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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Baden (Großherzogtum; Geschichte)

Es bestehen vier Ritterorden: 1) der 1715 gestiftete Hausorden der Treue, 2) der 1807 gegründete und mit einer jährlichen Rente verbundene Militärische Karl-Friedrichs-Verdienstorden, 3) der 1812 gestiftete Orden vom Zähringer Löwen und 4) der 1877 als höhere Klasse des letztern gestiftete Orden Bertholds I. von Zähringen. Die bad. Haus- und Landesfarbe ist gelb-rot-gelb. Das bad. Wappen ist ein schrägerechter purpurroter Balken im goldenen Felde; der Schild wird von der Königskrone bedeckt und von zwei Greifen gehalten.

^[Abb.]

Im Militärwesen ist durch die Beschlüsse des Landtags von 1868 allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Durch die Militärkonvention vom 25. Nov. 1870 ist das bad. Kontingent ein unmittelbarer Bestandteil der preuß. Armee, in die dasselbe 1. Juli 1871 überging. Die bad. Truppen: 7 Infanterieregimenter (Nr. 109-114 und 142), 3 Dragonerregimenter (Nr. 20-22), 1 Feldartilleriebrigade (Regiment Nr.14 und 30), das Fußartilleriebataillon Nr. 14, das Pionierbataillon Nr. 14 und das Trainbataillon Nr. 14 bilden mit einigen preuß. Truppen und dem mecklenb. Jägerbataillon Nr. 14 das 14. Armeekorps (Generalkommando in Karlsruhe, Divisionskommandos in Karlsruhe und Freiburg).

Litteratur. Heimisch und Schreiber, B., geogr. und malerisch beschrieben (2. Aufl., Stuttg. 1838); Bader, Badenia oder das bad. Land und Volk (3 Bde., Karlsr. 1839-44; Neue Folge, Bd. 1-3, Heidelb. 1858-64); Bader, Das malerische und romantische B. (3 Bde., Karlsr. 1844-46); Huhn, Das Großherzogtum B. in alphabetischer Folge (ebd. 1841-44); Heunisch, Das Großherzogtum B. (Heidelb. 1857); Beiträge zur Statistik der innern Verwaltung B.s (Karlsr. 1855-92); Beck, Das bad. Land oder bad. Heimatskunde (ebd. 1873); Dietz, Die Gewerbe im Großherzogtum B. (ebd. 1863); Wörl und Bader, Geographie und Statistik des Großherzogtums B. (7. Aufl., Freiburg 1880); Fraas, Geognost. Beschreibung von Württemberg, B. und Hohenzollern (Stuttg. 1882); Neumann, Die Volksdichte im Großherzogtum B. (ebd. 1892); Krieger, Topogr. Wörterbuch des Großherzogtums B., Abteil. 1 (Heidelb. 1893). Ausführliche Nachweise über die Litteratur enthält Bingner, Litteratur über das Großherzogtum B. von 1750 bis 1854 (Karlsr. 1854); Jahresberichte des großherzogl. Ministeriums des Innern über seinen Geschäftskreis; das Großherzogtum B. in geogr., naturwissenschaftlicher, geschichtlicher, wirtschaftlicher und staatlicher Hinsicht dargestellt nebst vollständigem Ortsverzeichnis (Karlsr. 1885).

Geschichte. I. Ältere Geschichte, bis 1806.

