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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bauhorizont; Bauhütten

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Bauhorizont – Bauhütten

Bezüglich des Preises der B. sind je nach der Herrichtungsweise drei Klassen zu unterscheiden: 1) vollkantig beschnittene, 2) vollkantig behauene, 3) beschlagene, mit Baumkanten und Ästen. Ferner ist der Einheitspreis, der für 1 cbm gilt, abhängig von der Stärke und Länge der Hölzer sowie von der Gegend, von der sie stammen und in der sie gebraucht werden. So kostet 1892 in Berlin:

1 cbm Kiefer in großen Längen und in Stärken über 28/42 zu Trägern voll geschnitten 58‒62 M.

1 cbm Kiefer in Längen unter 9½ m und Stärken unter 24/26 zu Trägern voll geschnitten 42‒45 M.

1 cbm Kiefer in denselben Längen und Stärken, jedoch nur behauen, 36‒38 M.

1 cbm Eiche in bedeutenden Längen und Stärken etwa 200 M.

1 cbm Eiche in geringen Längen und Stärken etwa 130 M.

Für Bohlen und Bretter treten etwas höhere Preise ein wegen der großen Anzahl der Schnittflächen, die auf 1 cbm kommen; auch berechnet man sie gewöhnlich pro Quadratmeter, z. B.:

1 qm Bohle von Kiefer 7 cm stark 3,35 M.

1 „ Brett „ „ 4 „ „ 2,25 „

1 „ „ „ „ 2 „ „ 0,70 „

1 „ Bohle von Eiche 10 „ „ 13,00 „

1 „ „ „ „ 7 „ „ 9,10 „

1 „ Brett „ „ 4 „ 5,20 „

1 „ „ „ „ 2 „ „ 2,60 „

Litteratur. Chevandier und Wertheim, Mémoire sur les propriétés mécaniques du bois (Par. 1848: übersetzt von Exner, Wien 1871); Dupont und Bouquet de la Grye, Les bois indigènes et étrangers (Par. 1875); Gottgetreu, Physische und chem. Beschaffenheit der Baumaterialien (2 Bde., 3. Aufl., Berl. 1880‒81); Klauprecht, Die Holzmeßkunst (2. Aufl., Karlsr. 1846); Lange, Holz als Baumaterial (2 Bde., Holzminden 1879‒80); Sykyta, Das Holz (Prag 1882).

Bauhorizont, im Aufriß von Befestigungen die natürliche Erdoberfläche; von dieser mit ±0 bezeichneten Linie werden alle Ausschachtungen als Tiefen mit – und alle Anschüttungen als Höhen mit + bezeichnet.

