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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Abbeermaschine; Abbeokuta; Abberufung; Abbeville; Abbiategrasso; Abbiegen; Abbinden

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Abbeermaschine – Abbinden

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Abbé***'

einen dem Berichterstatter des «Temps» in Italien, Erdan (Pseudonym für André Jacob), von andern dem Abbé Louis Michon, dem Erfinder der Graphologie, wieder von andern einem Abbe Deléon, den Schriftstellern Louis Ulbach und Joseph Fabre zugeschrieben. Im «Intermédiaire des Chercheurs et des Curieux» vom 29. Sept. 1883 erklärt G. Isambert, Erdan sei der Verfasser nicht, und L. Ulbach behauptete in der «Revue politique et littéraire» vom 28. Mai 1881 auf das Bestimmteste, Abbé L. Michon habe sie geschrieben. Nach Barbier-Guérard ist es Abbé Jean Hippolyte Michon.

Abbeermaschine, s. Weinlese.

Abbeokuta, afrik. Stadt, s. Abeokuta.

Abberufung eines Gesandten, die Zurücknahme der völkerrechtlichen Vollmacht zur ständigen diplomat. Vertretung, der Beglaubigung (s. d.), und wird dieser entsprechend nach vorgängiger vertraulicher Mitteilung durch Überreichung des Abberufungsschreibens an das Staatsoberhaupt, bei welchem der Gesandte beglaubigt war, in feierlicher Audienz vollzogen. Von der A., welche regelmäßig nur einen Wechsel in der Person des Vertreters bezeichnet, ist zu unterscheiden der Abbruch des diplomat. Verkehre, welcher gewöhnlich, wenn auch nicht notwendig das Anzeichen des bevorstehenden Ausbruchs der Feindseligkeiten ist. Der Staat, welcher dazu schreiten will, übersendet dann dem Gesandten des andern Staates die Pässe und beauftragt gleichzeitig seinen Gesandten bei letzterm, die Pässe zu fordern. Indes kann auch die A. des Gesandten unter gleichzeitiger Bestellung eines bloßen Geschäftsträgers, wie unter Umständen auch schon eine längere Beurlaubung des erstem den Abbruch oder eine Störung der freundlichen Beziehungen, andererseits die Bereitstellung der Pässe nur die Absicht ausdrücken, mit dem Gesandten wegen eines von ihm begangenen Verstoßes gegen das Völkerrecht den diplomat. Verkehr abzubrechen. – A. (Avocatorium) heißt auch die beim Kriegsausbruche von dem einen Staate an seine im Gebiet des andern sich aufhaltenden Staatsangehörigen gerichtete Aufforderung, zurückzukehren (s. Avokatorien); ihr entspricht die Ausweisung (s. d.) der Angehörigen des fremden Staates, welche von Frankreich 1870 mit ungewöhnlicher Schroffheit, aber nicht gerade völkerrechtswidrig vollzogen wurde. Mit Ausnahme dieses einen Falles ist in den neuern Kriegen weder das eine noch das andere geschehen, vielmehr pflegt beim Abbruch des diplomat. Verkehrs jeder Staat den Schutz seiner im feindlichen Gebiet zurückbleibenden Angehörigen dem Vertreter eines befreundeten Staates zu übertragen. – Die in konstitutionellen Staaten als Volksvertreter in die Wahlkammer Abgeordneten (s. d.) können nicht von ihren Wählern nach Willkür abberufen werden, dagegen können Bevollmächtigte, z.B. der Standesherren in den Ersten Kammern, oder zur Vertretung berechtigter Körperschaften, von ihren Vollmachtgebern abberufen werden.

