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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Adlerpult; Adlerrochen; Adlersfeld; Adlersparre; Adlersteine; Adlervitriol; Adlerweibchen; Ad libitum

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Adlerpult - Ad libitum

etwas schmälern Bande um den Hals tragen. (S. Tafel: Die wichtigsten Orden I, Fig. 8.) - Vgl. Schneider, Die preuß. Orden, Ehrenzeichen u.s. w.; Der Rote A. (Berl. 1868); Höstmann, Der preuß. Rote A. und der königl. Kronenorden (ebd. 1878).

3) Der Weiße A. in Rußland, mit nur einer Klasse, ursprünglich poln. Orden, angeblich 1325 von König Wladislaw I. gestiftet, 1. Nov. 1705 von König August II. erneuert, 1807 vom König von Sachsen als Herzog von Warschau abermals erteilt, 1815 in der poln. Verfassung vom russ. Kaiser als König von Polen für den ersten Orden des Reichs erklärt, und durch das organische Statut vom 26. Febr. 1832 in die Reihe der russischen versetzt, wo er nach dem Alexander-Newskij-Orden rangiert. Ordenszeichen ist ein rotes Kreuz mit dem weißen Adler, von dem russ. Doppeladler umfaßt, getragen an einem breiten, dunkelblauen Bande über die linke Schulter. Dazu wird auf der Brust ein goldener Stern mit weißem, rotgerändertem Kreuze in der Mitte und der Devise "Pro fide, rege et lege" (Für Glauben, König und Gesetz) gefügt.

4) Der Weiße A. in Serbien, gestiftet 6. März (22. Febr.) 1882 bei Proklamierung des Königtums vom Könige Milan, hat fünf Klassen; Ordenszeichen ist ein weiß emaillierter, doppelköpfiger, gekrönter Adler mit goldenen Fängen, von einer Königskrone überragt und mit ovalem rotem Mittelschild, das ein weiß emailliertes Kreuz mit vier goldenen Feuerstrahlen zwischen den Armen trägt. Auf dem Revers ist das goldene gekrönte Monogramm M. I., darüber ein blaues Band mit dem Datum der Stiftung 22. Febr. 1882 in serb. Zeichen.

Nicht mehr verliehen werden: Der Goldene A., gegründet 1806 von Friedrich I. von Württemberg bei Annahme der Königskrone, 1818 mit dem Orden der Württembergischen Krone vereinigt; der Orden des Adlers von Este, gestiftet von Herzog Franz V. von Modena 27. Dez. 1855, und der Orden des mexikanischen Adlers, gestiftet 1. Jan. 1865 von Kaiser Maximilian von Mexiko.

Adlerpult, Lesepult an ital. Ambonen (s. Ambo) und deutschen Lettnern (s. d.), in Form eines Adlers mit ausgebreiteten Flügeln. Von ihnen herab wurden in der ältern christl. Kirche die Evangelien verlesen.

Adlerrochen, s. Meerdrachen.

Adlersfeld, Eufemia von, geborene Gräfin Ballestrem di Castellengo, Schriftstellerin, geb. 18. Aug. 1854 zu Ratibor, schrieb seit 1872 für belletristische Zeitschriften, sammelte ihre Arbeiten u. d. T. "Blätter im Winde. Novellen" (Bresl.1876), "Verschlungene Pfade" (ebd. 1877), "Aus tiefem Borne" (1883), "Die Augen der Assunta" (1886), "Sol und andere Novellen" (1889), "Datura sanguinea u. s. w." (1889), "Um eine Königskrone und andere Novellen" (1890), "Zur Attaque!" (1891). Dazu kamen die Romane "Lady Melusine" (1878), "Das Erbe der zweiten Frau" (1878), "Haideröslein" (2 Bde., 1880), "Violet" (1883), "Die blonden Frauen von Illmenried" (1889) und "Die Falkner vom Falkenhof" (2 Bde.,1890), die Gedichtsammlung "Tropfen im Ocean" (1878), das epische Gedicht "Raoul der Page" (1881), das Drama "Ein Meteor" (1880), "Das goldene Buch. Verzeichnis der regierenden Häupter u. s. w." (Bresl. 1892) und "Katechismus des guten Tons und der feinen Sitte" (Lpz. 1892). Sie lebt seit l889 in Karlsruhe.

