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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Anhalt (Geschichte)

regierte 1212-44. Er erscheint urkundlich seit 1215 als Comes Aschariae et princeps in Anhalt. Mit Heinrich I. beginnt die eigentliche Geschichte A.s als eines für sich bestehenden Territoriums. Er hinterließ fünf Söhne, von denen zwei in den geistlichen Stand traten, die übrigen des Vaters Besitzungen teilten. Heinrich II. nahm Aschersleben und den Harz und ist der Stammvater der 1315 erloschenen Ascherslebener Linie. Bernhard erhielt Bernburg und Ballenstedt und stiftete die ältere Bernburger Linie, die bis 1468 bestand. Siegfried bekam Dessau, Cöthen, Coswig und Roßlau und begründete die (alte) Zerbster Linie, die 1307 die Herrschaft Zerbst, 1370 die Grafschaft Lindau an sich brachte und sich 1396 in zwei Zweige teilte: a. die Albrechtsche Linie zu Zerbst, die 1526 erlosch, nachdem 1508 die beiden letzten Sprossen (Magnus und Adolf II.) von der Regierung zurückgetreten waren; b. die Siegmundsche Linie zu Dessau, in welcher der Stamm fortlebte. Die Wiedervereinigung aller anhalt. Lande erfolgte 1570 unter Joachim Ernst (gest. 1586) von der Siegmundschen Linie. Dieser gab eine neue Landesordnung und legte dadurch den Grund zur spätern Verfassung der anhalt. Länder. Er hatte sieben Söhne, von denen fünf ihn überlebten und sich 1603 dergestalt in das väterliche Erbe teilten, daß Johann Georg Dessau, Christian Bernburg und den Harz, Rudolf Zerbst und Ludwig Cöthen erhielt, während August für 300 000 Thlr. auf seine Ansprüche verzichtete, unter dem Vorbehalte, daß beim Aussterben einer der vier andern Linien er oder seine Nachkommen in deren Anteil treten sollten. Dieser Vorbehalt trat 1665 in Kraft, wo Augusts Söhne den erledigten cöthenschen Anteil bekamen. Von den vier fürstl. Linien (Anhalt-Dessau, Anhalt-Cöthen, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Zerbst) starb zuerst (1793) mit Friedrich August die Zerbster aus; ihr Land fiel an die übrigen drei Linien, die es 1797 teilten. Während des Dreißigjährigen Krieges hatten sich die Fürsten dahin geeinigt, daß das Land nach außen als untrennbares Fürstentum durch den jeweiligen Senior des Gesamthauses vertreten werden solle (Senioratsreceß von 1635 und Übereinkunft von 1669). Um fernere Landesteilungen zu verhüten, führten die Fürsten seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. nach und nach das Erstgeburtsrecht ein. Das Haus Bernburg erhielt 1806 durch Kaiser Franz II. die Herzogswürde; 1807 traten alle Häuser als souveräne Fürsten, Dessau und Cöthen ebenfalls unter Annahme des Herzogstitels, dem Rheinbunde, 1815 dem Deutschen Bunde bei. Nach dem Vorgange Bernburgs schlossen sich 1828 auch Dessau und Cöthen dem Zollvereine an.

