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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bayern (neuere Geschichte 1871-86)

hatte Döllinger sich bereits gegen das Unfehlbarkeitsdogma öffentlich ausgesprochen, am 24. Juli erklärten sich 44 Professoren und Docenten der Münchener Universität gegen dasselbe; am 9. Aug. erließ die Regierung das Verbot der Veröffentlichung der Konzilsbeschlüsse ohne vorherige Einholung staatlicher Genehmigung. Die Bischöfe kümmerten sich um das Verbot nicht, sie protestierten dagegen, und der Erzbischof von Bamberg bedrohte, als ihm die nachgesuchte Erlaubnis zur Veröffentlichung verweigert wurde, die Gegner der Konzilsbeschlüsse mit dem Kirchenbann. Von den theol. Professoren der Universität verlangte der Erzbischof von München die Unterzeichnung eines Reverses, worin sie sich für Anerkennung der Konzilsbeschlüsse aussprechen sollten. Sechs gehorchten, drei verweigerten die Unterschrift: Döllinger, Friedrich, Silbernagel. Der akademische Senat gab den sechs einen Verweis und protestierte gegen das Vorgehen des Erzbischofs. Dieser versuchte indes Döllinger auf seine Seite zu ziehen. Das gelang nicht, und so wurden Döllinger und Friedrich am 17. April 1871 mit dem Großen Banne belegt. Die Universität erwählte darauf Döllinger zum Rektor und nahm Friedrich in den Senat auf. Als am 5. Mai eine Adresse mit 12000 Unterschriften den König bat, dem Unfehlbarkeitsdogma mit allen Mitteln entgegenzuarbeiten, schien bei Ludwig Ⅱ. bereits ein Umschlag der anfangs begeisterten Stimmung für das Vorgehen Döllingers eingetreten zu sein. Die Regierung trat den Bischöfen nicht entgegen, die immer kühner das Haupt erhoben. Erst als damit auch die Warnungen des Ministers von Lutz immer mehr Boden fanden, nahm Graf Bray, der die Bischöfe möglichst ungestört walten lassen wollte, am 22. Juli seine Entlassung. Das Ministerium setzte sich neu zusammen: Graf Hegnenberg-Dux übernahm das Ministerium des königl. Hauses und des Auswärtigen, dazu den Vorsitz im Ministerrat, Pfeufer das Innere, Ministerialrat Fäustle die Justiz; Lutz behielt den Kultus, Pranckh den Krieg und Pfretzschner die Finanzen; das Handelsministerium wurde aufgelöst. Vom 22. bis 24. Sept. tagte der erste Altkatholikenkongreß in München. Doch wurde immer deutlicher, daß man in B. die Initiative aufgab und sich der Kirche gegenüber auf defensive Maßregeln beschränkte. Der Vorschlag, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat gesetzlich neu zu regeln, fand keinen Anklang. Ebenso sahen sich die Altkatholiken in der Hoffnung direkter Unterstützung durch die Regierung getäuscht. Die Bitte um Überlassung einer der Stadtkirchen wurde vom Kultusminister abgeschlagen, Bischof Reinkens nicht als Bischof für B. anerkannt.