Abbeville (spr. abb'wil). 1) Arrondissement im franz. Depart. Somme, hat 1584,69 qkm, (1891) 132532 E., 172 Gemeinden und zerfällt in die 11 Kantone Abbeville-Nord (12874 E.), Abbeville-Sud (12139 E.) mit zusammen 107,04 qkm, Ailly-le-Haut-Clocher (142,21 qkm, 9769 E.), Ault (113,78 qkm, 16288 E.), Crécy (225,18 qkm, 10504 E.), Gamaches (154,71 qkm, 11855 E.), Hallencourt ↔ (141,11 qkm, 11776 E.), Moyenneville (121,47 qkm, 10749 E.), Nouvion (182,80 qkm, 8990 E.), Rue (249,49 qkm, 12616 E.), St. Valery-sur-Somme (146,90 qkm, 14972 E.). –

2) Hauptstadt des Arrondissements A., an der Flutgrenze der Somme und an der Linie Paris-Boulogne-Calais der Franz. Nordbahn, hat (1891) 18022, als Gemeinde 19851 E., in Garnison das 3. Chasseurregiment, Rathaus mit altertümlichem Glockenturm (1209 erbaut), mehrere alte Kirchen, u.a. die 1488 begonnene, im 17. Jahrh. vollendete schöne Kirche St. Vulfran, deren Portal eins der schönsten Denkmäler got. Baukunst ist, ferner eine 1690 gegründete Bibliothek (45000 Bände) und mehrere Museen mit prähistor. Funden aus der Stadt und ihrer Umgebung, z.B. Kieselgeräten und Überresten ausgestorbener Tiere. Vor der Aufhebung des Edikts von Nantes hatte A. infolge der bedeutenden Wollwarenindustrie und des ansehnlichen Handels 40000 E. Durch Colbert erhielt es 1665 die erste Tuchfabrik (errichtet von dem Holländer Robais), 1667 die erste Teppichfabrik; jetzt hat es Sammet-, Damast-, Teppich- und Rübenzuckerfabriken, Seilereien, Hüttenwerke. – A., einer der ältesten Orte Frankreichs, im Anfang unserer Zeitrechnung jedenfalls röm. Ansiedelung, im 9. Jahrh. ein von der Abtei Saint Riquier (s. d.) abhängiger Flecken, erwarb 1130 von dem Grafen Wilhelm Talvas das Recht, sich als Gemeinde zu gestalten. A. diente den Anführern des ersten und zweiten Kreuzzuges als Sammelplatz vor der Abreise nach dem Heiligen Lande. Den Frieden von 1259 zwischen dem franz. König Ludwig IX. und dem engl. König Heinrich III. hat man mit Unrecht nach A. benannt: er ist in Paris geschlossen. – Vgl. E. Prarond, La Topographie historique et archéologique d'A. (3 Bde., Abbeville 1871–84).

Abbiategrasso, Kreishauptstadt in der ital. Provinz Mailand, 25 km im WSW. von Mailand, in 120 m Höhe und in fruchtbarer Gegend nahe am Naviglio Grande (s. d.), der aus dem 6 km westlich von A. entfernten Ticino nach Mailand führt und aus dem hier der Naviglio von Bereguardo gegen Südosten abgeht, an der Eisenbahnlinie Mortara-Mailand des Mittelmeernetzes, ist mit Mauern umgeben, hat (1881) 5258, als Gemeinde 10481 E., starken Reisbau, sowie mehrere Seidenfabriken. A. wurde 1167 von Kaiser Friedrich I. erobert; 24. Sept. 1313 wurden hier die Guelfen von Matteo Visconti geschlagen; 1524 ergaben sich hier die Franzosen an Giovanni dei Medici.

Abbiegen, s. Abbrechen.

Abbinden oder Zulegen, in der Baukunst das Zurechtlegen aller Holzteile einer Fachwerkwand, eines Dachstuhles oder dergl. auf dem Werkplan behufs Ausarbeitung der Verbindungsglieder. Die abgebundenen Holzstücke werden mit Zeichen versehen auf den Bauplatz übergeführt und dort leicht in der vorgesehenen Weise aufgestellt (gerichtet).

In der Chirurgie ist A. eine Operation, durch die krankhafte Neubildungen oder auch erkrankte Körperteile ohne Blutung mit Hilfe eines fest umgelegten Fadens oder Drahtes entfernt werden. Dem gesunden Teil so nahe als möglich wird mit der Hand, oder an schwer zugänglichen Stellen mittels eines besondern sog. Schlingenführers um das zu entfernende Gebilde eine Schlinge gelegt (s. umstehende Figur) und diese entweder langsam so stark zusammengezogen, bis der von der Schlinge gefaßte Teil völlig durchschnitten, mithin das Gebilde abgelöst ist; oder

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 20.