Anhalt-Cöthen fiel, nachdem Fürst Ludwig, der Mitbegründer der Fruchtbringenden Gesellschaft (s. d.), 1650, und sein Sohn, Wilhelm Ludwig, 1665, gestorben waren, an die Söhne des bei der Teilung zurückgetretenen Fürsten August (s. oben), Leberecht und Emanuel. Leberecht starb 1669, Emanuel 1670; letzterm folgte sein nachgeborener Sohn Emanuel Leberecht, der 1692 die Regierung antrat. Sein Sohn und Nachfolger Leopold starb 1728 ohne männliche Erben. Dessen Bruder August Ludwig folgte 1755 sein ältester Sohn Karl Georg Leberecht. Der zweite Sohn, Friedrich Erdmann, stiftete 1765 durch Erwerbung der Herrschaft Pleß in Oberschlesien, die er zu einer Sekundogenitur bestimmte, die Nebenlinie Anhalt-Cöthen-Pleß. Karl Georg Leberecht fiel als österr. Generalfeldmarschall-Lieutenant 1789 vor Semlin. Sein Sohn August Christian Friedrich, gest. 1812, führte 1810-11 die franz. Verfassung und den Code Napoléon ein und belastete sein Land durch arge Mißregierung derartig, daß es unter seinen Nachfolgern Ludwig (1812-18), Ferdinand (aus der Linie Anhalt-Cöthen-Pleß), der 1825 zur kath. Kirche übertrat, und unter dessen Bruder Heinrich (seit 1830) in immer größere Finanznot geriet. Erst durch den 1845 aus Preußen berufenen Geheimrat von Goßler konnte mit Hilfe der Agnaten und durch Moratorienerteilung gegen die Staatsgläubiger eine Wiederherstellung der Ordnung bewirkt werden. Heinrich starb 1847 ohne Leibeserben. Im Einvernehmen mit Bernburg ging die Regierung einstweilen auf den Senior, den Herzog von Anhalt-Dessau, über. 1848 wurde ein vereinigter Landtag für die Herzogtümer Dessau und Cöthen eingerichtet. Daneben behielt jedes noch seinen besondern Landtag, der aber auch aus den für den vereinigten Landtag gewählten Abgeordneten bestand. Durch Vertrag vom 1. Jan. 1853 wurde Cöthen mit Dessau vereinigt.

In der Linie Anhalt-Dessau hatte der Stifter Johann Georg I. (gest. 1618) seinen ältesten Sohn, Johann Kasimir, zum Nachfolger. Dessen Sohn, Johann Georg II. (1660-93), baute zu Nischwitz das Schloß Oranienbaum, das er, wie auch das daneben entstandene Städtchen, nach seiner Gemahlin, Henriette Katharina von Oranien, nannte. Ihm folgte sein Sohn Leopold I. (s. d.), "der alte Dessauer". Dessen erstgeborener Sohn, Wilhelm Gustav, durch heimliche Ehe mit einer Bauerstochter der Ahnherr der Grafen von A., starb vor des Vaters Tode, so daß diesem sein zweiter Sohn Leopold II. (s. d.) Maximilian folgte, der sich gleich seinen Brüdern Dietrich, Moritz und Eugen in preuß. Militärdiensten auszeichnete, aber schon 1751 starb. Sein Nachfolger war sein Sohn Leopold III. (s. d.) Friedrich Franz. Ihm folgte 1817 sein Enkel Leopold IV. (s. d.) Friedrich, gest. 1871, der nach dem Aussterben der bernburgischen Linie, 1863, ganz A. in seiner Hand vereinigte und den Titel "Herzog von A." annahm. Von der Bewegung 1848 blieb das Land nicht unberührt. Von ihr getragen, suchte sich das Ministerium Habicht-Koppe zu behaupten; die von ihm vorgelegte Verfassung erhielt 29. Okt. 1848 die landesherrliche Bestätigung. Aber bald trat die Reaktion ein, deren Träger das Ministerium Plötz wurde (11. Juli 1849) und die sich in der 4. Nov. 1851 erfolgten Aufhebung der Verfassung und dem Vorbehalte des Erlasses eines im feudalen Geiste gehaltenen Grundgesetzes kundgab. Dazu erhob die Ritterschaft der altanhalt. Stände 1850 beim Bundestage Protest gegen alle Neugestaltungen und kam um Wiederherstellung ihrer Rechte ein. Auf die deshalb vom Bunde 1854 ergangene Aufforderung setzten sich die Regierungen von Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg mit den noch vorhandenen Mitgliedern der anhält. Gesamtlandschaft ins Einvernehmen. Daraus ging die auch vom Bernburger Landtage angenommene, 1. Okt. 1859 in Kraft gesetzte Landschaftsordnung für ganz A. hervor.

Der Stifter der Linie Anhalt-Bernburg, Christian I. (gest. 1630), wurde im Dreißigjährigen Kriege durch Friedrich V. von der Pfalz zum Statthalter von Prag ernannt, mußte aber dafür 1620 nach der