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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bamberger Konferenz; Bambergische Halsgerichtsordnung; Bambino; Bambocciaden; Bamboccio; Bambolatus; Bamboo; Bambuk

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Bamberger Konferenz – Bambuk

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Bamberger (Ludwig)'

England, Belgien und Holland und von hier nach Paris, wo er 1853–66 die Geschäfte eines großen Bankhauses leitete. Nach der Amnestie von 1866 kehrte er nach Mainz zurück, wo er 1868 ins Deutsche Zollparlament, 1871 in den Reichstag gewählt wurde. Im Deutsch-Französischen Krieg war er im Hauptquartier publizistisch thätig. Seit 1873 vertrat B. im Reichstage, wo er bis 1880 der nationalliberalen Partei angehörte, den Wahlkreis Alzey-Bingen und übte auf die finanzielle und Volkswirtschaftliche Gesetzgebung vielfach entscheidenden Einfluß aus, namentlich verteidigte er die Goldwährung gegen die Bimetallisten mit Sachkenntnis. Ein eifriger Vorkämpfer der Freihandelspartei, Begründer und Vorsitzender des Vereins zur Förderung der Handelsfreiheit, bekämpfte er lebhaft den Kathedersocialismus und seit 1879 die Zoll- und Wirtschaftspolitik Bismarcks. Infolgedessen schied er aus der nationalliberalen Partei aus und bildete mit einer Anzahl Gesinnungsgenossen die sog. secessionistische Gruppe (später liberale Vereinigung). Zur Begründung dieses Schrittes veröffentlichte er anonym die Schrift «Die Secession» (1. bis 4. Aufl., Berl. 1881). Mit dem Übergang der Recession in die deutschfreisinnige Partei wurde B. 1884 deren Mitglied und bekämpfte seitdem besonders heftig das Eintreten des Reichs in die Kolonialpolitik. Bei der Spaltung der deutschfreisinnigen Partei 1893 schloß er sich der freisinnigen Vereinigung au, bewarb sich aber bei der Reichstagsneuwahl nicht wieder um ein Mandat. Er schrieb: «Die Flitterwochen der Preßfreiheit» (Mainz 1848), «Erlebnisse aus der pfälz. Erhebung» (Frankf. a. M. 1849), «Juchhe nach Italia» (Bern 1859; anonym), «Monsieur de Bismarck» (Par. 1868; deutsch Bresl. 1868; englisch ebd. 1869), «Vertrauliche Briefe aus dem Zollparlament» (Bresl. 1870), «Zur Naturgeschichte des franz. Krieges» (Lpz. 1871), «Die Aufhebung der indirekten Gemeindeabgaben» (Berl. 1871), «Die fünf Milliarden» (ebd. 1873), «Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechts» (Stuttg. 1873), «Die Zettelbank vor dem Reichstage» (1. u. 2. Aufl., Lpz. 1874), «Reichsgold» (1. bis 3. Aufl., ebd. 1876), «Deutschland und der Socialismus» (1. u. 2. Aufl., ebd. 1878), «Deutschtum und Judentum» (1. u. 2. Aufl., ebd. 1880), «Die Verschleppung der deutschen Münzreform» (Köln 1882), «Die Schicksale des Lateinischen Münzbundes» (Berl. 1885), «National» (ebd. 1888), «Die Nachfolge Bismarcks» (ebd. 1889), «Zum Jahrestag der Entlassung Bismarcks» (ebd. 1891), «Die Stichworte der Silberleute besprochen» (1. bis 4. Aufl., ebd. 1893). Von seinen «Gesammelten Schriften» erschien zuerst Bd. 2: «Charakteristiken» (Berl. 1894).

Bamberger Konferenz, die von den deutschen Mittelstaaten beschickte Konferenz vom 25. Mai 1854, die den Zweck hatte, sich gegenüber Österreich und Preußen, die 20. April 1854 einen Vertrag über gemeinsames Verhalten in der Orientalischen Frage geschlossen hatten, über eine eigene Politik zu verständigen. Zunächst lag ihnen daran, Österreich von Schritten zurückzuhalten, die den Deutschen Bund in einen Krieg mit Rußland zu verwickeln drohten, dann aber ist die Konferenz überhaupt ein Glied in der Reihe der namentlich von Bayern und Sachsen angeregten Versuche, gegenüber den Großmächten Österreich und Preußen auch den Mittelstaaten eine selbständige Bedeutung in der europ. Politik zu verschaffen. Von den Beschlüssen der Konferenz kam nur der eine, daß nicht die einzelnen Staaten, ↔ sondern der Deutsche Bund als solcher dem Vertrage beitreten solle, zur Ausführung.

