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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Alkoholometer; Alkoholradikale; Alkoholvergiftung; Alkoran; Alkorān; Alkoven; Alkōven; Alkuin; Alkŭin

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Alkoholometer - Alkuin

Vereine, die fern von jedem polit. und konfessionellen Parteistandpunkt das Volk über die Gefahren des A. zu belehren und sein sittliches Gefühl durch Verbreitung von Aufklärung, Wissen und Bildung zu fördern suchen, ist als eine wesentliche Grundbedingung für die wirksame Bekämpfung der Trunksucht zu bezeichnen. In dieser Beziehung sind die Bestrebungen des «Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke» sowie des «Österreichischen Vereins gegen Trunksucht» mit Freuden zu begrüßen. Darüber ist jedoch nicht zu vergessen, daß überall dort, wo Proletariat und Massenarmut herrschen, die Fürsorge für Beschaffung gesunder Wohnungen, guter und billiger Nahrungsmittel, insbesondere solcher Getränke, die als Ersatz für den Branntwein dienen (gutes billiges Bier, Kaffee, Thee), die Errichtung gut geleiteter Volksküchen u. dgl. die wirksamsten Waffen gegen die Trunksucht darstellen.

Von den seitens des Staates gegen den A. zu ergreifenden Maßregeln haben weder das Verbot des Branntweinhandeis, wie dies von einzelnen Staaten von Nordamerika versucht wurde, noch die hohe Besteuerung des Branntweins die Trunksucht zu vermindern vermocht. Dagegen dürften sich die neuerdings angeregte strenge Überwachung des Kleinhandels mit Spirituosen, die Verminderung der Schankkonzessionen und der Schankstätten, die gesetzliche Verantwortlichkeit des Schankwirts für alle Folgen der Trunkenheit, zu der er verholfen, und die unnachsichtliche Bestrafung aller öffentlichen Trunkexcesse als entschieden wirksame Mittel bewähren. Mit der Verminderung der Schankstätten hat man recht gute Erfahrungen in Göteborg gemacht, wo eine Aktiengesellschaft die Schankstätten ankauft und sie ganz uneigennützig, ausschließlich im Sinne der Mäßigkeit verwaltet (s. Gotenburger Ausschanksystem). Nicht minder wünschenswert erscheint die Errichtung staatlicher Besserungsanstalten für Gewohnheitstrinker, sog. Trinkerasyle (s. d.).

Im J. 1891 wurde dem Deutschen Reichstage der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Mißbrauch geistiger Getränke, vorgelegt, wonach für Trunksüchtige eine Entmündigung sowie auch die Unterbringung in eine Trinkerheilanstalt in Aussicht genommen wurde. Doch gelangte der Entwurf, der viel Widerspruch fand, nicht zur Beratung im Plenum.

Litteratur. Huß, Chronische Alkoholskrankheit (aus dem Schwedischen von Gerh. van dem Busch, Stockh. 1852); Baer, Der A., seine Verbreitung und seine Wirkung auf den individuellen und socialen Organismus (Berl. 1878); Stursberg, Die Bekämpfung der Völlerei, insbesondere auf dem Wege der Gesetzgebung (Düsseld. 1877); Rosenthal, Bier und Branntwein und ihre Bedeutung für die Volksgesundheit (Berl. 1881); Tilkowsky, Der Einfluß des Alkoholmißbrauchs auf psychische Störungen (Wien 1883); Stark, Der Kampf wider die Trunksucht (Frankf. 1885); Mitteilungen zur Bekämpfung der Trunksucht (später: Volksgesundheit, hg. von Böhmert u. a., 11. Jahrg., Dresd. 1894); Baer, Die Trunksucht und ihre Abwehr (Wien 1890); Martius, Handbuch der deutschen Trinker- und Trunksuchtsfrage (Gotha 1891); Schmitz, Mäßigkeit oder Enthaltsamkeit? (Bonn 1894); Larsen und Trier, Über den A. und seine Wirkungen (aus dem Dänischen von Fransen, Wien 1895).