Bauhütten, Steinmetzhütten, Baulogen, Name der Körperschaften der Steinmetzen im Mittelalter. Die Baukunst, die während der ersten Hälfte des Mittelalters in den Händen der Geistlichen und Laienbrüder war, ging seit dem 13. Jahrh. in die Hände weltlicher Meister über, teils infolge des wachsenden Umfangs der Arbeiten, teils infolge der erwachenden Selbständigkeit der Stadtgemeinden. Diese weltlichen Meister organisierten sich in den B., deren Namen sie von den an großen Bauten eingerichteten Werkstätten (Hütten) entlehnten. Zweck der B. war die Verteidigung der Sonderrechte und die Stärkung des Standes durch Belehrung der Mitglieder, durch Fürsorge für deren Ausbildung und Sittlichkeit, durch Ausübung von Verbietungsrechten gegen Nichtmitglieder. Im frühern Mittelalter haben die Hütten sich als lokale oder wandernde freie Gemeinschaften ausgebildet, später sich zünftig abgeschlossen. Seit 1459 beginnen die Bestrebungen, eine alle deutschen B. vereinigende Gemeinschaft zu gründen. In Regensburg wurde eine Ordnung (Steinmetzordnung) ausgearbeitet, die 1498 Kaiser Maximilian nach einigen Abänderungen bestätigte. 1501 that dies auch der Papst. Als Hauptorte wurden Straßburg, Köln, Wien und Bern bezeichnet. Doch haben sich die mitteldeutschen Hütten der Ordnung wohl nie unterworfen, ja es entstanden getrennte, der Straßburger Haupthütte feindliche Hüttenvereine (1464 in Torgau). Zahlreiche Streitigkeiten riefen die lokalen Verschiedenheiten im Lehrlingswesen und die Beteiligung von Bildhauern an Bauten (1518 Annaberger Hüttenstreit) hervor, welche zeigen, daß die Bestrebungen zur Einigung nicht überall Anklang fanden. Mehr Gewalt als die Ordnungen übte dauernd das Herkömmliche. Meister, Polier, Geselle und Lehrling hatten ihre bestimmten Rechte und Pflichten und ein besonderes Zeremoniell. 1563 wurde zu Straßburg eine neue Redaktion der Ordnung beraten, die als Steinmetzrecht oder Bruderbuch gedruckt ward; doch fand diese Widerspruch bei den Reichsfürsten. Kurfürst August von Sachsen verbot damals den Bauhandwerkern in seinen Landen, den von Straßburg an sie ergehenden Aufforderungen Folge zu leisten, da nur ihm allein die Gerichtsbarkeit im Kurfürstentum zustehe. Straßburgs Losreißung vom Deutschen Reich hatte 1707 einen Reichstagsbeschluß zur Folge, der die deutschen Bauleute von dieser Haupthütte trennte. Noch bis ins 19. Jahrh. bestanden aber zu Köln, Basel, Zürich, Hamburg und Danzig Steinmetzbrüderschaften, welche die Ordnung von 1563 aufrecht erhielten. Die Zeit ihres Entstehens und ihres Aufhörens fällt mit der Geschichte der übrigen Zünfte zusammen. – Die noch keineswegs völlig klaren geschichtlichen Nachrichten über die B. sind von den Romantikern vielfach mißverstanden und von den Freimaurern weiter verwirrt worden. Es scheint unzweifelhaft, daß die moderne Freimaurerei ihre Formen von den zunftmäßigen Vereinigungen der engl. Werkmaurer entlehnt hat. Den Inhalt der philanthropischen Lehren der Freimaurerei findet man aber in den echten Urkunden jener zunftmäßigen Vereine nirgends, und die sog. Yorker Konstitution von 926, die Edwyn seinen Schützlingen gegeben haben soll, ist entweder ganz unecht oder doch verfälscht. Was in den echten Gesetzen der B. an freimaurerische Lehren erinnert, ist der Ausdruck des allgemeinen religiösen Gefühls, das hier nur stärker hervortritt, weil der Zweck, der die Gemeinschaft vereinigte, für heiliger galt als die Zwecke der übrigen Zünfte.

In neuerer Zeit hat sich die Aufmerksamkeit auf die B. wieder gerichtet, seitdem man dem Steinmetzzeichen erhöhte Beachtung zuwendet. Man hat beobachtet, daß jeder Stein sowohl in vielen Baurissen als an zahlreichen Bauten, namentlich im 15. Jahrh., ein geometr. Zeichen trägt, durch welches der Geselle denselben als sein Werk sowohl für die Lohnberechnung als auch als Inschrift beurkundete. Diese Zeichen wurden dem Steinmetz von der Bauhütte verliehen, derart, daß man wahrscheinlich am Zeichen erkennen konnte, welcher Bauhütte der Gesell ursprünglich angehört habe. Die Meister brachten ihre Zeichen an hervorragenden Stellen des Baues an. Je mehr es nun gelingt, die Namen der Meister und deren Zeichen zu ermitteln, desto klarer wird das Bild der Baugeschichte des Mittelalters.

Vgl. Schnaase, Geschichte der bildenden Künste, Bd. 4 (2. Aufl., Düsseld. 1872); Janner, Die B. des deutschen Mittelalters (Lpz. 1876); Klemm, Württemb. Baumeister (Stuttg. 1882); Ržiha, Studien über Steinmetzzeichen (Wien 1883); Neuwirth, Die Satzungen des Regensburger Stein- ^[folgende Seite]