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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Baden (Großherzogtum; Geschichte)

gewählt. Der 21. Nov. 1871 wiedereröffnete Landtag beschäftigte sich vorzugsweise mit finanziellen und Verwaltungsfragen und wurde 21. März 1872 wieder geschlossen. Zur Annahme gelangten die Gesetzentwürfe über Ausschließung religiöser Ordensmitglieder vom Elementarunterricht und von der Aushilfe in der Seelsorge und über das Verbot von Missionen sowie der auf Interpellation des Abgeordneten Eckhard von der Regierung den altkath. Priestern, Gemeinden und Eltern zugesicherte staatliche Rechtsschutz. Der ersten altkath. Gemeinde in Konstanz waren bald weitere altkath. Gemeinden in Freiburg, Pforzheim, Karlsruhe, Heidelberg und an andern Orten gefolgt. Der altkath. Bischof Reinkens erhielt 8. Juni 1873 die staatliche Anerkennungsurkunde. An sämtliche Mitglieder religiöser Orden und Kongregationen erließ die Regierung 1. Nov. 1872 den Befehl, ihre bisherige Lehrthätigkeit binnen vier Wochen einzustellen. An die Stelle des freiwillig austretenden von Dusch wurde Ministerialrat Turban 28. Okt. 1872 zum Präsidenten des Handelsministeriums ernannt.

Bei den Landtagswahlen vom Okt. 1873 wurden 50 Nationalliberale, 10 Klerikale und 3 Demokraten gewählt. Die Eröffnung des Landtags erfolgte 20. Nov. Ein die Rechtsverhältnisse der Altkatholiken vollständig regelndes Gesetz wurde von der Zweiten Kammer 13. Mai 1874, von der Ersten 2. Juni angenommen. Die Kirchengesetze von 1860 fanden eine Ergänzung in einem Gesetzentwurfe, der einer schon früher erlassenen Verordnung gesetzliche Geltung gab und bestimmte, daß für die Zulassung zu einem Kirchenamte oder zur öffentlichen Ausübung kirchlicher Funktionen der Nachweis einer allgemein wissenschaftlichen Vorbildung nötig sei, auch denjenigen vom Besuche einer Universität nicht dispensierte, der seine Studien an einer von Jesuiten oder einem andern Orden geleiteten Anstalt gemacht habe; außerdem den Schluß der Knabenseminare und Konvikte für Theologie Studierende mit Ende des laufenden Schuljahrs aussprach und Geld- und Gefängnisstrafen für Mißbrauch des geistlichen Standes festsetzte. Dieser Gesetzentwurf wurde von der Zweiten Kammer 21. Jan. 1874 mit allen gegen 10 Stimmen angenommen und ein Einverständnis hierüber mit der Ersten Kammer 14. Febr. erzielt. Der Städteordnungsentwurf, wonach in Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Pforzheim, Konstanz, Baden die Einwohnergemeinden an die Stelle der Bürgergemeinden gesetzt, die Wahl der Bürgermeister, Beigeordneten und Stadträte dem Bürgerausschusse übertragen und letzterer von den wahlberechtigten Einwohnern gewählt werden sollte, wurde von der Zweiten Kammer 30. Jan. 1874 angenommen, mit der Bestimmung, daß dieses Gesetz mit einem zu erlassenden Gesetz über die Gemeindebesteuerung in Wirksamkeit trete. Die Erste Kammer nahm das Gesetz mit einigen Abänderungen 27. Mai an. Dem Kammerbeschlusse gemäß wurden das erzbischöfliche theol. Konvikt in Freiburg und die dortigen Knabenseminarien durch die Ministerialverfügung vom 1. Aug. geschlossen. Bei den Reichstagswahlen vom 10. Jan. 1874 wurden 12 nationalliberale und nur 2 klerikale Abgeordnete gewählt.

