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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ahmadpur; Ahmad Schah; Ahmedabad; Ahmed Schah; Ahming; Ahn; Ahna; Ahndung; Ahnen

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Ahmadpur – Ahnen

Bombay, 19° 5′ nördl. Br., 74° 55′ östl. L., am Sina, östlich von Bombay, durch eine 3,6 m hohe Mauer und ein starkes Fort geschützt, hat (1891) 41689 E., darunter 32027 Hindu, 6347 Mohammedaner, 1888 Christen, 1177 Dschain, 183 Parßi, aus Luftziegeln erbaute Häuser und viele mohammed. Baudenkmäler; ferner eine amerik. Kirche, einen Parßitempel, eine höhere engl. und mehrere andere Schulen und seit 1849 ein großartiges, für Fremde aller Glaubensbekenntnisse durch Beiträge von Eingeborenen und Europäern erbautes Dharmßala (Herbergshaus). Die Industrie erstreckt sich auf die Fabrikation von seidenen und baumwollenen Kleidern, besonders von Sari (eine Art Frauenkleider), von Kupfer- und Messingtöpfen und starken Teppichen. Mit den Linien Bombay-Kalkutta und Bombay-Madras ist A. durch eine Zweigbahn verbunden. – A., einst die zweite Stadt der vormaligen Provinz Aurangabad (s. d.), wurde 1493 von Ahmad Nisam Schah, einem Offizier des Bahmanireichs im Dekan, als Hauptstadt eines eigenen Staates gegründet, der 1636 mit dem Reich Dehli vereinigt wurde. Nach Aurangsebs Tode (1707) wurde A. eine Beute der Mahratten und gehörte dem Peschwa, der sie 1797 an Daulat Rao Sindhia überlassen mußte. Am 11. Sept. 1803 ergab sich A. den Engländern unter dem Herzog von Wellington und wurde ihnen am 30. Dez. abgetreten.

Ahmadpur (engt. Ahmedpoor), zwei Städte im ostind. Staate Bahawalpur (s. d.), die eine 29° 8½′ nördl. Br., 71° 18′ östl. L., mit 9853 E. (zwei Drittel Mohammedaner, ein Drittel Hindu); die zweite 150 km südwestlich davon, mit 4235 E. (vier Siebentel Hindu, Rest Mohammedaner); beide Städte an der Eisenbahn Karatschi-Bahawalpur u. s. w.

Ahmad Schah, der Begründer des Reichs der Afghanen, Sohn des Siman Chan aus dem Stamme der Abdali, geb. um 1724. Während einer Fehde zwischen den Abdali und den Gildschi (Gilzai) kam er sehr jung in die Gefangenschaft des Fürsten Hußein von Kandahar, aus welcher er 1738 durch Nadir Schah befreit ward. Diesen begleitete er dann als Asaberdar oder Stabträger auf allen Feldzügen. Nach der Ermordung Nadirs (1747) zog sich A. S. nach Afghanistan zurück und ließ sich zu Kandahar von den Häuptlingen zum König von Afghanistan erklären. Zugleich legte er sich und seinem Hause den Ehrennamen Durr-i-Durrân (d. i. Perle der Perlen) bei, nach dem sein ganzer Stamm, ja selbst die Afghanen überhaupt Durrani heißen. Dann unterwarf er 1748 die Gildschi, nahm hierauf Ghasni, Kabul, Dschalalabad, besetzte Lahaur und Multan und rückte gegen Dehli vor. In Sirhind besiegt, mußte er sich zwar über den Indus zurückziehen, brach aber auf die Nachricht vom Tode des Großmoguls Muhammad Schah abermals gegen Lahaur auf und zwang den Statthalter des Pandschab, Tribut zu zahlen. Hierauf nahm A. S. 1749‒50 Herat und Raischapur und unterwarf Chorassan und Sedschestan. Nachdem ihm der schwache Kaiser von Dehli, Ahmad, das Pandschab nebst den östlich angrenzenden Provinzen bis Sirhind abgetreten, verleibte er 1752 auch Kaschmir seinem Reiche ein. Als 1754 der mächtige Wesir Ghasi eddin den Alamgir Ⅱ. auf den Thron der Großmoguls gesetzt und sich auch wieder des Pandschab bemächtigt hatte, überschritt A. S. 1756 den Indus, gewann rasch das Pandschab wieder, eroberte Dehli, setzte einen Centralinder in Dehli, seinen Sohn Timur im Pandschab zum Statthalter ein und kehrte 1759 nach Kandahar zurück. Indessen hatten die Mahratten und Sikh die afghan. Statthalter aus den ind. Ländern vertrieben und diese bis zum Dschihlam (Hydaspes) besetzt. A. S. schlug sie und zog 1760 zum zweitenmal als Sieger in Dehli ein. Ein neues Heer der Mahratten unter Sedaschar Rao Bhao wurde 6. Jan. 1761 in der Schlacht bei Panipat von den Durrani vollständig vernichtet. (S. Mahratten.) Durch sein Heer zur Rückkehr nach Afghanistan genötigt, überließ er seitdem den kriegerischen Schutz seines Reichs seinem Sohne Timur, während er selbst bis zu seinem Tode (1773) sich der innern Verwaltung und der Befestigung der Herrschaft widmete.

