17. Aug.) viel bei, indem dieselben gerade die Iura-Simplonbahn betrafen, an welcher der Bund durch die Aktienerwerbungen des letzten Jahres Haupteigentümer geworden war; auch stimmten zahlreiche grundsätzliche Anhänger der Verstaatlichung gegen den Ankauf, weil sie den Preis zu hoch fanden. Eine unerwartete Folge der Verwerfung des Zentralbahnankaufs war der Rücktritt Weltis, des bedeutendsten Staatsmannes der S., der, obwohl diese das System der Ministerkrisen nicht kennt, glaubte, angesichts der überwältigenden Mehrheit, welche sich gegen die von ihm befolgte Eisenbahnpolitik aussprach, sich von seinem Posten zurückziehen zu müssen und damit einen in seinen Folgen schwer abzusehenden Präzedenzfall geschaffen hat.
Im Militärwesen ist die wichtigste Neuerung die Schöpfung von vier Armeekorps, die je zwei Divisionen umfassen, durch Bundesbeschluß vom 26. Juni 1891. Zu Kommandanten derselben wurden die Obersten Ceresoln (Waadt), Feiß (St. Gallen), Bleuler (Zürich) und Wieland (Basel) ernannt. Der Kontrollbestand der schweizerischen Armee betrug 1. Jan.
1891: Auszug 127,973 Mann, Landwehr 80,272, Landsturm 272,124, Instruktionspersonal204 Mann.
Eine Pferdezählung ergab 83,094 Pferde, wovon 69,089 diensttaugliche. Im Juni 1891 sind zur Schonung der Kavallerie im Staffelten- und Ordonnanzdien'st Radfahrerabteilungen errichtet worden; sie bestehen beim Armeeftab aus 1 Offizier, 3 Unteroffizieren, 15 Nadfahrern; beim Armeekorpsstab aus2 Unteroffizieren, 5 Nadfahrern; beim Divisionsstab aus 3 Unteroffizieren, 15 Nadfahrern und beim Vrigadestab aus 1 Unteroffizier, 4 Nadfahrern. Das Radfahrerwesen ist dem Generalstab unterstellt. Das Zweirad ist Eigentum des Mannes. Im Budget für 1892 sind dieMilitärausgabenauf35,800,000Fr.veranschlagt, darunter fürGewehranschaffung6,553,600, Munition3,600,000, Gotthardbefestigung2Mill. Die bis dahin so blühenden Finanzen der S. gehen wegen den erhöhten Militärausgaben einer weniger günstigen Periode entgegen. Das Budget für 1892 zeigt 69,050,000 Fr. Einnahmen und 82,282,000 Fr. Ausgaben, mithin ein Defizit von 13,232,000, wovon allerdings über 12 Mill. auf außerordentliche Ausgaben entfallen, so daß noch ein regelmäßiges Defizit von ca. 1 Mill. in Sicht bleibt, das aber wohl durch die erhöhten Zolleinnahmen gedeckt werden wird.
Die Staatsrechnung für 1890 wies Aktiven im Gesamtbetrag von 108,451,116 Fr. und Passiven im Betrag von 71,112,013 Fr. auf. Zu den letztern kommt noch eine unkündbare 3proz. Rentenanleihe im Betrag von 69,333,000 Fr., welcher aber der damit erworbene Eisenbahnaktienbesitz der Eidgenossenschaft als Aktivum gegenübersteht.
Zum Bundespräsidenten auf 1891 wurde Welti gewählt, dem für 1892 Hauser nachfolgte. An Stelle Weltis, den die beiden eidgenössischen Räte umsonst zur Zurücknahme seines Abschiedsgesuches zu bewogen suchten, wurde 17. Dez. 1891 der Führer der katholisch-konservativen Rechten, Zemp von Iuzern, in den Bundesrat gewählt, der das bisher von Welti verwaltete Post- und Eisenbahndepartement übernahm. Die zum erstenmal seit 1848 erfolgte Wahl eines konservativen Katholiken in die höchste Landesbehörde durch die in ihrer Mehrheit radikale Bundesversammlung gilt als ein Ereignis von großer Bedeutung. Sie ist als ein Triumph des in der S. mehr und mehr zum Durchbruch kommenden Prinzips der Minoritätenvertretung aufzufassen und läßt erwarten, daß die katholisch-konservative Partei künf-