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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Baptisterium; Baptistina; Baptist-Union; Bar

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Baptisterium - Bar.

theol. Seminare (7), Universitäten und Colleges (35), Akademien (47), Institute für weibliche Bildung (32), Erziehungsanstalten für Farbige (31), die Menge der Wohlthätigkeitseinrichtungen u. s. w.

Vgl. Cramp, Geschichte des Baptismus (3 Bde., deutsch, Hamb. 1873); Vedder, A short history of the Baptists (Philad. 1891); Nippold, Amerik. Kirchengeschichte (Berl. 1892), American Baptists Year-Book (Philad. 1894), Babtist Handbook (82. Jahrg., Lond. 1894).

Baptisterium (ital. battistero), Taufhaus, seit dem 4. Jahrh. Bezeichnung für ein Gebäude, in dem der Taufakt vollzogen wurde. Vor der Zeit Konstantins gab es keine eigenen Taufhäuser; man taufte in dem Brunnen des der Basilika vorliegenden Atriums oder behalf sich sonst. Die Baptisterien waren ursprünglich getrennt von den Kirchen, doch mit diesen meist durch einen bedeckten Gang verbunden. Gewöhnlich war ihre Grundform rund oder vieleckig, wie auch die in Italien und Deutschland noch erhaltenen Bauwerke dieser Art (zu Parma, Pisa, Ravenna, Florenz, ferner in Brixen, Köln u. a. O.) beweisen. In der Mitte der meistens Johannes dem Täufer geweihten Taufhäuser befand sich das Wasserbassin (Piscina), in welchem die Taufe, auch Untertauchung, vollzogen wurde. Zuerst erscheinen die Taufhäuser an den biscböfl. Kirchen, da der Bischof als der ordentliche Spender der Taufe galt. Die in seinem Namen im Auftrage taufenden Presbyter an den nichtbischöfl. Kirchen vollzogen die Taufe in dem Gotteshause, in dem schon frühzeitig vielfach ein eigener Raum hierzu vorgesehen war.

Baptistina, Name des 298. Planetoiden.

Baptist-Union (spr. bäpptist-juhnien), s. Baptisten, S. 387a.

Bar, zunächst das Metallgeld (bares Geld, Bargeld), dann herkömmlich auch die Erfüllung einer Zahlungsverbindlichkeit sofort bei Übernahme des Kaufgegenstandes, bei Warenbeziehungen von auswärts die Zahlungsleistung alsbald nach Empfang der Rechnung, und zwar ursprünglich durch Münze. An die Stelle der letztern kann aber auch Papiergeld treten, und selbst wenn die Abmachung in Wechseln oder Anweisungen erfolgt, deren Tageswert die Forderung tilgt, wird gemeinhin die Bedingung barer Zahlung als erfüllt betrachtet. Gleichbedeutend mit B. im zweiten Sinne ist «Zug um Zug» sowie «per Cassa», «per contaut», oder «per comptant», daher der Barverkauf auch Kontantverkauf genannt wird. Über eine andere Bedeutung von «Cassa» und «per contant» s. Cassa.

Bar, in der Gerichtssprache, s. Barre.

Bar, in der Kunstsprache der Meistersänger das regelmäßige, abgeschlossene, strophische Meisterlied; ein B. umfaßte 3, 5, 7 oder mehr Strophen (sehr selten 1), stets eine ungerade Zahl. Die Herkunft des Wortes steht nicht fest; vielleicht ist es aus Barat (wohlgelungener Fechterstreich) gekürzt.

Bar (syr. und chald.), der Sohn, entsprechend dem hebr. Ben.

Bar, Le Barrois, Grafschaft, seit 1355 Herzogtum, mit der Hauptstadt Bar-le-Duc, zu beiden Seiten der obern Maas, bildete den westl. Teil von Oberlothringen, gehörte 925-1302 ganz zum Deutschen Reiche, mußte aber 1302 für die Ämter Bar-le-Duc (den Pagus Barrensis der Frankenzeit) und Bassigny (das Barrois royal oder mouvant) die franz. Oberlehnshoheit anerkennen. Heinrich, der Sohn Herzog Roberts, gehörte dem geistl. Stande an und schenkte deshalb 1419 seinen Allodialbesitz (das Barrois ducal oder non mouvant) mit Pont-à-Mousson, St. Mihiel, an René I. (s. d.) von Anjou, während das Barrois royal als erledigtes Lehn an Frankreich fiel. Durch Rene, den Gemahl der Erbtochter Herzog Karls von Lothringen, vollzog sich die Vereinigung von B. mit Lothringen; beide Herzogtümer kamen 1766 an Frankreich. Die einst zu B. gehörenden Landschaften bilden großenteils die Departements Meuse und Meurthe-et-Moselle.

