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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Besant; Besatz; Besatzung; Besatzungsrecht

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Besant - Besatzungsrecht

Derselbe gründete hier eine Universität, die bis zur Französischen Revolution bestand. Nach der Abtretung an Spanien, 1648, verlor die Stadt 1664 ihre Freiheiten. B. ward 1679 an Ludwig XIV. abgetreten, der die Stadt 1668 und 1674 erobert hatte. Im Feldzuge von 1814 wurde sie vom 3. Jan. bis zum April von den Österreichern unter dem Erbprinzen von Hessen-Homburg vergeblich blockiert und beschossen. Bei den im Dez. 1870 und Jan. 1871 stattfindenden Operationen der franz. Ostarmee unter Bourbaki gegen das Korps des Generals Werder und gegen die Südarmee unter Manteuffel bildete B. einen wichtigen Stütz- und Rückzugspunkt der erstern. - Vgl. Guénard, B., description historique (2. Aufl., Besançon 1860); Droz, Recherches historiques sur la ville de B. (1862); B. et la vallée du Doubs (1874); Castan, B. et ses environs (2. Aufl. 1887); Delacroix, B., place-forte (1871); ders., Histoire et description de la bibliothèque de B. (1885); ders., Histoire et description des musées de B. (1888).

Besant (spr. bĕsännt), Walter, engl. Schriftsteller, geb. 1838 zu Portsmouth, studierte seit 1859 in Cambridge Theologie, die er nach Erlangung der akademischen Grade aufgab, war 6 Jahre Professor am Collège Royal auf Mauritius und wandte sich dann der Schriftstellerei zu, zunächst dem Studium der ältern franz. Dichtung ("Studies in early French poetry", 1868; "The French humourists from 12th to 19th century", 1873), u. a. Rabelais' ("Rabelais", 1879', "Readings in Rabelais", 1883), war auch in der Rabelais-Gesellschaft sehr thätig. 1872 verband er sich mit J. Rice zu gemeinsamer Arbeit in den sog. "Besant-Rice novels", die allerdings mehr B. angehören: "The golden butterfly" (1871), "Ready money Mortiboy" (1872; auch dramatisiert), "My little girl" (1873), "The son of Vulcan" (1876), "The case of Mr. Lucraft" (1876; an Chamissos "Peter Schlemihl" erinnernd), "'T was in Trafalgar's Bay" (1879; deutsch von Matthias, Berl. 1881) u. a.; auch zwei Lustspiele schrieben sie zusammen, darunter "Such a good man". Allein veröffentlichte B. nach Rices Tode (1882) die Romane: "The revolt of man" (anonym), "All sorts and conditions of men, an impossible story" (3 Bde., 1882), noch von Rice mit begonnen, zeichnete ebenso wie "Life in a Hospital, being an East End chapter" (1883) das Elend von Ostlondon; "The captain's room" (3 Bde., 1883), "All in a garden fair" (3 Bde., 1883), "Dorothy Forster" (1884), aus den Restaurationsversuchen der Stuarts; "Uncle Jack" (1885), "The children of Gibeon" (3 Bde., 1886), einer seiner bedeutendsten Romane; "The world went very well then" (3 Bde., 1887), "Catharine Regina" (1887), "Herr Paulus" (3 Bde., 1888), "Fifty years ago" (1888), "For faith and freedom" (3 Bde., 1888), "The inner house" (1888), "The bell of St. Paul's" (3 Bde., 1889), Armorel of Lyonnesse" (3 Bde., 1890), "The demoniac" (1890), "St. Catherine's by the Tower" (1891), "Ivory gate" (3 Bde., 1892), "Rebel Queen" (3 Bde., 1893). Ferner verfaßte B.: die Biographien "Coligny" (1879), "Richard Whittington" (1881), "Richard Jeffries" (1888), "Captain Cook" (1890), für den "New Plutarch", den er mit herausgiebt; mit Palmer "History of Jerusalem" (1871; neue Ausg. 1888), wie er auch "The Survey of Western Palestine" (seit 1881) leitet und Sekretär des Palestine Exploration Fund (dessen Bericht für 1865-86 er 1886 herausgab) war. Er lebt jetzt in Hampstead Heath bei London.

