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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Auswanderung

bäuerlichen Bevölkerung erschwer, teilweise unmöglich gemacht ist, während andererseits die rasch emporgeblühte Industrie im Laufe der letzten Jahrzehnte immer zahlreichern Händen Beschäftigung gegeben und die Seßhaftigkeit der Bevölkerung der betreffenden Gegend gesteigert hat. Während vor 1855 die beiden westl. Provinzen fast immer eine bedeutend größere Zahl von Auswanderern lieferten als die sechs östl. Provinzen zusammengenommen, hat seitdem die Zahl der letztern die der erstern mehr und mehr überholt. Was die übrigen größern deutschen Staaten anbetrifft, so zeigt sich in Sachsen wieder die Fähigkeit einer hochentwickelten Industrie, trotz einer außerordentlich dichten Bevölkerung die A. verhältnismäßig gering zu erhalten. Andererseits aber lehrt das Beispiel Bayerns, daß ein mehr Ackerbau treibendes Land bei günstigen bäuerlichen Besitzverhältnissen wohl im stande ist, seine Bevölkerung einigermaßen zusammenzuhalten. Die starke A. von Württemberg und Baden dürfte mehr auf Überlieferung und Unternehmungslust als auf schwere, drückende Notstände zurückzuführen sein. Das merkwürdigste Beispiel einer durch wirtschaftliche Not unterhaltenen Massenauswanderung bietet jedenfalls Irland dar, dessen Bevölkerung von (1841) 8175124 Seelen teils durch große Sterblichkeit, hauptsächlich aber durch A. bis auf (1891) 4704750 zurückgegangen ist.

