Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Beetpflug; Beetpflügen; Beets; Beetz; Befähigungsnachweis

628

Beetpflug - Befähigungsnachweis

Beetpflug, der gewöhnliche Pflug mit festem, die Erdbalken stets nach der nämlichen Richtung umlegendem Streichbrett, s. Pflug.

Beetpflügen, s. Beetbau.

Beets, Nikol., holländ. Dichter und Schriftsteller, geb. 13. Sept. 1814 zu Haarlem, studierte zu Leiden 1833-39 Theologie, war 1840-54 Pfarrer zu Heemstede bei Haarlem, dann in Utrecht, wo er 1874 ord. Professor der Theologie wurde; 1884 zog er sich aus dem öffentlichen Leben zurück. Unter seinen dichterischen Erzeugnissen sind zu erwähnen die Erzählungen "José" (1834), "De masquerade" (1835), "Kuser" (1835), "Guy de Vlaming" (1837), "Ada van Holland" (1840) und ein Band vermischter Gedichte (1838). Größere Reife bekundet B.' spätere Lyrik: "Korenbloemen"(1853), "Nieuwe Gedichten" (1857), "De Kinderen der Zee" (1861), "Verstrooide Gedichten" (2 Bde., 1862), "Madelieven" (1869). Diese poet. Erzeugnisse wurden gesammelt (3 Bde., 2. Aufl. 1878; neue vermehrte Ausg. 1885). Später erschienen: "Najaarsbladen" (1880), "Nog eens Najaarsbladen" (Leid. 1884), "Winterloof" (ebd. 1887), "Harptoonen" (Nimw. 1892). In B.' erster Periode findet man Anklänge an Byron, von dem er auch mehreres ins Holländische übertrug: "Navolgingen van Lord Byron" (2 Bde., 1835-37, neue Aufl. 1873). Von seinen Prosaschriften sind namentlich die mehrfach übersetzten Lebensbilder: "Camera obscura" (13. Aufl., 1880; deutsch von Glaser in "Niederländ. Novellen", Braunschw. 1866) hervorzuheben, die er unter dem Pseudonym Hildebrand herausgab. Als Kommentar dazu veröffentlichte er 1887: "Na 50 jaar" (2. Aufl., Haarlem 1888). In das Gebiet der Litteraturgeschichte und ästhetischen Kritik gehören: "Leven en Karakterschets van J. H. van der Palm" (Leid. 1842), "Verpoozingen op Letterkundig Gebied" (Haarlem 1856; 2. Aufl. 1874), "Verscheidenheiden meest op Letterkundig Gebied" (6 Hefte, ebd. 1858-73; 2. Aufl. 1876), wie auch Ausgaben der Dichtungen Starings (ebd. 1862), Bogaers (ebd. 1871), Anna Visschers (Utr. 1881). Theol. Inhalts sind: "Paulus in de gewichtigste oogenblikken van zijn leven" (3. Aufl., Amsterd. 1858; deutsch von Groß, Gotha 1857) und "Stichtelijke Uren" (7 Bde., Haarlem 1848-60; neue Aufl., 8 Bde., Amsterd. 1874 fg.; deutsch in Auswahl von Meyeringh, Bonn 1858).

Beetz, Wilh. von, Physiker, geb. 27. März 1822 zu Berlin, war nach vollendeten Studien erst Privatdocent in Berlin, dann Professor am Kadettenkorps und an der Artillerie- und Ingenieurschule daselbst, später Professor an den Universitäten Bern (1855) und Erlangen (1858); 1868 wurde er Professor an der Technischen Hochschule zu München; 1874-77 war er Direktor des Polytechnikums und erhielt 1876 den persönlichen Adel. Er starb 22. Jan. 1886 in München. B. veröffentlichte vorzugsweise Beiträge zur Elektricitätslehre (Untersuchungen über die galvanische Polarisation, über die Leitungswiderstände der Flüssigkeiten, über die elektromotorischen Kräfte der Gasketten u. s. w.) in Poggendorffs und Wiedemanns "Annalen", im "Repertorium für Experimentalphysik" und in den "Fortschritten der Physik"; ferner schrieb er einen "Leitfaden der Physik" (9. Aufl., Lpz. 1888) und "Grundzüge der Elektricitätslehre" (Stuttg. 1878).

