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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bautsch; Bautschi; Bautzen

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Bautsch – Bautzen

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Bautaxe'

tional gesetzt ist; die dritte Formel liefert Werte, die genau das arithmetische Mittel der aus 1 und 2 berechneten darstellen. Alle drei Formeln entbehren der theoretischen Begründung, da die Abnutzung eines Gebäudes von zu vielen, zum großen Teil ganz gesetzlosen Faktoren abhängt. Eine Hauptrolle spielt hierbei die Art der Instandhaltung; ist dieselbe eine mittelgute, so scheint nach den bisherigen Erfahrungen die Formel 3 am meisten der Wirklichkeit zu entsprechen, während bei einer sehr nachlässigen Instandhaltung mehr die Formel 1 und bei einer sehr sorgfältigen die zweite Formel besser geeignet scheint.

Die beiden Berechnungsarten a und b für den Gebäudewert haben einen verschiedenen Sinn. Während a den Nutzungswert darstellt, erhält man durch die Berechnungsweise b den Realwert. Da es nun denkbar ist und in der That bei Geschäftshäusern vorkommt, daß ein schlecht gebautes Haus, das also einen geringen Realwert hat, günstiger Geschäftslage oder irgendwelcher lohnender Betriebe wegen hohe Mietzinse trägt, so ist es erklärlich, daß die aus a und b berechneten Werte sehr voneinander abweichen können; andererseits ist bei normalen Verhältnissen, namentlich bei Wohnhäusern, eine gewisse Übereinstimmung beider Werte deshalb zu erwarten, weil besser gebaute Häuser auch entsprechend höhere Mieten bringen. Man benutzt daher in den meisten Fällen beide Berechnungsarten, und zwar entweder nur zur gegenseitigen Kontrolle, oder man nimmt auch das arithmetische Mittel aus ihren Endwerten.

Es ist jedoch nicht zu vergessen, daß sich die Berechnungsweise auch nach dem Zweck der Taxe richtet. Wird z. B. eine Taxe behufs Entschädigung für eine Expropriation vorgenommen, so werden hohe Nutzungswerte sehr wohl berücksichtigt, und der Realwert kommt nur dann in Betracht, wenn er den Nutzungswert übersteigt. Bei Feuerversicherungstaxen hingegen ist allein der Realwert maßgebend, da nur dieser durch Feuerschaden zerstört werden kann, während der Nutzungswert für das neu zu errichtende Gebäude erhalten bleibt. Handelt es sich um den Realwert, so ist der Zweck der Taxe auch auf ihren Umfang bestimmend; während nämlich bei Verkäufen auch der Wert des Grund und Bodens mit berechnet wird, bleibt derselbe bei Feuerversicherungstaxen unerwähnt; bei letztern werden im Kostenanschlag sogar alle in der Erde liegenden Gebäudeteile, wie Keller, Fundamente u.s.w. weggelassen, da sie durch das Feuer nicht leiden. Für Feuerschädentaxen haben die einzelnen Gesellschaften verschiedene Statuten; zu bemerken ist, daß bei einer Entschädigung gewöhnlich nur der gegenwärtige Zustand des Gebäudes in Rechnung gezogen wird, und nur von einigen Gesellschaften, wie z.B. von der Berliner Städtischen Feuer-Societät, wird die Entschädigung so bemessen, daß davon die Neuherstellung des zerstörten Gebäudes resp. Teiles bestritten werden kann.

Die Taxationen behufs Feuerversicherungen werden von obrigkeitlichen (beeidigten) Schätzern vorgenommen; das Honorar beträgt im Deutschen Reich, je nach der Größe des Schätzungswertes, 4–12 M., wobei noch Zuschläge bis zu 3 M. für genauere Beschreibungen, Untersuchungen auf Feuergefährlichkeit, Anfertigung von Querschnitten hinzukommen können; für Schätzungen in Hypotheken-, Erbschafts-, Teilungs- und Verkaufsangelegenheiten, ↔ wo in der Regel ausführlicher vorgegangen wird (Vermessung der Gebäude, Einholung der Katasterauszüge und Handzeichnungen, Ermittelung der Mietserträge, der etwaigen Ursachen für Mehr- oder Minderwerte, Anfertigung eines Situationsplanes), werden nach Vereinbarung 30–150 M. (für Bauwerte von 30000–500000 M.) veranschlagt. – Vgl. Wolff, Technische Entwicklung der Grundsätze zur Abschätzung von Stadtgebäuden (2. Aufl., Berl. 1861); Roß, Leitfaden für die Ermittelung des Bauwertes von Gebäuden (Hannov. 1887).