1) Ursprung. Die ältesten Linien. Das jetzige Großherzogtum B. hat sich weder auf Grund einer landschaftlichen Zusammengehörigkeit seiner Gebietsteile, noch aus der nach staatlicher Vereinigung drängenden Stammesgleichheit seiner Bewohner gebildet: seine Entstehung ist nur durch die Geschichte des Fürstenhauses der Zähringer (s. Zähringen) bestimmt. Als der urkundlich bestätigte Ahnherr desselben erscheint im Anfang des 11. Jahrh. Berthold oder Bezelin, der durch seine Mutter mit dem Geschlecht der Staufer (s. Hohenstaufen) verwandt war. Ihn darf man mit Sicherheit als den Vater Bertholds des Bärtigen betrachten, der seine Familie zuerst in die Reihe der großen Fürstengeschlechter des Reichs stellte. Er wurde 1061 mit dem Herzogtum Kärnten und der Mark Verona belehnt und vererbte den größten Teil seiner Güter auf seinen ältern gleichnamigen Sohn, dessen Nachkommen eine mächtige Stellung im Süden des Reichs einnahmen, aber schon 1218 mit Berthold B. ausstarben. Der jüngere Sohn Bertholds I., Hermann I., wurde der eigentliche Begründe der bad. Linien und führte zuerst den Titel eines Markgrafen. Er besaß schon bei seines Vaters Lebzeiten Hochberg im Breisgau, wozu auch B. gehörte, und nannte sich Markgraf von Hochberg, welcher Titel seitdem bei dem bad. Fürstenhause geblieben ist. Später zog er sich in das Kloster zu Clugny zurück und starb hier noch vor seinem Vater 1074. Sein Erbe war sein Sohn Hermann II. (gest. 1130), der sich zuerst Markgraf von B. nannte und Stammvater des jetzt noch blühenden Hauses B. ward. Unter seinen Enkeln Hermann IV. und Heinrich trat eine erste Teilung in zwei Linien, die badische und Hochbergische (1190) ein. Letztere, die sich wieder durch Teilungen spaltete, starb 1503 völlig aus. Die ältere, eigentlich badische, die mit Hermann IV. beginnt, und auch wieder mehrere Teilungen erlebte, setzte allein den Stamm der Zähringer fort. Hermanns IV. Urenkel Friedrich war der Freund Konradins (s. d.) von Schwaben und wurde mit diesem 1268 in Neapel enthauptet. Markgraf Christoph I., gest. 1527, der durch den Anfall der sausenbergischen Lande sämtliche bad. Lande wieder vereinigte, teilte dieselben aufs neue unter seine drei Söhne, von denen der eine bald starb, die beiden andern die Linien Baden-Baden und Baden-Dur lach stifteten.

2) Die Linie von Baden-Baden. Bernhard, gest. 1537, der Stifter des Hauses Baden-Baden, führte die Reformation in seinen Landen ein. Sein Enkel Philipp aber kam unter die Vormundschaft des Herzogs Albrecht B. (s. d.) von Bayern, der während derselben die evang. Lehre wieder abschaffte. Philipp starb 1588, und das Land fiel an seinen Vetter Eduard, der zur kath. Kirche überging. Dieser, gest. 1600, bekümmerte sich wenig um die Regierung und lebte mehr in der Fremde. Kaiser Rudolf II. übertrug daher die Verwaltung des Landes den Herzögen von Bayern und Lothringen. Diesem Beschlusse widersetzte sich Ernst Friedrich, Markgraf von Baden-Durlach, und nahm das Land 1595 in Besitz; erst 1622 wurde es Eduards Sohn, dem Markgrafen Wilhelm I. (gest. 1677), wieder eingeräumt. Dessen Enkel und Nachfolger war der Feldherr Ludwig Wilhelm I. (s. d.). Die Linie Baden-Baden starb 1771 mit Markgraf August Georg aus, das Land fiel nach einer 1765 geschlossenen Erbverbrüderung an Baden-Durlach.

3) Die Linie von Baden-Durlach. Christophs I. (s. oben) zweiter Sohn, Ernst, gest. 1553, war der Stifter der Linie Baden-Durlach. Er nahm die prot. Lehre an, die von seinem Sohne Karl II., gest. 1577, im ganzen Lande eingeführt wurde. Der Sohn des letztern, Ernst Friedrich, teilte nach dem Wunsche seines Vaters 1584 aufs neue mit seinen Brüdern Jakob und Georg Friedrich,