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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Anstrich; Anstruther; Ant; Anta; Antacida; Antagonismus

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Anstrich - Antagonismus

Teilnahme. Darausfolgt: a. die Hauptthat muß wirklich begangen oder wenigstens strafbar versucht sein, d. der Anstifter muß die Hauptthat in ihren wesentlichen Merkmalen gewollt haben. Für Excesse des Thäters, bei welchen derselbe vorsätzlich über diejenigen Grenzen hinausgeht, welche der Anstifter innegehalten wissen wollte, ist er nicht verantwortlich, wohl aber für diejenigen Folgen der That, welche das Gesetz dem Thäter ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurechnet. Wenn A den B zu einer einfachen Körperverletzung des C anstiftet, und B schlägt dem C absichtlich ein Auge aus, so ist A nur wegen einfacher Körperverletzung zu bestrafen; wenn aber die von B begangene Mißhandlung ohne dessen Willen den Verlust des Sehvermögens zur Folge hatte, so unterliegt mit dem B auch A der erhöhten Strafe. - Die Strafe für die A., welche nach österr. Recht im allgemeinen als erschwerender Umstand gilt, ist nach dem Österr. Entwurf von 1889 und deutschem Recht immer nach demjenigen Gesetz festzusetzen, welches auf die Handlung Anwendung findet, zu welcher der Anstifter wissentlich angestiftet hat, also nicht zu welcher er wissentlich anstiften wollte, so daß z. B. die Versuchsstrafe Anwendung findet, wenn der Angestiftete in den Grenzen des Versuchs geblieben ist, obwohl der Anstifter die vollendete That wollte. Eine positive Ausnahme findet statt, wenn das Gesetz die Strafbarkeit nach besondern persönlichen Eigenschaften des Thäters erhöht oder vermindert; dann soll eine entsprechende Straferhöhung oder Verminderung bei dem Anstifter eintreten, wenn in seiner Person die gleichen Eigenschaften vorliegen, und zwar auch dann, wenn diese Eigenschaften beim Thäter fehlen. Hiernach ist der fremde Anstifter zum Kindesmorde mit der vollen Strafe des Mordes oder Totschlags, die außereheliche Mutter aber, welche zur Tötung ihres Kindes anstiftet, nur mit der gelindern, auf den Kindesmord gesetzten Strafe zu belegen. - Der Anstifter bleibt straflos, wenn er selbst die strafbare Handlung verhindert. Einfacher Widerruf genügt nicht, wenn die Strafthat trotzdem ausgeführt oder versucht wird.

