Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bank holidays; Bankier; Banking school; Bankipur; Bankivahuhn; Bankmäßige Deckung; Bankmaßstab; Banknoten

375

Bank holidays - Banknoten

1856-6l) H. von Feistel, die Kreditanstalt Fröhlich 1858-60, beide auf beschränkter Grundfläche. Die Berliner Reichsbank errichtete 1869-76 Hitzig in edlem Renaissancestil. (S. Tafel: Bankgebäude I, Fig. 1.) In neuerer Zeit hat man allerorten begonnen, auch für die großen Privatbanken und die Filialen der Reichsbank Paläste aufzuführen, die den Reichtum der Anstalten verkünden und das künstlerische Gesamtbild der betreffenden Städte zu beben bestimmt sind. In den B. ist der wichtigste Raum jener für den Verkehr des Publikums (Parteienraum). An diesen reihen sich die durch Gitterwerk und Zahltische abgeschlossenen Kasse- und Bureauräume an, in welchen die Bankbeamten ihre Schreibtische haben. Der Umfang dieser Räume und ihre Anordnung ist durch die Größe und Art des Bankgeschäftes bedingt. An den Parteienraum schließen sich besondere Stuben für Besprechungen, Schreibstuben (Kundenräume), ferner die Stahlkammern oder Tresors, welche durch starke Mauern und feuersichere Thüren von dem Gebäude getrennt werden. Meist bestehen sie aus einem Eintrittszimmer, einer Treppe nach dem Keller und den in diesem liegenden eigentlichen Tresors, in welchen die Depositen der Bank ihre feuer- und diebessichern Behältnisse haben. Für die Direktion und den Verwaltungsrat werden besondere Zimmer angelegt. Der Bankverkehr wird meist im Erdgeschoß angeordnet, während in den obern Räumen, wenn diese nicht für Privatwohnungen bestimmt sind, Bureaus, Sitzungszimmer und Dienstwohnungen sich befinden. Als Beispiel ist in Tafel: Bankgebäude I, Fig. 2 u. 3 ein kleineres B., die Filiale der Böhmischen Unionbank in Reichenberg in Böhmen (erbaut 1890-91) dargestellt, deren Obergeschosse Wohnungen enthalten und in Taf. II die Bayrische Vereinsbank in München (erbaut 1885-86, beide von W. Martens in Berlin), in welcher die Stahlkammer unter dem glasbedeckten hofartigen Parteienraum sich findet und auch das Obergeschoß in den Geschäftsverkehr hineingezogen wurde.

Bank holidays (engl., spr. bänk hollidehs), s. Bankfeiertage.