Im Sept. 1871 trat der Landtag wieder zusammen. Auf die Interpellation an das Gesamtministerium betreffs seiner Stellung zu der kirchlichen Frage antwortete von Lutz 14. Okt., daß er im Konkordate von 1818 keine Schranke der Gesetzgebung erblicke und allen kath. Staatsangehörigen, die das Unfehlbarkeitsdogma nicht anerkennen wollten, staatlichen Schutz verspreche, namentlich das religiöse Erziehungsrecht der Eltern diesem Dogma gegenüber anerkennen und alle Eingriffe in die Rechte des Staates mit den verfassungsmäßigen Mitteln abwehren werde. Für die Abänderung der kirchlichen Gesetzgebung, auf die Lutz hingewiesen hatte, fand er in B. keinen Boden, und so appellierte er denn an den Reichstag. Am 29. April ging der Landtag auseinander, nachdem er die Gesandtschaftsfrage erledigt hatte. Nur in Petersburg, Wien, Rom, im Vatikan, in Bern, Stuttgart und Dresden sollten fortan noch bayr. Gesandtschaften beibehalten werden. Indessen war im Reichstag am 28. Nov. auf die Initiative des Ministers von Lutz der sog. Kanzelparagraph angenommen worden, infolgedessen den Geistlichen die Agitation von der Kanzel herab gegen Staatsgesetze untersagt wurde. Am 2. Juni 1872 starb der Ministerpräsident Graf Hegnenberg-Dux, 24. Sept. übernahm Finanzminister von Pfretzschner das Auswärtige und das Präsidium, von Berr erhielt die Finanzen, die übrigen Minister blieben in ihrem Amte. ^[Spaltenwechsel]

Das Reichsgesetz wegen Ausweisung der Jesuiten (6. Sept. 1872) und der Redemptoristen (Juni 1873) wurde von B. genehmigt. Dem Reichsgesetz über Einführung der obligatorischen Civilehe und Beurkundung des Personenstandes vom J. 1875 stimmte Minister Fäustle im Bundesrat gleichfalls zu. Andere schon bestehende Reichsgesetze nahm B. mit Aufgabe seiner Reservatstellung gleich in der ersten Session des Reichstags an, so: das Gesetz über Freizügigkeit, über Erwerbung und Verlust der Staatsangehörigkeit, über Einführung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung, über gegenseitige Gewährung der Rechtshilfe und das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes; sodann 1872 das Gesetz über deutsche Gewerbeordnung, 1873 das Gesetz über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, 1875 das deutsche Quartiergesetz. Auch die Schulreform, die seit 1869 geruht hatte, wurde wieder in Angriff genommen. Fachmännisch gebildete Kreis- und Bezirksschulinspektoren wurden durch die Landräte in den einzelnen Kreisen eingeführt. Im Sept. 1873 erschien eine Verordnung über Vermehrung der Volksschulen und Umwandlung der konfessionell getrennten in konfessionell gemischte Volksschulen. Statt die Kammer zu befragen, sollten die Gemeinden über Verwirklichung dieser Maßregel entscheiden. Alle Erziehungsanstalten, auch die Seminarien, wurden unter staatliche Oberaufsicht gestellt und so für eine bessere und freiere Zukunft vorgesorgt. Bei den Reichstagswahlen vom 10. Jan. 1874 siegten die Klerikalen in 32, die Liberalen nur in 16 Wahlbezirken; doch entstand bald Zwiespalt in der Patriotenpartei selbst. Am 4. Nov. 1873 war der Landtag wieder eröffnet worden. Der Antrag, daß das Reich auf dem ganzen Gebiete des bürgerlichen Rechts zuständig sein solle, auch in den Einzelstaaten, wurde am 8. Nov. angenommen, der der Reichsgesetzgebung in B. Eingang verschaffte. Der Anteil B.s an den Kriegskontributionsgeldern betrug 157323921 Fl. 10¼ Kr. Der größte Teil wurde auf Tilgung von Anleihen verwendet, von den übrigen 27 Mill. forderte der Kriegsminister von Pranckh 24 Mill. für militär. Zwecke. Als die Kammer darauf nicht einging, nahm von Pranckh seine Entlassung; an seine Stelle trat am 24. März 1875 von Maillinger, der Kommandant des 2. Armeekorps. Der Schluß des Landtage erfolgte 16. April 1875.

Zu den neuen Landtagswahlen erließ die Regierung eine neue Wahlkreiseinteilung und erhöhte die Zahl der Abgeordneten von 154 auf 156. Trotz aller Agitation erlangten die Ultramontanen am 24. Juli 1875 nur eine Mehrheit von 2 Stimmen, 79 gegen 77 Liberale. Am 28. Sept. wurden die Sitzungen ohne Thronrede eröffnet und der klerikale