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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Alexander; Alexander Johann

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Alexander Johann I. (Fürst v. Rumän.) - Alexander I. Pawlowitsch (Kaiser v. Rußl.)

Zaren Iwans III. Wasiljewitsch. A. war vor allem bestrebt, Litauen gegen die Moskowiten und Tataren zu schützen, versuchte nach dem Tode Herzog Konrads von Masowien, dies Herzogtum einzuziehen, mußte es aber auf Betreiben der Stände und der Herzogin Anna auf dem Reichstage zu Petrikau (1504) den minderjährigen Herzögen Johann und Stanislaw unter der Vormundschaft ihrer Mutter Anna zugestehen. Sein Feldherr Glinski schlug die Tataren. A. starb 1506 zu Wilna.

Alexander Johann I., Fürst von Rumänien, s. Cusa.

Alexander I. Pawlowitsch, Kaiser von Rußland (1801-25), geb. 23. (12.) Dez. 1777, folgte 24. (12.) März 1801 seinem Vater, Paul I., auf dem Throne und wurde 27. (15.) Sept. desselben Jahres zu Moskau gekrönt. Er hatte sich 9. Okt. (28. Sept.) 1793 mit der Prinzessin Elisabeth (Luise Marie) von Baden vermählt. Mehr humanistisch als staatsmännisch gebildet, durch das Schreckensende seines Vaters eingeschüchtert, von ungemessenen Hoffnungen begrüßt doch wenig mit dem praktischen Leben bekannt, begann er, 23 J. alt, die Herrschaft des zerrütteten Reichs. Die zu hohen Voraussetzungen, von denen A. bei seinen innern Reformen ausging, ließen deren Ergebnisse hinter den Vorsätzen zurückbleiben. Indessen schuf oder reformierte er die Universitäten, die wissenschaftlichen Institute und die sonstigen Lehr- und Bildungsanstalten des Reichs. Weit eingreifender für Rußlands Volksleben waren, obgleich durch die großen Ereignisse seiner Epoche oft unterbrochen und teilweise später wieder rückgängig gemacht, A.s Bestrebungen zur Überführung Rußlands aus der asiat. Willkürherrschaft in eine europ. Rechtsordnung, wobei ihn besonders Speranskij unterstützte. Die Aufhebung der Leibeigenschaft ward unter ihm in Esthland, Livland und Kurland ins Werk gesetzt. Schon 1801 schaffte er das sog. Heimliche Gericht ab, vor welches besonders polit. Verbrecher gezogen wurden. Auch that er den Mißbräuchen der Statthaltergewalt durch Gesetze Einhalt. Das Vorrecht der Adligen, daß ihre Erbgüter in keinem Falle zur Strafe eingezogen werden konnten, erhob er zum allgemeinen Recht. An einem bürgerlichen Gesetzbuch ließ er arbeiten. Viel hat er insbesondere für Industrie und Handel seines Reichs gethan, z. B. durch verbesserte Einrichtung des Schuldenwesens, durch die 1817 gegründete Reichskammerbank, durch die Stiftung der Messe zu Warschau, durch Straßen- und Kanalbau, durch Bewilligung eines Freihafens für Odessa, namentlich auch dadurch, daß (Ukas vom 28. Dez. 1818) allen Bauern das Recht ward, Fabriken und Manufakturen zu errichten, was früher nur dem Adel und den Kaufleuten zustand. Im allgemeinen bewiesen auch mehrere durch ihn veranlaßte Reisen um die Welt, die Gesandtschaft 1817 nach Persien, Sendungen nach Cochinchina und Chiwa, die Verbindung mit den Vereinigten Staaten, mit Brasilien und Spanien, die Handels- und Schiffahrtsverträge mit der Pforte, die Niederlassungen auf der Nordwestküste von Nordamerika den richtigen Blick für Rußlands Stellung im Welthandel. Die auswärtige Politik A.s war beharrlich darauf gerichtet, mindestens Europas östl. Hälfte dem russ. Prinzipat zu unterwerfen. Die nach Napoleons Untergange eingetretenen europ. Verhältnisse gewährten der russ. Politik einen überwiegenden Einfluß, der anfangs zu Gunsten des liberalen Princips verwendet, später der polit. und socialen Entwicklung Europas Europas sehr nachteilig wurde.

