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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Berlin (Behörden. Unterrichts- und Bildungswesen)

Für stehende Gewerbe sind (1892/93) 82887, für Gewerbe im Umherziehen 3380 Personen herangezogen worden. Die Staats-Einkommensteuer zahlten 299016 Personen, darunter 44088 mit einem Einkommen über 3000 M. Von 298788 zum Steuersatze 4 resp. 2,40 M. veranlagte Personen wurde die Steuer nicht erhoben.

Die städtischen Gemeindeabgaben waren für das Jahr 1892/93 veranschlagt:

Mietsteuer 12,500 Mill. M.

Haussteuer 5,700 " "

Hundesteuer 0,403 " "

Gemeinde-Einkommensteuer 15,866 " "

Braumalzsteuer-Zuschlag 0,580 " "

Zusammen 35,049 Mill M.

Es entfallen im ganzen 21,15 M. auf den Kopf. Die Gemeinde-Einkommensteuer zahlten 478183 Personen und kam mit 70 Proz. zur Erhebung.

Hundesteuer wurde 1. April 1892 für 30396 Hunde erhoben; daneben waren steuerfrei 3712 Hunde. Vom 1. April 1892 ab ist die Hundesteuer von 9 M. auf 20 M. jährlich für jeden Hund erhöht worden.

Die städtischen Werke liefern von Jahr zu Jahr höhere Erträge (1891/92: 8,293 Mill. M., darunter die Gaswerke allein 5,186 Mill.), so daß die städtische, bisher in gleicher Höhe wie die des Staates erhobene Einkommensteuer nicht erhöht zu werden braucht. Nachdem jedoch 1. April 1893 das Polizeikostengesetz vom 20. April 1892 in Kraft getreten ist, mußten per 1893/94 für Polizeikosten, Feuerlösch- und Telegraphenwesen schon 5502614 M. (2698139 M. mehr als im Vorjahr) zum Etat gebracht werden, und die Einverleibung der Vororte wird weitere sehr erhöhte Anforderungen an die Stadt B. stellen. Die Gemeinde-Einkommensteuer war veranschlagt auf 1889/90: 15,745, 1890/91: 17,464, 1891/92: 17,935, 1892/93: 15,866, 1893/94: 21,585 Mill. M.

Der Reinertrag der Wasserwerke stellt sich auf 2254320 M., des Centralviehhofs 370757 M. Die Schlachthäuser dürfen nach den bestehenden Vorschriften keine Einnahmequelle bilden, und die Ergebnisse der Markthallenverwaltung sind noch zu neu, um über die Einnahmen schon jetzt eine Schätzung zu gestatten. Die städtische Kanalisation erfordert noch 1,355 Mill. M. Zuschuß, obgleich die Verwaltung der Rieselfelder, welche bisher die Selbstkosten nicht deckten, mit einem Reinertrag von 98670 M. in Rechnung gestellt werden konnte.

Die städtische Sparkasse hatte (Ende 1891) ein Gesamtvermögen von 138595305,30 M. Sparkassenbücher waren ausgegeben 434021, und die Forderung der Interessenten betrug 131204278,58 M.; auf ein Buch entfielen demnach 302,30 M.

Im allgemeinen lebt man in B. billiger als in andern Großstädten und sogar billiger als in Paris. 1892/93 entfielen an städtischen, Staatssteuern und sonstigen Gefällen durchschnittlich auf den Kopf der Bevölkerung in B. 41,24 M., in Paris inkl. der Staatsabgaben 71,97 Frs. Der Etat der Stadt Paris für 1892 betrug in Einnahme und Ausgabe (inkl. Staatsabgaben und 107750475 Frs. Stadtschuld) 290,007 Mill. Frs., derjenige von B. für 1892/93: 80,058 Mill. M., zu welchen jedoch noch 34,088 Mill. M. Staatssteuern hinzutreten. In Paris trafen in demselben Jahre auf die Schuldenverwaltung 107,750 Mill. Frs., in B. als eigentliche Kämmereischuld 39,478 Mill. M. ^[Spaltenwechsel]

