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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Auswanderungsagent; Auswanderungsunternehmer; Auswärtige Angelegenheiten

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Auswanderungsagent - Auswärtige Angelegenheiten

Im Laufe des 19. Jahrh, hat sich die A. nach den Vereinigten Staaten allmählich aus kleinen Anfängen zu der riesigen Höhe der Gegenwart entwickelt. Die Zahl der dort von 1789 bis 1820 angekommenen «fremden Passagiere» wird im ganzen nur auf 250000 geschätzt; 1821-30 betrug die Zahl der fremden Ankömmlinge 113439, 1831-40: 599125,1841-50: 1713251, 1851-60:2598214, 1861-70: 2466752, 1871-80: 2944695, 1881-90: 5189004, 1891: 560319, 1892: 623084. Die Zahl der europ. Einwanderer betrug 1888: 515541, 1889: 422005, 1890: 483423, 1891: 581096, 1892: 607690.

Die 315134 Personen, die in dem Zeitraum von 1821 bis 1892 aus Asien in die Vereinigten Staaten von Amerika einwanderten, sind fast ausschließlich Chinesen. Früher schon in ziemlich großer Zahl im Ostindischen Archipel zu finden, haben sie sich in neuerer Zeit immer mehr über Australien und die Vereinigten Staaten, besonders Kalifornien verbreitet. Übrigens suchen die Chinesen sobald als möglich mit einem ersparten Kapital in ihr Vaterland zurückzukehren. 1882 erreichte die Einwanderung der Chinesen in die Vereinigten Staaten mit etwa 35000 Personen ihren Höhepunkt. In demselben Jahre wurde sie auf die Dauer von 10 Jahren gesetzlich untersagt. (S. Chinesenfrage.)

Die aus andern Teilen des amerik. Festlandes in die Vereinigten Staaten einwandernden Personen stammen hauptsächlich aus Canada (1821-92: l047080). Daneben kommen nur noch Westindien und Mexiko in Betracht.

Litteratur. Deutsche A. und Kolonisation, hg. von Wappäus (Lpz. 1846); Roscher, Kolonien, Kolonialpolitik und A. (ebd. 1848; 3. Aufl. 1885 mit der Abhandlung von R. Jannasch, «Deutsche A. und deutsche Ackerbaukolonisation»); Fröbel, Die deutsche A. und ihre nationale und kulturhistor. Bedeutung (ebd. 1858): Avé-Lallemant, Reise durch Südbrasilien i. J.1858(2 Bde., ebd. 1859); ders., Reise durch Nordbrasilien i. J. 1859 (2 Bde., ebd. 1860); Sturz, Die Krisis der deutschen A. und ihre Benutzung für jetzt und immer (Berl. 1862); W. Schultz, Studien über agrarische und physikal. Verhältnisse in Südbrasilien im Hinblick auf die Kolonisation und die freie Einwanderung (Lpz. 1865); ders., Natur- und Kulturstudien über Südamerika und seine Bewohner, mit besonderer Berücksichtigung der Kolonisationsfrage (Dresd. 1868); Fr. Kapp, Geschichte der deutschen Einwanderung in Amerika, Bd. 1 (Lpz. 1868): ders., über A. (Berl. 1871); Lammers, Die deutsche A. unter Bundesschutz (ebd. 1869); Bödiker, Die A. und die Einwanderung des preuß. Staates (in der «Zeitschrift des Preußischen Statistischen Bureaus», ebd. 1873); ders., Die preuß. A. und Einwanderung seit dem J. 1844 (Düsseld. 1879); Ratzel, Die chinesische A. (Bresl 1876); Fabri, Bedarf Deutschland der Kolonien? (Gotha 1879); E. von Weber, Die Erweiterung des deutschen Wirtschaftsgebiets und die Grundlegung zu überseeischen deutschen Staaten (Lpz. 1879); Hübbe-Schleiden, Überseeische Politik (2 Tle., Hamb. 1881-83); F. Latzina, Die Argentinische Republik als Ziel der europ. A. (Buenos-Aires 1883); Schippel, Das moderne Elend und die moderne Übervölkerung (Lpz. 1883); Herzog, Was fließt den Vereinigten Staaten von Amerika durch die Einwanderung zu, und was verliert Deutschland durch überseeische A.? (im «Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich» hg. von Schmoller, 9. Jahrg., Lpz. 1885); Becker, Unsere Verluste durch Wanderung (ebd., 11. Jahrg., 1887); von Philippovich, Artikel A. im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 1 (Jena 1890); Bokemeyer, Das Auswanderungswesen in der Schweiz, in Belgien, England und Deutschland nach offiziellem Schriftenmaterial (Berl. 1892); E. von Philippovich, A. und Auswanderungspolitik in Deutschland. Berichte, im Auftrage des Vereins für Socialpolitik herausgegeben (Bd. 52 der Schriften des Vereins, Lpz. 1892); Heyder, Beiträge zur Frage der A. und Kolonisation (Langensalza 1894); Legoyt, L'Èmigration européenne, son importance, ses causes, ses effects (Par. 1861); J. Duval, Histoire de l'èmigration européenne, asiatique et africaine au XIXe siècle (ebd. 1862); Leroy-Beaulieu, De la colonisation chez les peuples modernes (ebd. 1874; 3. Aufl. 1886); Scalabrini, L'emigrazione italiana in America (Piacenza 1888); R. M. Smith, The influence of immigration on the United States of America (im «Bulletin de L'Institut international de statistique», Bd. 3, Jahrg. 1888). - Reiches Material zur Statistik der A. liefern die amtlichen Veröffentlichungen. Vgl. u. a: Statistik des Deutschen Reichs, Monats- und Vierteljahrshefte (Berl. 1894 und früher); Statistica della emigrazione italiana (Rom 1894 und früher).