In richtiger Erkenntnis der falschen Neutralitätspolitik Pauls I. war A.s erste Sorge (1801) die Erneuerung des Seevertrags mit England und ein Friedensschluß mit Frankreich, um dadurch auf die sog. Entschädigungen in Deutschland Einfluß und für Rußlands alte Pläne auf die Türkei freie Hand zu gewinnen. Napoleons Streben nach einer europ. Weltherrschaft führte A. 1805 im Verein mit Österreich zum Kriege mit Frankreich; der Friede, den Österreich zu Preßburg schloß, war für ihn nicht bindend, so daß er 1806 sich mit Preußen zur Bekämpfung Napoleons vereinigen konnte. Doch als dieses niedergeworfen war, gab A. im Frieden von Tilsit 1807 den Verbündeten preis und erkannte Napoleons staatliche Schöpfungen sowie die Zerstückelung Preußens an, gegen Napoleons vorläufige Einwilligung zur russ. Eroberung Finlands und der Donaufürstentümer. Der Erfurter Kongreß (1808) setzte Europas Teilung zu franz.-russ. Verfügung fest. Als aber Österreich 1809 den franz. Waffen erlag, während das Herzogtum Warschau durch Napoleon vergrößert wurde, löste A. jene Teilungsallianz, und als das franz. Heer 1812 zum größten Teil im russ. Feldzuge zu Grunde gegangen, Rußland aber außer stande war, den Krieg allein mit Erfolg fortzusetzen, sah A. sich genötigt, seine Eroberungspläne gegen Preußen aufzugeben und zur gemeinsamen Bekämpfung Napoleons ein Bündnis mit Deutschland einzugeben. Durch die Großmut, mit welcher A. nach der Einnahme von Paris die Franzosen behandelte, erweckte er für seine Persönlichkeit hohe Achtung. Auf dem Wiener Kongreß nahm er Polen für sich in Anspruch und gab dem neuerworbenen Lande eine Konstitution. Bei der Rückkehr Napoleons drang A. auf die Erfüllung des Vertrags von Chaumont und die Achtserklärung gegen den gemeinsamen Feind. Auch diesmal hatte Frankreich seiner hochherzig scheinenden Klugheit viel zu danken, da A. durch ein starkes Frankreich Rußlands Einwirkung bis an den Rhein zu sichern gedachte.

Während A. einerseits an einer parlamentarischen Verfassung für Rußland arbeitete, gelang es ihm andererseits, unter dem Einfluß frömmelnder Mystik (s. Krüdener, Barbara Juliane) die Heilige Allianz (s. d.) zu stiften. Die Entdeckung revolutionärer Geheimbünde in Rußland erstickte dann schnell A.s Liberalismus. Er verfiel mehr und mehr dem Einfluß des Fürsten Metternich, dessen Politik, durch Rußland mächtig unterstützt, maßgebend für den europ. Kontinent wurde und jenes allgemeine Repressivsystem begründete (Kongresse von Troppau, Laibach und Verona), das fortan in Europa herrschte. In Rußland war selbst von Aufhebung der Leibeigenschaft nicht mehr die Rede; die Censur wurde wieder eingeführt, der Wissenschaft und dem Unterrichte Fesseln angelegt, Untersuchungen wegen demagogischer Umtriebe veranstaltet, die Freimaurerlogen und Missionsgesellschaften unterdrückt und allmählich alle Pläne für Reform und Fortbildung aufgegeben. Über alle Provinzen des Reichs breitete sich, nach österr. Muster, das Netz einer offenen wie geheimen Polizei aus. Die Erfahrung, daß trotz dieses Repressivsystems die öffentliche Meinung sich nicht ersticken ließ, und der Zwiespalt, in welchen A. selbst sich mit seiner Vergangenheit versetzt sah, quälten den krankhaft erregten Kaiser und versenkten ihn mehr und mehr in religiöse Mystik. Bei dem Aufstand Griechenlands geriet die Politik A.s in vollsten Widerspruch mit den Sympathien der