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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bandenschmuggel; Bänder; Banderien; Banderilla; Banderole; Bandes francaises; Bandeulen; Bandfabrikation

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Bandenschmuggel - Bandfabrikation

rate zum Verkauf gestellten Gebäude an sich brachten und meist die alten, oft geschichtlich merkwürdigen Baulichkeiten rücksichtslos abbrechen ließen.

Bandenschmuggel. Wenn drei oder mehr Personen zu gemeinschaftlicher Ausübung einer Konterbande oder einer Defraudation sich verbunden haben, so wird die Strafe für die gemeinschaftlich ausgeführten Vergehen (B.) gegen den Anführer durch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten, gegen jeden der übrigen Teilnehmer durch eine solche bis zu 3 Monaten verschärft; und wenn der B. unter dem Schutz einer Versicherung verübt wird, ist jene Strafe mit Freiheitsstrafe von 8 Monaten bis zu 1 Jahr und von 4 bis zu 6 Monaten zu verschärfen. Deutsches Vereins-Zollgesetz vom 1. Juli 1869, §§. 146 und 147.

Vgl. Lobe, Das deutsche Zollstrafrecht (Berl. 1881).

Bänder (ligamenta), in der Anatomie Bezeichnung häutiger oder sehniger Gebilde, welche die gegenseitige Verbindung der Knochen und Knorpel vermitteln, sie aneinander befestigen und ihnen gestatten, sich in bestimmten Richtungen bald mehr, bald weniger frei aneinander hin und der zu bewegen. Die Lehre davon heißt Bänderlehre oder Syndesmologie. Die B. bestehen aus sehnigen, gelblichweißen, oft silberglänzenden Faserbündeln, welche eine geringe Elastizität besitzen, daher nur langsam sich ausdehnen lassen, während sie bei plötzlicher starker Ausdehnung leicht zerreißen. Ihre Verwendung für den Mechanismus der Gelenke ist sehr verschieden. Entweder heften sie als platte, bandartige Streifen gewisse Knochen fest aneinander, oder sie dienen der Abschließung der Gelenkhöhle, indem sie als solide Säcke (sog. Kapselbänder, ligamenta capsularia) die Gelenkenden zweier benachbarter Knochen miteinander verbinden, den Höhlenraum der Gelenke (s. d.) bestimmen und auf ihrer innern Fläche die sog. Synovialhaut tragen, welche die Gelenkflächen mit einer zähen, eiweißartigen Flüssigkeit, der Gelenkschmiere oder Synovia, zu versehen hat; andere B. streifen außerhalb des Gelenkraums in verschiedenen Richtungen über die Gelenkkapsel hinweg, teils zur Verstärkung der Gelenkverbindung (sog. Hilfsbänder, ligamenta accessoria), teils um die Beweglichkeit des Gelenks in einer bestimmten Richtung zu beschränken. Gewisse B. dienen auch zahlreichen Muskeln als Anheftungspunkt, wie namentlich die sog. Zwischenknochenbänder (ligamenta interossea) des Vorderarms und des Unterschenkels. Eine nicht minder wichtige Funktion kommt den sog. Muskelbändern oder Sehnenscheiden (Fasciae) zu, welche teils die verschiedenen Muskeln und Muskelgruppen als starke glänzende Faserhäute überziehen und durch Scheidewände voneinander isolieren, teils gemeinschaftlich mit den Knochen, an welche sie sich anheften, die einzelnen Muskelsehnen dicht umhüllen und dadurch in ihrer Lage fixieren. Die Zerreißung der B. durch Fall, Stoß u. s. w. bedingt oft lange dauernde Funktionsstörung des betreffenden Gelenks und erfordert immer eine sorgfältige Behandlung (s. Verstauchung). (Hierzu Tafel: Die Bänder des Menschen.)