Anstrich. Der A. auf Holz, Mauerwerk u. s. w. sowie auf Metallgegenständen hat entweder die Verschönerung der Oberfläche oder den Schutz gegen Feuchtigkeit und Einwirkung der Atmosphäre überhaupt, in besondern Fällen auch wohl (soweit es sich um Holz oder Leinwand handelt) gegen Entzündung zum Zwecke. Die zu A. dienenden Substanzen, meist Flüssigkeiten mit feinpulverigen Stoffen vermengt, werden gewöhnlich mittels Borstenpinsel aufgestrichen. Die erste Lage des A., der sog. Grund, hat meist den Zweck, die Rauheiten der Oberfläche zu verdecken und eine feste Verbindung derselben mit dem später folgenden A. zu vermitteln. Man unterscheidet den A. nach dem Stoffe, welcher das Bindemittel der Farbstoffe bildet. Besonders gebräuchlich sind: Kalkfarben (aus verdünntem, gelöschtem Kalk mit oder ohne Zusatz von Frankfurter Schwarz, Ocker, Umbra, Englischrot u. s. w.) auf verputztem Mauerwerk verwendbar; Leimfarben (Erd- und Lackfarben, mit Leimwasser angemacht) auf Wänden im Innern, Leinwand und geringerm Holzwerk; Ölfarben (meist mineralische Farbstoffe, mit Leinölfirnis angerieben) in solchen Fällen, wo der A. gegen die Nässe haltbar sein muß, sowohl auf Mauern als auf Holz und Metall, namentlich Eisen, welches dadurch zugleich den nötigen Schutz gegen Verrosten erlangt; Milchfarben (aus abgerahmter Milch, Leinölfirnis und Terpentinöl mit gemahlener Kreide und gelegentlichen Beimischungen von Indigo, Englischrot, Ocker, Grüner Erde); Käsefarben (frischer Käse mit zerfallenem Kalk und den oben genannten Farbstoffen, verdünnt durch Milch) auf Wänden und Holzwerk. Einen sehr haltbaren und verhältnismäßig billigen A. für Häuserfacaden erzielt man mit Zinkoryd, das mittels dünnen Leimwassers aufgetragen wird; nachdem dieser erste A. getrocknet ist, läßt man einen zweiten mit einer Auflösung von Chlorzink in dünnem Leimwasser folgen. Dieser A. trocknet sehr schnell und kann durch Zusatz von Farben verschiedene Abtönungen erhalten. - Als wasserabhaltenden A. auf gröberes, der Witterung stark ausgesetztes Holzwerk gebraucht man hauptsächlich den Teer (sowohl Holz- als Steinkohlenteer), öfters mit Kalk, Ziegelmehl, Pech vermischt. Feuerfeste A. für Holz und Leinwand können meist diese Stoffe nicht gegen die Zerstörung durch Feuer schützen, also im eigentlichen Sinne unverbrennlich machen, sondern nur das Verbrennen verzögern und das Ausbrechen in eine starke Flamme, dadurch aber die rasche Verbreitung eines Feuers hindern. Diesen Erfolg gewährt zum Teil schon ein A. von Kalkmilch oder von Sodaauflösung mit eingerührtem Lehm. (S. Imprägnierung und Holzkonservierung.) In jeder Hinsicht vorzuziehen ist ein mehrmaliges Vestreichen mit einer Auflösung von Wasserglas (s. d.). Rostabhaltende A. auf Eisenwerk geben Teer mit eingemischtem Graphit, Asphalt und Harz in Terpentinöl oder Benzin aufgelöst, Guttapercha nebst Kolophonium und Schellack, aufgelöst in Steinkohlenteeröl, Leinölfirnis mit Ziegelmehl und Bleiglätte u. dgl. m. Im weitern Sinne des Wortes würden zu den A. auch die Firnisüberzüge, die Lackierungen und gewisse Arten der Bronzierung und Brünierung zu rechnen sein; doch ist der Sprachgebrauch gegen diese Vereinigung. Der A. ist jederzeit in der Baukunst geübt worden und zwar wesentlich zum Zweck der Verschönerung der Bauwerke. (S. Polychromie und Dekoration.) - Vgl. Hüttmann, Der Gipser u. s. w. (3. Aufl., bearbeitet von Tormin, Weim. 1886); Andes, Praktisches Handbuch für Anstreicher und Lackierer (2. Aufl., Wien 1891).

Anstruther (spr. ännster), Seehafen und Marktstadt an der Ostküste der schott. Grafschaft Fife, schließt die drei Parlamentsbezirke Anstruther-Easter (1134 E.), Anstruther-Wester (538 E.) und Kilrenny (2610 E.) ein und hat (1891) 4282 E., einen neuen Hafen, Schiffbau, Fischerei, Fischtrocknerei, Gerberei und bedeutenden Küstenhandel.

Ant..., s. Anti...

Anta, Säugetier, s. Tapir.

Antacida, s. Absorbentiua

Antagonismus (grch.), Widerstreit, Gegenwirkung, Gegensatz. In der Physiologie bezeichnet A. diejenigen Einrichtungen im Körper, vermöge deren die Thätigkeit eines Organs derjenigen eines andern entgegenwirkt und sie sogar mehr oder minder vollständig aufhebt. Am deutlichsten ist dies im Muskelsystem ausgesprochen, wo einzelne Muskeln einander geradezu entgegenwirken und daher Antagonisten heißen. So beugen die Beugemuskeln das Glied, die Streckmuskeln strecken es wieder. Im Nervensystem bieten die sog. Hemmungsnerven ein deutliches Beispiel. So werden die Schläge des Herzens durch den sympathischen Nerven beschleunigt,