Befähigungsnachweis, der Nachweis genügender Ausbildung als Bedingung eines selbständigen Gewerbebetriebes. Der B. wurde unter der Herrschaft der Zünfte (s. d.) auf Grund einer bestandenen Meisterprüfung (s. d.), Anfertigung des sog. Meisterstücks, von dem Gesellen verlangt, mit Einführung der Gewerbefreiheit aber in Preußen 1808-11, in den übrigen deutschen Staaten erst meist zu Anfang der sechziger Jahre, in Frankreich 1791 beseitigt.

Nachdem sodann in Preußen durch Verordnung vom 9. Febr. 1849 der B. wieder eingeführt war, wurde durch die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 der gewerbliche Prüfungszwang beseitigt, abgesehen von den eine besondere Stellung einnehmenden Schiffern und den nicht zu den Handwerkern gehörenden Heilgehilfen. Durch Gesetz vom 1. Juli 1883 wird es den Landesgesetzgebungen anheimgestellt, den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes von der Beibringung eines Prüfungszeugnisses abhängig zu machen; von diesem Rechte haben Preußen (seit 1884), Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden durch besondere Gesetze Gebrauch gemacht. In neuerer Zeit ist die Wiedereinführung des B. seitens der Konservativen und Centrumspartei im Deutschen Reichstage mit außerordentlicher Rührigkeit gefordert worden mit der Begründung, der ehrliche strebsame deutsche Handwerkerstand werde infolge der Mißstände in der Erziehung und Ausbildung der Lehrlinge und Gesellen sowie durch den Mitbewerb der "Pfuscher" seinem Untergang entgegengeführt. Demgemäß hat der Reichstag 20. Jan. 1890 einen Antrag angenommen, in welchem für etwa 60 der gewöhnlichsten Gewerbe die selbständige Ausübung von der Ablegung einer Prüfung vor einer Kommission abhängig gemacht wird; letztere sollte zur Hälfte aus Innungsmitgliedern, zur Hälfte aus andern Gewerbetreibenden zusammengesetzt sein unter dem Vorsitz eines obrigkeitlichen stimmberechtigten Kommissars. Diesen Forderungen gegenüber haben sich zwar die meisten deutschen Bundesstaaten ablehnend verhalten, trotzdem wendet die Reichsregierung der Handwerkerfrage fortgesetzt große Aufmerksamkeit zu. Das zeigte sich namentlich bei den unter dem Vorsitz des Staatsministers von Bötticher im Sommer 1891 in Berlin abgehaltenen, von den Vertretern der Regierungen veranlaßten Handwerkerkonferenzen, an welchen die Vertreter des Centralausschusses der vereinigten deutschen Innungsverbände und der deutsche Handwerkerverband teilnahmen. In der Reichstagssitzung vom 24. Nov. 1891 gaben die Regierungsvertreter Erklärungen gegen den B. ab. Trotzdem hielt der 15. Febr. 1892 in Berlin tagende Allgemeine deutsche Handwerker- und Innungstag an der Forderung des B. fest. Doch wies der Bundesrat die Wiedereinführung desselben im Juni 1892 zurück. Zwar sind viele kleine Handwerksmeister ungenügend ausgebildet, doch zeigen sich die Schattenseiten der handwerksmäßigen Kleinbetriebe gegenüber den Großbetrieben weniger in der technischen Unfähigkeit als vielmehr in unsolider Arbeit und der Beschaffung mangelhaften Materials. Die technische Leistungsfähigkeit des in modernen Formen arbeitenden Handwerks ist im allgemeinen niemals größer gewesen als gegenwärtig. Überdies wird durch Fortbildungs- und Fachschulen fortgesetzt für eine gute Ausbildung der Lehrlinge und Gesellen in technischer und sittlicher Hinsicht gesorgt.

In Österreich ist durch die Gewerbenovelle vom 15. März 1883 der B. in der Form wieder eingeführt, daß eine bestimmte Lehrlings- und Gesellenzeit vorgeschrieben sind; die Lehrzeit darf nicht weniger als