Bankier (frz. banquier, spr. bankjeh), ein Kaufmann (auch im handelsrechtlichen Sinne), der auf alleinige Rechnung oder als unbeschränkt haftbarer Teilnehmer an einer Handelsgesellschaft berufsmäßig Geld-, Kredit- und Effektengeschäfte macht. Die Geschäfte des B. sind im ganzen gleichartig mit denen der Aktienbanken, doch bleiben manche Zweige noch immer mehr für den Einzelbetrieb geeignet und daher überwiegend den B. vorbehalten. So liegt z. B. das eigentliche Geldwechselgeschäft vorzugsweise in den Händen kleinerer Bankierfirmen. Früher hatte dasselbe eine weit größere Bedeutung als gegenwärtig; es wurde im Mittelalter von privilegierten «campsores» betrieben, die dann in Italien den Namen «bancherii» erhielten und Wechsel- und andere Kreditgeschäfte ihrer ursprünglichen Hauptthätigkeit beifügten. Die kleinern B. haben ferner vielfach die Kreditvermittelung im kleinen Maßstabe nur wenig bemittelte Schuldner, meistens gegen Unterpfand oder Bürgschaft. Bei solchen Geschäften werden verhältnismäßig hohe, oft auch übermäßige Zinsen berechnet. Die mittlern und größern B. leisten dem gewerblichen und kaufmännischen Mittelstande einen nicht zu unterschätzenden Dienst, indem sie denen Wechsel umlaufsfähig machen und die Diskontierung derselben durch die großen Banken, namentlich durch die Hauptnotenbanken ermöglichen. Diese Anstalten nehmen satzungsgemäß nur Wechsel mit in der Regel drei, mindestens aber mit zwei anerkannt guten Unterschriften, und die Kaufleute mittlerer Stellung können daher mit denselben nicht leicht unmittelbar in Verbindung treten. Daher kann ein gut angeschriebener B. seine Unterschrift verwerten, indem er entweder gegen eine Vergütung Bürgschaft leistet für den Wechsel, oder in der Art, daß er die Wechsel des Mittelstandes diskontiert und sie bei eigenem Geldbedarf an eine größere Bank weiter begiebt (rediskontiert). Von großer Wichtigkeit für Privatbankiers ist auch die Gewährung von Buchkrediten in laufender Rechnung (s. Kontokorrent), zumal die Notenbanken keinen offenen Kredit gewähren und ihnen im Deutschen Reiche die Acceptierung von Wechseln ausdrücklich verboten ist. Die großen B. endlich, deren Vermögen in einzelnen Fällen das Kapital der größten Aktienbanken übersteigt, befassen sich hauptsächlich mit den großen Geschäften in Wertpapieren, Begeben von Anleihen, Gründungen von Aktiengesellschaften u. s. w. Sie sind häufig im stande, mit ihren gewaltigen vereinigten Mitteln die Börse zeitweise förmlich zu beherrschen und daher mit großer Sicherheit zu arbeiten, während die kleinen Spekulanten nur blindlings dein Strome folgen. Häufig treten auch mehrere B. zu einem «Konsortium» oder «Syndikat» zusammen, um mit vereinten Kräften ein Unternehmen zu beginnen und bis zu dem gewünschten Ziele zu fordern. In der neuern Zeit sind zwar auch Aktiengesellschaften (sog. Crédits mobiliers, Gründungs- oder Emissionsbanken) für Gründungen dieser Art entstanden, aber solche Gesellschaften befinden sich gegenüber der vereinigten Macht der über Millionen verfügenden Einzelbankiers im Nachteile. Oft sind auch ihre Leiter selbst große B., die sie als stützen für ihre eigenen Unternehmungen zu verwenden wissen.

Banking school (engl., spr. bänking skuhl), s. Bankschule.

Bankipur, Vorstadt von Patna (s. d.).

Bankivahuhn (Gallus ferrugineus Gm. oder bankiva Temm., s. Tafel: Hühnervögel I, Fig. 5), derjenige Vogel, von dem mit der größten Wahrscheinlichkeit unsere Haushühnerrassen abstammen. Der Hahn ist ein schönes, 66 cm langes Tier, das auf dem Rücken und am Halse gelbe, orangene und braune Federn hat, an der Unterseite glänzendschwarz ist, und dessen schwarze, sichelförmige Schwanzfedern 28 cm lang sind. Die kleinere Henne ist einfacher gefärbt und mit kürzerm Schwanze. Das B. bewohnt Ostindien und die Sunda-Inseln. In die europ. Tiergärten gelangt es nur selten, doch hat es sich in dem Londoner mehrmals fortgepflanzt.

Bankmäßige Deckung, s. Bankdeckung.

Bankmaßstab, auch Zollstab genannt, ein Tischlermaßstab aus einem einzigen Stück gut ausgetrockneten Holzes von rechteckigem Querschnitt. Er ist gewöhnlich auf beiden Seiten geteilt und zeigt entweder bloß das Metermaß oder auf der einen Seite dieses, auf der andern das Zollmaß; seine Länge beträgt gewöhnlich 1 m.

Banknoten, Anweisungen einer Zettel- oder Notenbank (s. d.) auf sich selbst, auf runde Summen laufend, deren Betrag dem Überbringer jederzeit auf Sicht seitens der Bank bar ausbezahlt werden muß. In rechtlicher und ökonomischer Hinsicht wesentlich verschieden von dem eigentlichen Papier-^[folgende Seite]