Alkoholomēter, Alkoholmesser, ein Instrument zur Ermittelung des Gehalts an absolutem (wasserfreiem) Alkohol in dem stets wasserhaltigen Weingeist und Branntwein. Es ist eine gläserne Senkwage (s. Aräometer), die, in eine jener Flüssigkeiten gebracht, um so tiefer einsinkt, je größer der Alkoholgehalt derselben ist. Den Eintauchungspunkt beobachtet man auf einer im dünnen, rohrformigen Halse des Instruments befestigten Skala, deren Teilstriche mit Zahlen beschrieben sind, die ohne weiteres den Alkoholgehalt in Prozenten abzulesen gestatten. Das Trallessche A. giebt Volum- oder Maßprozente, das gegenwärtig von den deutschen Behörden benutzte Richtersche A. hingegen Gewichtsprozente an. Weingeist von 80 Proz. Tralles enthält also in 100 Volumen 80 Volumen absoluten Alkohol; 80 Proz. nach Richter bedeuten aber 80 kg absoluten Alkohols in 100 kg des untersuchten Weingeistes; beides ist darum nicht eins und dasselbe, weil der absolute Alkohol ein viel geringeres specifisches Gewicht hat als das Wasser. Die Angaben des A. sind nur bei derjenigen Temperatur richtig, für welche die Skala konstruiert ist (die sog. Normaltemperatur, bei Tralles 15° C). Bei höherer Temperatur sinkt der A. tiefer ein, bei niederer weniger tief; deshalb pflegt in dem A. selbst ein kleines Thermometer (Thermoalkoholometer) eingeschlossen zu sein, das die Temperatur des in Prüfung genommenen Weingeistes oder Branntweins anzeigt. Im Deutschen Reiche müssen die beim Handelsverkehr gebrauchten A. geaicht und zum Zeichen ihrer Richtigkeit gestempelt sein. Bei Flüssigkeiten, die neben Alkohol und Wasser auch noch andere Körper enthalten, ist der Alkoholgehalt auf andere Weise zu ermitteln, durch Destillation einer bestimmten Menge derselben und durch Prüfung des seiner Menge nach gekannten Destillates oder durch das Ebullioskop (s. d.), das Vaporimeter (s. d.) und das Dilatometer (s. d.). Über die steueramtliche Ermittelung des Alkoholgehalts s. Biersteuer und Branntweinsteuer.

Alkoholradikale, s. Alkohole und Alkyl.

Alkoholvergiftung, s. Alkoholismus.

Alkorān, s. Koran.

Alkōven (vom arab. al-kobba, Gemach), ein zum Schlafen bestimmter Raum, der das Licht nicht unmittelbar von außen, sondern mittels Glasthüren oder Fenster erst wieder aus andern Räumen erhält. Das Wort hatte bei den Mauren die Bedeutung von Schlafgemach oder Nebenzimmer, ging dann in das Spanische (alcoba) und in die übrigen roman. Sprachen (ital. alcóva; frz. alcôve) über. Aus dem Altfranzösischen, wo das Wort aucube lautete und die Bedeutung von Zelt noch teilweise gewahrt hatte, war es durch Wolfram von Eschenbach in der Form êkube schon einmal in das Mittelhochdeutsche eingeführt worden. Die Marquise von Rambouillet, deren Hotel d’O zu Paris (erbaut 1610) auf die Gestaltung der Schloßbauten jener Zeit großen Einfluß hatte, gab dann dem Chambre d’ alcôve, oder Chambre de lit, das später in keinem fürstl. Schloß fehlen durfte, die maßgebende Einrichtung. Die beiden Räume neben dem A. (ruelles) wurden breiter ausgebildet, der A. vom Nebenraum durch ein Schmuckgitter getrennt und das Ganze prächtig dekoriert. Das Lever (s. d.) fand im A. statt, so daß dieser ein für die Etikette nötiger Raum wurde. Noch heute sind die A. in Frankreich üblicher als bei uns. In England und Deutschland hat man sie fast überall aufgegeben.

Alkŭin (Alcuinus, eigentlich Alchuine, verderbt aus Alhwin, d. i. Tempelfreund, auch mit