Die starke Beteiligung der ländlichen Bevölkerung, nicht nur der kleinen Besitzer, sondern auch der an rauhe Arbeit gewöhnten Tagelöhner und Dienstboten sowie der ländlichen Handwerker an der A. ist durchaus natürlich. Leute dieser Klassen vermögen nicht nur zu der wirtschaftlichen Eroberung der für den Ackerbau geeigneten Länder das meiste beizutragen, sondern haben von Haus aus außerdem auch das eifrige Streben nach Grundbesitz, das sie in der Heimat gar nicht oder nur in geringem Maße befriedigen können, während jenseit des Meers das Land noch ganz oder fast unentgeltlich zu haben ist (in den Vereinigten Staaten von Amerika z. B. auf Grund des Heimstättengesetzes), die gewöhnliche Arbeit dagegen gut bezahlt wird und daher auch dem Mittellosen die Möglichkeit geboten ist, das nötige kleine Kapital für einen eigenen Betrieb zusammenzubringen.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung der A. ist keineswegs allein nach dem Privatwirtschaftlichen Nutzen zu beurteilen, den die Auswanderer in der Regel aus dem Verlassen ihrer alten Heimat und dem Aufsuchen neuer Wohnsitze zu ziehen vermögen. Als einen sehr wesentlichen Umstand hat man daneben die Folgen ins Auge zu fassen, die sich für die zurückbleibende Bevölkerung, den Heimatstaat, ergeben. Da ist nun kaum darauf zu rechnen, daß die Mißstände einer etwaigen verhältnismäßigen Übervölkerung durch Verminderung der Volkszahl mittels A. beseitigt werden könnten. In einem dünn bevölkerten, auf Landwirtschaft angewiesenen Gebiete wird die Verminderung der Arbeitskräfte möglicherweise sehr nachteilig wirken, indem die Lage der größern und mittlern Landwirte erschwert wird, während von den kleinern viele in das ländliche Proletariat versinken. Auch in anderer Beziehung ist eine starke A. für das Mutterland eine nichts weniger als erfreuliche Erscheinung. Die Auswanderer gehören vorzugsweise zu den energischern und kräftigern Bestandteilen der wirtschaftlich bedrängten Bevölkerung, während die schwächlichen und verkommenen Elemente zurückbleiben. Die Auswanderer sind meist nicht ganz mittellos, es sind in der Regel solche, die den Untergang herannahen sahen, aber vor dem vollen Ausbruche desselben sich zur A. aufgerafft haben, oder solche, die durch längeres Sparen (z. B. als Dienstboten) ein kleines Kapital zusammengebracht haben. So ist es zweifellos, daß durch die A. dem Lande zahlreiche Arbeits- und Kapitalkräfte entzogen werden. Vielfach hat man nun versucht, den wirtschaftlichen Wert dieser Arbeitskräfte nach dem in demselben angelegten Erziehungskapital zu schätzen, und ist dabei oft zu ganz außerordentlich hohen Summen gelangt. Man betrachtet dabei jenes Kapital, soweit es noch nicht durch die Arbeitsleistungen der betreffenden Personen abgetragen ist, als für das Mutterland verloren. Ebenso hat man die Geldsummen veranschlagt, die die Auswanderer mit sich führen, und diese Ausfuhr als eine arge Schädigung des nationalen Wohlstandes beklagt. Derartige Schätzungsmethoden gehen jedoch meistens von mehr oder minder unzutreffenden Voraussetzungen aus. Will man die menschliche Arbeitskraft als wirtschaftliches Gut in Geldwert veranschlagen, so sind hierbei nicht die aufgewendeten Erziehungskosten zu Grunde zu legen, sondern die thatsächlichen Leistungen dieser Arbeitskraft, ihre Verwendbarkeit bei der wirtschaftlichen Erzeugung. Hat das Inland für die Arbeitskraft keine Beschäftigung, so ist auch ihr wirtschaftlicher Wert gleich Null und der Versuch des Arbeiters, im Auslande eine angemessene Verwertung seiner Kräfte zu suchen, keineswegs zu beklagen. Übrigens werden jene Erziehungskosten im allgemeinen überhaupt nicht aus dem Volksvermögen, sondern aus dem Volkseinkommen bestritten, und man ist nicht zu der Annahme berechtigt, daß dieselben andernfalls erspart worden wären; sie würden vielfach im Interesse einer bessern Lebenshaltung verwandt worden sein. Was endlich die bar ausgeführten Geldsummen anlangt, so ist zu beachten, daß wenn die betreffenden Personen nicht ausgewandert wären, sondern ihr kleines Vermögen wegen mangelnder Erwerbsgelegenheit unfruchtbar im Lande verzehrt hätten, der Verlust an Nationalvermögen ebenso groß gewesen wäre. Dasselbe gilt für den Fall, daß sie zwar selbst Verwendung für ihre Arbeitskraft gefunden, aber durch ihren Wettbewerb andere zu unfruchtbarer Verzehrung oder gar zur Beanspruchung von Armenunterstützung genötigt hätten. Daß in diesen letztern Fällen «das Geld im Lande geblieben wäre» ist volkswirtschaftlich von keinem Belange. Die A. ist nach alledem zwar häufig ein Zeichen ungesunder wirtschaftlicher Verhältnisse im Mutterlande, jedoch weder als ein Heilmittel für dieselben, noch auch andererseits an sich für so bedenklich anzusehen, wie sie auf Grund statist. Berechnung vielfach hingestellt zu werden pflegt.

Die Aufgaben des Staates gegenüber der A. bilden gegenwärtig den weitaus wichtigsten Teil seiner Bevölkerungspolitik überhaupt. Auch wenn die Nachteile der A. größer wären als sie sind, wäre der auf den Grundsätzen der bürgerlichen Freiheit stehende Staat nicht berechtigt, die A. seiner Angehörigen zu verbieten oder wesentlich zu beschränken (Princip der Auswanderungsfreiheit). Die frühern Beschränkungen dieser Art hingen entweder (wie das Detraktrecht, die Nachsteuer) mit der Hörigkeit zusammen, oder waren Ausflüsse der Willtür des absoluten Polizeistaates. In der neuern Zeit ist der Grundsatz der Freiheit der A. in den Kultur- ^[folgende Seite]