Bautsch, czech. Budišov, Stadt im Gerichtsbezirk Liebau der österr. Bezirkshauptmannschaft Sternberg in Mähren, nahe der mähr.-schles. Grenze, an der Nebenlinie Zauchtl-B. (38,9 km) der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, hat (1890) 4018 deutsche E., Post, Telegraph, Ackerbau und Viehzucht. Die ehemals bedeutende Leinenindustrie ist zurückgegangen. Ein großer Teil der Bewohner arbeitet an der staatlichen Tabakfabrik.

Bautschi, Bolobolo, eine Landschaft in Nordwestafrika, zwischen Sokoto und dem mittlern Binue. In ihr liegt das großartige Gora- und Sarandagebirge, welches, schluchtenreich, von undurchdringlichen Wäldern bedeckt, nur auf Saumpfaden über Pässe von 1000 bis 1500 m zu überschreiten ist, zu Höhen von 1300 bis 2135 m sich erhebt (s. Haussastaaten) und die Quellen des nach Osten durch Kalam fließenden Gongola (Gabi, Gadschem) und des südlich strömenden Kaddera enthält. Das herrliche Klima in diesem Hochland erinnerte die Reisenden an Süditalien; alle südeurop. Pflanzen würden hier üppig gedeihen. Zahlreich streifen in den Wäldern umher Elefanten, Nashörner und Panther, in den Thalebenen Büffel. Die einheimische Bevölkerung ist eine sehr kleine, aber stämmige echte Negerrasse. Die Männer tragen ein Schurzfell, die Weiber geben fast vollkommen nackt, mit Armspangen von Silber, Kupfer und Eisen geschmückt. Nach hartnäckiger Verteidigung erlag das Land den eroberungslustigen mohammed. Fulbe im Anfang dieses Jahrhunderts und ist jetzt dem Sultan von Wurno in Sokoto tributpflichtig. Die Fulbe gründeten die Hauptstadt Jakuba (in 1000 m Höhe) mitten im Gebirge, und da sie diese als Freistätte für alle entlaufenen Sklaven aus den Nachbarreichen erklärten, wuchs sie bald zu einem der größten Orte der Haussaländer und umfaßte innerhalb einer 20 km im Umfang betragenden Mauer gegen 150000 E. Flegel jedoch fand 1881, daß die Einwohnerzahl nicht mehr als 50000 betrug. Jakuba ist ein wichtiger Markt- und Handelsplatz geworden.

Bautzen. 1) Kreishauptmannschaft, früher Kreisdirektion des Königreichs Sachsen, bildet den östl. Teil des Landes, deckt sich fast ganz mit der sächs. Oberlausitz (s. Lausitz) und grenzt im N. und NO. an die preuß. Provinz Schlesien, im S., SO. und SW. an das Königreich Böhmen. Hauptflüsse sind die Elbnebenflüsse Schwarze Elster, Pulsnitz, das Schwarzwasser und die Spree mit dem Löbauer Wasser sowie die dem Odergebiet angehörende Neisse mit der Mandau und Pließnitz. Im nördl. Tieflande beschränken Sand- und Heideboden sowie Kiefernwald den Ackerbau (nur Buchweizen), der in den etwas höher gelegenen südl. Gegenden ergiebiger ist. Der Bergbau liefert Braunkohlen, Granit, Porphyr, Basalt und Sandstein. Die Industrie erstreckt sich auf Leinen- und Baumwollweberei sowie Tuchfabrikation. Der mittlere Teil

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 545.