Ahmedabad, Ahmednuggur, Ahmedpoor, s. Ahmadabad, Ahmadnagar, Ahmadpur.

Ahmed Schah, s. Ahmad Schah.

Ahming, ein in Form einer Skala am Vorder- und Hintersteven eines Schiffs angebrachtes Maß, welches den Tiefgang (s. d.) eines Schiffs angiebt.

Ahn, Joh. Franz, Pädagog, geb. 15. Dez. 1796 zu Aachen, widmete sich zunächst dem kaufmännischen Berufe, wurde dann Feldmesser, wandte sich jedoch später dem Lehrfache zu und wurde 1824 Lehrer für moderne Sprachen am Gymnasium seiner Vaterstadt. Um jungen, für das praktische Geschäftsleben bestimmten Leuten angemessenen Unterricht zu bieten, begründete er 1826 eine Erziehungs- und Unterrichtsanstalt, welche die erste ihrer Art in den Rheinlanden war und als ein Vorläufer des Realschulwesens gelten kann. Nach deren Auflösung wurde A. 1843 Lehrer an der mit dem Gymnasium verbundenen Realschule zu Neuß. 1863 trat er in den Ruhestand und starb 21. Aug. 1865. A. hat sich namentlich durch seine zahlreichen Schriften zur Erlernung der neuern Sprachen Verdienst erworben. Die nach ihm benannte Methode, im wesentlichen die Seidenstückersche, ahmt den natürlichen Gang, nach dem ein Kind seine Muttersprache erlernt, soviel als möglich nach. Er brachte seine Methode zuerst in dem «Praktischen Lehrgang zur schnellen und leichten Erlernung der franz. Sprache» (1. Kursus, Köln 1834; 2. Kursus, ebd. 1840) zur Anwendung, welches Buch viele Auflagen erlebte und in den meisten europ. Ländern Nachahmungen hervorrief.

Ahna, s. De Ahna, Heinrich.

Ahndung, s. Ahnung.

Ahnen, ursprünglich die Großeltern (althochdeutsch ano, der Großvater, weiblich anâ), dann im weitern Sinne alle Vorfahren (in welcher Bedeutung das Badische Landrecht «Ascendenten» mit A. übersetzt), im engern Sinne beim Adel die schematisch geordneten väterlichen und mütterlichen Vorfahren bestimmten Grades von adliger Abstammung. – Zum Erwerbe mancher Vermögensrechte, welche nur Adligen überhaupt oder nur den Mitgliedern einer bestimmten adligen Familie zugänglich sein sollen, genügt nicht der Adel an sich, sondern es wird Ahnenadel, d. h. alter Adel, erfordert. In einem solchen Falle muß derjenige, welcher Ansprüche auf den Genuß des Rechts erhebt, sich der Ahnenprobe unterwerfen, d. h. beweisen, daß seine Vorfahren bis zu einer gewissen Grenze hinauf, sowohl von der väterlichen als von der mütterlichen Seite, sämtlich von Adel gewesen sind. Die Ahnenzahl wird nach der Zahl der zusammenstehenden Vorfahren berechnet. Kommen nur die Eltern in Betracht, so werden zwei A. erfordert; vier A. bedeuten, daß der Adel von den