Auswanderungsagent, Auswanderungsunternehmer, s. Auswanderung (S. 184a).

Auswärtige Angelegenheiten. Die A.A. sind Gegenstand derjenigen staatlichen Thätigkeit, welche die Rechte und Interessen eines Staates andern Staaten gegenüber oder die Rechte und Internen seiner Unterthanen im Auslande zu wahren hat. Die oberste Leitung derselben steht dem Ministerium für die A. A., im Deutschen Reiche Auswärtiges Amt (s. d.) genannt, zu; die Erledigung der Geschäfte im Auslande erfolgt durch die Gesandtschaften und durch die Konsulate sowie durch die Kolonialbehörden (s. d.). Der Wirkungskreis dieser Behörden umfaßt nicht bloß die eigentlichen polit. und handelspolit. Verhältnisse und die Pflege der internationalen Beziehungen, sondern er betrifft ganz besonders auch die Beziehungen der einzelnen Unterthanen, welche im Auslande leben oder dort Vermögensinteressen haben. Den Gesandtschaften liegen vorzugsweise diejenigen Geschäfte ob, welche zur Aufrechthaltung des diplomatischen Verkehrs zwischen den Regierungen und zur Wahrnehmung der allgemeinen polit. Interessen dienen, während die Konsulate die besondere Aufgabe haben, für den Schutz des Handels und der Schiffahrt sowie der persönlichen und Vermögensinteressen der Unterthanen thätig zu sein. Die Kolonialbehörden haben die Verwaltung der Kolonien und Schutzgebiete des Reichs, soweit diese nicht mit Zustimmung des Reichs von Kaufleuten geführt wird. Nach der Verfassung des Deutschen Reichs (Art. 11) hat der Kaiser die Befugnis, das Reich völkerrechtlich zu vertreten und namens desselben Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen; es ist aber den Einzelstaaten nicht verboten, das aktive und passive Gesandtschaftsrecht auszuüben. Die Reichsgesandtschaften haben nicht nur die Rechte und Interessen der Gesamtheit, sondern auch diejenigen der Einzelstaaten und aller ihrer Angehörigen zu vertreten und wahrzunehmen (Reichsverfassung Art. 3, Abs. 6). Wenn aber an einem Hofe eine Landesgesandtschaft besteht, so ist