Banderien wurden vormals in Ungarn die vom Adel zu stellenden berittenen Abteilungen genannt; ein jedes Stammgeschlecht folgte unter eigener Fahne (lat. banderium) seinem Oberhaupte. Die Kriegsverfassung König Sigismunds verpflichtete alle großen Grundbesitzer, auch die geistlichen, zur Stellung eines ihrem Besitze entsprechenden Banderiums. Wladislaw II. erneuerte 1492 die Banderialverfassung und bestimmte die gewöhnliche Stärke der B. auf 400 Reiter, die zur Hälfte Husaren, zur Hälfte schwere Reiter sein sollten. Nach der Schlacht von Mohács (1526) waren die B. fast vernichtet; es traten B. von 10 bis 12 Reitern auf. Seit 1601 mußten deshalb alle Herren, deren B. schwächer waren als 50 Reiter, in die Komitatsbanderien eintreten. Die Türkenherrschaft machte der Banderialverfassung ein Ende; doch werden noch jetzt die bei festlichen Anlässen (z. B. zur Krönung, zum Empfange hochgestellter Personen u. s. w.) von den Komitaten entsendeten berittenen Deputationen B. genannt.

Banderilla (span., spr. -illja), Fähnchen, sodann die bei Stiergefechten (s. d.) gebrauchte und mit Fähnchen verzierte Lanze; Banderillero, der mit B. versehene Stierkämpfer.

Banderole (frz., spr. bangd'róll, «Bandrolle»), mit Namen oder Sprüchen versehenes flatterndes Band auf Gemälden und an Skulpturen; auch der Wimpel oder das Fähnchen am Speer mit dem Wappen oder den Wappenfarben des Trägers; ferner Trompetenquaste, Patronentaschen-, Gewehrriemen. In Rußland heißen B. die Stempelstreifbänder um Tabak, Cigarren und Cigaretten; ferner auch Streifbänder (Kreuzbänder) um Drucksachen.

Bandes francaises (frz., spr. bangd frangßähs'), franz. Fußtruppen, seit Ludwig XI. nach schweiz. Muster organisiert, das festeste Ergebnis der auf Schaffung nationaler Infanterie gerichteten Bestrebungen der franz. Könige im 15. und 16. Jahrh, (s. Francs-archers). Unter Franz I. und Heinrich II. spielen die B. f. eine Rolle in den Kriegen gegen Karl V.; sie wurden damals besser durchgebildet, erhielten einen Colonel général als Oberhaupt; man unterschied vornehmlich Bandes de Picardie und de Piémont. 1582 bahnte Franz von Guise die Formierung der B. f. zu Regimentern an.

Bandeulen, Schmetterling, s. Ordensband.

Bandfabrikation, derjenige Zweig der Weberei, der die Herstellung aller Arten von Bändern (parallelkantige Gewebe von besonders geringer Breite) umfaßt. Die Hauptmaterialien, die zur Herstellung breiter Gewebe dienen, finden auch in der B. Verwendung; man begreift daher unter derselben insbesondere die Erzeugung leinener, baumwollener, wollener und seidener Bänder. - Leinene Bänder werden in geringer Breite, die schmalsten 6 mm, glatt, leinwandartig, auch geköpert, entweder aus einfachem Leinengarn (Leinwandband) oder aus meist zweidrähtigem Leinenzwirn (Zwirnband) jetzt nur noch einfarbig hergestellt; bei den Zwirnbändern ist öfters nur die Kette Zwirn, wahrend der Einschlag aus Garn besteht. Geköperte Leinenbänder der feinern Art bezeichnet man als Niederländer Band; Strippenbänder, eigentlich grobe geköperte Zwirnbänder, sind häufig ganz aus Baumwolle. Schmale leinene Bänder, die eine besondere Festigkeit erhalten sollen, werden doppelt, schlauchartig, ähnlich den Lampendochten, gewebt. - Feines leinwandartig gewebtes Baumwollband wird Perkalband genannt; baumwollenem Sammetband, in der Art des Manchesters gewebt und der Länge nach gerissen, kommt als unechtes Sammetband, meist in schwarzer Farbe, vor. - Wollene Bänder (Harrasband) werden teils glatt, teils geköpert und verschiedenartig gemustert aus Kammgarn erzeugt; in den halbwollenen ist nur der Einschlag reine Wolle, während die