Adlersparre, Georg, Graf, schwed. General und Staatsmann, geb. 28. März 1760 in der Provinz Jemtland, trat 1775 in Militärdienste. Als Gustav III. gestorben war (1792), nahm A. als Rittmeister seine Entlassung, widmete sich der Litteratur und gab 1797-1801 eine liberale Zeitschrift: "Läsning i blandade Ämnen", heraus. Beim Ausbruche des Krieges gegen Rußland 1808 trat er wieder in Dienst und erhielt 1809 als Oberstlieutenant und Oberadjutant den Befehl über eine Abteilung der sog. Westarmee. A. ward in die Pläne zum Sturze König Gustavs IV. eingeweiht und trug wesentlich zu deren Ausführung dadurch bei, daß er sein Korps in die Nähe der Hauptstadt führte. Nach dem Regierungswechsel wurde A. schnell nacheinander Staatsrat, Generaladjutant, Generalmajor und in den Freiherrenstand erhoben. Es gelang ihm, die schon während des Krieges verhandelte Wahl des Prinzen Christian August zum Thronfolger durchzusetzen. Als sich nach dem plötzlichen Tode des Kronprinzen sein Ansehen minderte, zog er sich 1810 als Landeshauptmann (bis 1824) nach Staraborgs Län zurück. 1816 erteilte ihm der König die Grafenwürde. Die von ihm veranstaltete Herausgabe der "Handlingar rörande Sveriges äldre, nyare och nyaste historia" (9 Bde., Stockh. 1830-33), enthaltend eine Menge von geheimen Staatspapieren, seinen Briefwechsel mit Karl XIII., dem Prinzen Christian August u. a., verwickelte ihn 1831 in eine Untersuchung wegen Preßvergehen und zog ihm eine Geldstrafe zu. A. starb 23. Sept. 1835 auf seinem Landgute Gustafswik im Wermland.

Adlersteine (dem Volksglauben nach von Adlern in ihre Nester getragen und versehen mit Zauber- und Heilkräften), hohle, nierenförmige, kugelige oder knollige Massen von schaligem, ockergelbem oder rotbraunem Thoneisenstein, die sich namentlich häufig in den Thonen oder thonigen Randsteinen der Braunkohlenformation finden, besonders schön bei Priesen unterhalb Aussig. Enthalten sie im Innern einen beweglichen Kern (eine innerlich abgelöste konzentrische Schale), so werden sie auch mit dem Namen Klappersteine bezeichnet.

Adlervitriol, Doppelvitriol, Salzburger Vitriol, Admonter Vitriol (frz. vitriol double), chem. Präparat, das von Färbern als Beize zum Schwarzfärben benutzt wird und aus einer zusammenkrystallisierten Mischung von Eisenvitriol und Kupfervitriol in verschiedenen Verhältnissen besteht. Man gewinnt es gewöhnlich durch Oxydation von kupferkieshaltigen Eisenkiesen an der Luft und nachheriges Auslaugen und Krystallisieren. Je nach dem Kupfergehalt sind entweder 1,2, 3 oder 4 Adlerzeichen auf dem Faßdeckel eingebrannt. Der Kupfervitriolgehalt schwankt zwischen 9 und 29 Proz.

Adlerweibchen (herald.), s. Jungfrauenadler.

Ad libitum (lat.), nach Belieben; bezeichnet am Anfang oder im Verlauf eines Musikstücks, daß die mit diesem Zusätze versehenen Instrumente oder Singstimmen auch ohne wesentlichen Nachteil für die Wirkung des Ganzen weggelassen werden können. An unbegleiteten Stellen einer Solostimme angewendet, bedeutet das Wort, daß dem Ausführenden überlassen bleibt, die Stelle (besonders Kadenzen) nach eigenem Gefallen schneller oder langsamer vorzutragen, ohne sich an das ursprünglich angegebene Tempo zu binden (in welchem Falle man öfter auch den ital. Ausdruck A piacere, d. i. nach Belieben, gebraucht, s. Al piacer), dann auch, daß der Ausführende das Recht hat, sich in frei erfundenen Ausschmückungen oder Kadenzen zu ergehen.