Die Erneuerungswahlen zum Landtage, die 15. Okt. 1875 stattfanden, ergaben die Wahl von 22 Nationalliberalen, 6 Ultramontanen und 2 Demokraten. Der Landtag wurde 23. Nov. eröffnet, jedoch bald darauf vertagt, kam 21. Febr. 1876 wieder zusammen und dauerte bis zum 15. Juli. Die in der Thronrede angekündigten Gesetze kamen zu stande. Die Dotation der evang. und kath. Geistlichkeit mit einem Staatszuschuß von je 200000 M. wurde 26. Juni und 5. Juli von beiden Kammern bewilligt, jedoch mit der Bestimmung, daß im Namen der kath. Geistlichkeit der Erzbistumsverweser und der altkath. Bischof die Gehorsamserklärung gegen den Staat abzugeben haben, daß der Kurie die freie Disposition über die Pfründenerträgnisse entzogen und diese Dotation zunächst nur auf sechs Jahre bewilligt werde. Das Gesetz über Einführung gemischter Volksschulen wurde von den Kammern 22. Juni und 3. Juli angenommen und den Wünschen der Klerikalen durch die Bestimmung Rechnung getragen, daß in denjenigen Gemeinden, die bisher konfessionell getrennte Schulen hatten, auch ein Lehrer von dem Bekenntnisse der Minderheit angestellt werden solle, falls die Zahl von deren Schulkindern nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre wenigstens 20 betragen habe. Das Gesetz über Einrichtung und Befugnisse der Oberrechnungskammer wurde von beiden Kammern 17. Juni und 12. Juli, das Gesetz über Einführung einer Erwerbssteuer, welches die Reform der Steuergesetzgebung weiter führen sollte, 20. Juni und 14. Juli angenommen.

Das größte Aufsehen erregte bald darauf die Nachricht, daß Staatsminister Jolly, der Mann, der mit Entschlossenheit und Thatkraft die nationale Entwicklung gefördert und mit fester Hand den Ausbau des Staates weiter geführt hatte, am 21. Sept. seine Entlassung erbeten und erhalten, und daß infolgedessen das ganze Ministerium ein Entlassungsgesuch eingereicht habe. Der mit der Bildung eines neuen Kabinetts beauftragte Handelsminister Turban wurde 24. Sept. unter Beibehaltung seines Portefeuilles zum Präsidenten des Ministeriums, Ministerialrat und Landeskommissar Stösser zum Präsidenten des Ministeriums des Innern, Anwalt Grimm zum Präsidenten des Ministeriums des großherzogl. Hauses und der Justiz ernannt; der Präsident des Finanzministeriums Ellstätter und Geheimrat Nüßlin blieben in ihren Stellungen. Geheimrat von Freydorf wurde in den Ruhestand versetzt, Jolly 4. Okt. zum Präsidenten der Oberrechnungskammer ernannt. Daß dieser Ministerwechsel nicht eine Änderung des bisherigen liberalen Systems, sondern der Regierungsmethode bedeute, versicherte 31. Okt. der Großherzog ausdrücklich. Bei den Reichstagswahlen vom 10. Jan. 1877 wurden 11 Nationalliberale, 2 Klerikale und 1 Deutschkonservativer gewählt. Der Großherzog wurde 22. Sept. 1877 vom Kaiser zum Generalinspecteur der neugeschaffenen Armee-Inspektion (14. und 15. Armeekorps) ernannt. Bei den Erneuerungswahlen zur Abgeordnetenkammer wurden 22. Okt. 26 Nationalliberale, 5 Klerikale und 1 Demokrat gewählt. Infolgedessen hatten die Klerikalen noch 12 Mitglieder in der Kammer. Bei der Eröffnung des Landtags 15. Nov. kündigte die Thronrede Vorlagen zu den Justizgesetzen, zur Gemeindebesteuerung, zum Budget an. Die Abgeordnetenkammer wählte, nachdem ihr langjähriger Präsident, Kirsner, gestorben war, 17. Nov. den Staatsrat Lamey zu ihrem Präsidenten. Die klerikalen Anträge auf Einführung des direkten Wahlsystems und auf Abschaffung der staatlichen Prüfung der Theologen wurden abgelehnt. Bei den Reichstags-^[folgende Seite]