Besatz (im Bergwesen), s. Bergbau (Sprengarbeit), S. 757 a.

Besatzung, Bezeichnung der im Kriegsfalle zur Verteidigung einer Festung bestimmten Truppen. Sie besteht der Hauptmasse nach aus Infanterie und Fuß-(Festungs-)Artillerie unter Beigabe der nötigen technischen Truppen. Kavallerie wird einer B. nur in ganz geringer Anzahl zugewiesen zur Besorgung des Sicherheitsdienstes im Vorgelände. Bespannte Batterien (Geschütze), die einer Festungsbesatzung zugeteilt sind, werden Ausfallbatterien (-Geschütze) genannt. Die zahlenmäßige Stärke der B. richtet sich nach der Lage, Größe, Beschaffenheit und Bedeutung der Festung. Im allgemeinen werden zu Festungsbesatzungen keine Truppen der Feldarmee, sondern Reserve oder Landwehrformationen bestimmt; größere Festungen erhalten indessen unter Umständen auch Feldtruppen in geschlossenen Brigaden und Divisionen. Jede Festung wird in Abschnitte eingeteilt und für jeden Abschnitt eine besondere Abschnittsbesatzung bestimmt; die nicht dazu verwendeten Teile der B. bilden die Hauptreserve. Außer den wirklichen Truppen gehören zu einer kriegsmäßigen Festungsbesatzung: Telegraphendetachement, Luftschifferdetachement, Arbeitercompagnien für den Dienst in den Werkstätten, Lazaretten, Magazinen, Küchen u. s. w., Eisenbahnbetriebsdetachement; eine (unter Umständen aus geeigneten Personen der Civilbevölkerung zusammengestellte) Feuerwehr; endlich Festungsfuhrparks für Zwecke der Armierung, des Munitionsersatzes, der Verpflegung und des Sanitätswesens.

Besatzungsrecht, die Befugnis, in einem Orte Truppen einzulegen. Dieses Recht ist eine Folge der ausschließlichen Berechtigung des Staates, über seine Wehrkraft zu verfügen. Dasselbe mußte den Städten gegenüber unter schweren Kämpfen durchgesetzt werden, welche für Preußen ihren Abschluß erst durch Friedrich Wilhelm I. fanden. Nach der Reichsverfassung (Art. 63, Abs. 4) hat im ganzen Reiche, mit Ausnahme von Bayern und Württemberg, der Kaiser das B.; doch ist dasselbe durch die Militärkonventionen für alle bedeutendern Einzelstaaten dahin beschränkt, daß die Landeskinder nur in ihrem eigenen Lande dislociert werden dürfen, wonach insbesondere für Sachsen das B. gleichfalls nur durch den König von Sachsen geübt wird.

Das Völkerrecht kennt auch ein innerhalb eines fremden Staatsgebietes zustehendes B. Die dauernde Einräumung dieses Rechts, welches von der damaligen Völkerrechtslehre als Staatsdienstbarkeit aufgefaßt wurde, war bis zum Ausgange des 18. Jahrh. nicht selten. So hatte Frankreich vom Westfälischen bis zum Nimweger Frieden (1648-79) das B. in der deutschen Festung Philippsburg, und die Republik der Niederlande nach dem auf Grund des Utrechter Friedens von 1713 geschlossenen Barrieretraktat in den Grenzfestungen der damals an Österreich gekommenen belg. Provinzen gegen Frankreich, bis Joseph II. 1781 dieses Verhältnis einseitig löste. Mit der heutigen Auffassung der Neutralitätspflichten selbständiger Staaten würde jedoch ein B., welches auch für den Kriegszustand des Berechtigten mit einem dritten Staate Geltung haben sollte, unvereinbar sein. Abgesehen von einem Verhältnisse wie dem ehemaligen Deutschen Bunde, welcher dem Auslande gegenüber eine völkerrechtliche Einheit bildete, und den Rechten eines herrschenden auf dem Boden eines sog. Vasallenstaates,