Bambergische Halsgerichtsordnung, die von dem Landhofmeister Johann Freiherrn zu Schwarzenberg (s. d.) 1507 für die bischöflich bambergischen Lande verfaßte Gerichtsordnung für Strafrecht und Strafprozeß. Diese sog. Bambergensis, als deren Quellen das Bamberger Stadtrecht, die Bamberger Landgerichtsordnung von 1503, Reichsgesetze, Nürnberger Reformation von 1479, Wormser Reformation von 1498, der Klagspiegel u. a. gelten, wurde mit wenigen Veränderungen 1516 als Brandenburgische Halsgerichtsordnung in den fränk. Landen der Markgrafen von Brandenburg eingeführt, sie war die Grundlage für die Carolina von 1532 (s. Carolina). – Vgl. Brunnenmeister, Die Quellen der Bambergensis (Lpz. 1879).

Bambīno (ital.), kleines Kind; besonders heißt so ein kleines, hölzernes, reichbekleidetes Christkind in der Kirche Ara coeli zu Rom, das für wunderthätig gehalten wird.

Bambocciāden (spr. -botscha-), in der Malerei diejenigen Bilder, die Scenen und Gegenstände des Volkslebens auf grotesk-komische Weise darstellen, wie Jahrmärkte, Bauernfeste u. dgl. Die Bezeichnung geht zurück auf den niederländ. Maler Pieter van Laer (s. d.), den die Italiener Bamboccio (d.h. Knirps, Krüppel) nannten. Er hat dieser Gattung zuerst in Italien Eingang verschafft. Nach ihm stellten unter anderm Brouwer, die beiden Teniers, A. van Ostade derartige Scenen dar.

Bamboccio (spr. –bótscho), niederländ. Maler, s. Laer, Pieter van.

Bambolātus, s. Bablach.

Bamboo (spr. bämmbūh; eigentlich die engl. Bezeichnung für Bambus), rohr- oder strohgelb gefärbte, unglasierte Thonwaren, die in Indien von den Eingeborenen gefertigt werden. B. (Bambu) ist ferner die Bezeichnung für verschiedene Maße:

  • 1) Getreidegewichtsmaß auf Sumatra = 1,85 kg,
  • 2) Flüssigkeitsmaß auf Sumatra = etwa 4 l,
  • 3) Längenmaß in Birma = 4,09 m.

Bambuk, eine zu Französisch-Senegambien gehörige Berglandschaft Afrikas unter 12° 30' bis 14° 15' nördl. Br. im Winkel zwischen dem Senegal und dessen Zuflüssen Faleme und Bafing, westlich von Bondu und nördlich von Kaarta begrenzt. Das steile, gleich einer nur an einigen Stellen durchbrochenen Mauer zu 300 m emporsteigende Tamburagebirge durchzieht das Land von NW. nach SO. und entsendet westlich zum Faleme, östlich zum Bafing am Senegal eine Menge, in der ersten Hälfte des Jahres fast ganz trockener Regenbäche und kleiner Flüsse. Die Hitze und der aus engen, moderigen Thälern aufsteigende Dunst wirken verderbenbringend auf die Gesundheit und machen die Arbeit, ja fast den Aufenthalt für Europäer zur Unmöglichkeit. Zur Regenzeit, welche vom Juli oder August ab 4 Monate währt, treten befruchtende Überschwemmungen ein. Reis, Mais, Hirse, Wassermelonen gedeihen üppig ohne besondere Pflege, daneben Palmen, Bananen und wilder Wein. Die mit 1,5–2 m hohem Guineagras bewachsenen Ebenen begünstigen die Viehzucht. Aus dem Honig der unzähligen Bienenschwärme werden berauschende Getränke bereitet. Der Hauptreichtum B.s besteht aber in seinen Eisenerzen und Goldwäschereien. Alle Regenbetten, das Schwemmland längs des Faleme, ganz

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 352.