Behörden. Reichsbehörden. B. ist Sitz aller Reichsbehörden mit Ausnahme des Reichsgerichts (Leipzig) und des Oberrechnungshofs (Potsdam). Preuß. Hof- und Staatsbehörden: Ministerium des königl. Hauses, sämtliche oberste Hofämter, das Heroldsamt, Hausarchiv, Hofjagdamt, Geheime Civil- und das Geheime Militärkabinett, die Hofkammer und die Generalintendantur der königl. Schauspiele; die beiden Häuser des Landtags (Herren- und Abgeordnetenhaus), sämtliche Ministerien des Königreichs Preußen, Staatsrat, Staatsschuldenkommission, Evangelischer Oberkirchenrat, Königl. Geheimes Staatsarchiv. Militärbehörden: Generalauditoriat, Generalmilitärkasse, Großer Generalstab, Oberkommando in den Marken, Landesverteidigungskommission, Generalinspektionen der Artillerie, des Ingenieur- und Pionierkorps und der Festungen, der Gewehrfabriken, Inspektionen der militär. Strafanstalten, des Militärveterinärwesens, des Militärerziehungs- und Bildungswesens, der Infanterie- und der Kriegsschulen, das Invalidenhaus, die Obermilitärexaminationskommission, Obermilitärstudienkommission, Gouvernement, die Kommandantur, das Artilleriedepot, die Generalkommandos des Garde- und des 3. Armeekorps, die Kommandos von 2 Gardeinfanterie- und 1 Gardekavalleriedivision sowie von 3 Infanterie-, 2 Kavalleriebrigaden und der Gardefeldartilleriebrigade. Provinzialbehörden: Die Landratsämter der Kreise Niederbarnim und Teltow. Die fürstbischöfl. Delegatur B. umfaßt die Mark Brandenburg und die Provinz Pommern mit 7 Archipresbyteriaten (B., Köslin, Frankfurt a. O., Potsdam, Stettin, Stralsund, Wittenberge), 942 Welt- und 3 Ordenspriestern (Barmherzige Brüder), 740 Pfarreien und Seelsorgerstellen. Gerichtsbehörden: Ein Oberlandesgericht mit dem Titel Kammergericht (Landgerichte B. Ⅰ, B. Ⅱ, Cottbus, Frankfurt a. O., Guben, Landsberg a. d. Warthe, Neuruppin, Potsdam, Prenzlau), 2 Landgerichte mit je einem Amtsgericht und 9 Kammern für Handelssachen. 1892 fungierten beim Kammergericht 1 Präsident, 10 Senatspräsidenten, 52 Kammergerichtsräte; Landgericht Ⅰ 1 Präsident, 22 Direktoren, 64 Räte, 21 Landrichter; Amtsgericht Ⅰ 70 Räte, 45 Amtsrichter; Landgericht Ⅱ 1 Präsident, 4 Direktoren, 7 Räte, 12 Landrichter; Amtsgericht Ⅱ 11 Räte, 10 Amtsrichter. Eisenbahnbehörden. Zu der königlich preuß. Eisenbahndirektion B. (3193,83 km Eisenbahnlinien) gehören die Betriebsämter B. O (270,94 km), B. NW (Stadt- und Ringbahn, 104,18 km), Breslau Ⅰ (270,62 km), Breslau Ⅱ (324,89 km), Cottbus (406,32 km), Görlitz (349,77 km), Guben (458,74 km), Stettin Ⅰ (311,66 km), Stettin Ⅱ (294,13 km) und Stralsund (402,58 km). Ferner bestehen in B. Betriebsämter der Direktionsbezirke Altona mit 363,75 km, Bromberg mit 249,43 km, Erfurt mit 415,89 km, Frankfurt a. M. mit 177,49 km, Magdeburg mit 427,69 km und 175,41 km. Zur Oberpostdirektion B. für die Städte B. und Charlottenburg, den Vorort Westend und einige andere Ortschaften des Reg.-Bez. Potsdam gehören 176 Verkehrsanstalten und 42 Rohrpostämter. Die Länge der Linien des Stadtfernsprechnetzes beläuft sich auf 902,84 km, die der Leitungen auf 44281,58 km. Die Länge der Telegraphenlinien erstreckt sich auf 473,405 km, die der Leitungen auf 3553,215 km.

Unterrichts- und Bildungswesen. Die Akademie der Wissenschaften hat in B. ihren Sitz.