Bar, Landschaft in Afrika, s. Barra.

Bar, Stadt in Montenegro, s. Antivari.

Bar, Stadt im Kreis Mohilew des russ. Gouvernements Podolien, an dem zum Bug gehenden Row, hat (1885) 13434 E., darunter 8000 Juden, 3 griech., 1 röm. Kirche, 1 griech. Nonnenkloster, mehrere Synagogen und jüd. Bethäuser; Lederfabrikation, Ziegeleien. B., ursprünglich Row genannt und 1452 von den Tataren zerstört, erhielt seinen Namen im 16. Jahrh, zu Ehren der in Bari in Apulien geborenen Bona Sforza, Gemahlin König Sigismunds I. von Polen, der den Ort neu aufbauen ließ. Es wurde 1648 und 1651 von den Kosaken, 1672 von den Türken erobert, kam aber 1699 an Polen zurück. 1768 bildete sich hier die Barer Konföderation (s. d.), 1793 kam B. zu Rußland.

Bar, Karl Ludw. von, Kriminalist und Prozessualist, geb. 24. Juli 1836 zu Hannover, studierte in Göttingen und Berlin die Rechte und war mehrere Jahre als Richter, zuletzt beim Obergericht zu Göttingen beschäftigt. Er habilitierte sich dort 1863 und wurde 1866 ord. Professor des Strafrechts und des Civilprozesses in Rostock, 1868 in Breslau, 1879 in Göttingen. 1890-93 vertrat er als Mitglied der deutschfreisinnigen Partei den Kreis Rostock im Deutschen Reichstag. B. wirkte für Einführung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens und für einen humanen Fortschritt auf dem Gebiete des Strafrechts. Außerdem gilt er als Autorität auf dem Gebiete des internationalen Privatrechts. Er schrieb: «Das internationale Privat- und Strafrecht» (Hannov. 1862; 2. Aufl. als «Theorie und Praxis des internationalen Privatrechts», 2 Bde., 1889), «Recht und Beweis im Geschworenengericht» (Hannov. 1865), «Das Beweisurteil des german. Prozesses» (ebd. 1866), «Recht und Beweis im Civilprozeß» (Lpz. 1867), «Die Grundlagen des Strafrechts» (ebd. 1869), «Die Lehre vom Kausalzusammenhange im Rechte» (ebd. 1871), «Das hannov. Hypothekenrecht nach dem Gesetze von 1864» (ebd. 1871), «Strafrechtsfälle. Zum akademischen Gebrauch und zum Selbstudium» (Berl. 1875), «Handbuch des Deutschen Strafrechts» (Bd. 1: «Geschichte», ebd. 1882), «Lehrbuch des internationalen Privat- und Strafrechts» (Stuttg. 1892). Von B.s sonstigen Schriften sind hervorzuheben: «Zur Lehre vom Versuch und Teilnahme am Verbrechen» (Hannov. 1859), «Die Redefreiheit der Mitglieder gesetzgebender Versammlungen» (Lpz. 1868), «Geschichte und Reform der deutschen Civiljustiz» (ebd. 1871), «Zur Frage der Geschworenen- und Schöffengerichte» (Berl. 1873), «Das Deutsche Reichsgericht» (ebd. 1875), «Staat und kath. Kirche in Preußen» (ebd. 1883). Für Holtzendorffs «Encyklopädie der Rechtswissenschaft» hat B. die Lehre vom Civilprozeß (auch separat erschienen, zuletzt Lpz. 1890) und seit der 4. Auflage auch das internationale Privatrecht bearbeitet.

Bar. (auch Bart. und Bt.), engl. Abkürzung für Baronet.