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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bibelkommunisten; Bibelot; Bibelregal; Bibelverbote; Bibelwerk; Biber

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Bibelkommunisten - Biber

längst eine Bibelgesellschaft; durch Wessenberg und Sailer bildete sich sogar eine kath. Bibelgesellschaft in Regensburg, welche die Übersetzung Wittmanns, Goßners und van Eß' zu Grunde legte; sie wurde 1817 durch eine päpstl. Bulle aufgehoben. In Deutschland wurde eine Anstalt zur Verbreitung der Bibel 1710 von dem Freiherrn von Canstein zu Halle gestiftet (s. Cansteinsche Bibelanstalt). Hierauf erfolgten auf Anregung und mit Unterstützung von England her in Nürnberg, in Sachsen, in Bayern, in Württemberg neue Stiftungen. An der Spitze dieser steht die preuß. Hauptbibelgesellschaft in Berlin seit 1814, der schon 8 Jahre früher eine Berliner Bibelgesellschaft vorangegangen war. Sie hatte 1893 eine Jahreseinnahme von 254374 M. und einen Umsatz an heiligen Schriften von über 136000 Exemplaren; seit ihrem Bestehen hat sie 2184866 Bibeln und 554968 Neue Testamente verbreitet. An zahlreichen Orten bestehen Tochtergesellschaften, die im Interesse der Hauptbibelgesellschaften arbeiten. Die württemb. Bibelanstalt verbreitete 1893: 36370 Bibeln, 50970 Neue Testamente, 11559 Teile und 1391 Blindenschriften, die sächsische 25802 Bibeln, 7070 Neue Testamente und 420 Psalter, die bayrische 8332 heilige Schriften. Für die Versorgung des preuß. Heers mit Neuen Testamenten war seit 1831 ein Privatkomitee mit Unterstützung der preuß. Bibelgesellschaft thätig und verteilte 1893: 4791 Bibeln, 26042 Neue Testamente und Psalmen; seit 1831 sind im ganzen 1060321 biblische Bücher verteilt worden, und zwar in luth.-deutscher, kath., poln. und litauischer Übersetzung. Die deutschen B. vereinigten sich 1887 zu einem Verbande, grenzten ihre Arbeitsgebiete ab, verabredeten gemeinsame Bibelausgaben und einheitliche Verkaufspreise und verständigten sich über die Verbreitung der Bibel im deutschen Heere und in der Marine sowie unter den Deutschen im Auslande.

In den J. 1825-27 entbrannte im Schoße der engl. Bibelgesellschaft der Apokryphenstreit. Die Frage, ob die Apokryphen (s. d. und Bibel) würdig seien, mit den kanonischen Schriften gedruckt und verbreitet zu werden, wie dies nach dem Vorgange Luthers in Deutschland verlangt und geübt wird, wurde in England meist verneint. Nach langen Verhandlungen ließ die engl. Bibelgesellschaft die Apokryphen weg und entzog den Gesellschaften, welche die Apokryphen verbreiten, ihre Unterstützung, während die B. auf dem Kontinent sich von der britischen ablösten. In neuerer Zeit beginnt die letztere sich ganz aus Deutschland zurückzuziehen. Die nach langjähriger Arbeit fertig gestellte Revision der luth. Übersetzung ist von einer Anzahl B., wie von der preußischen und württembergischen, angenommen worden.

Bibelkommunisten, s. Perfektionisten.

Bibelot (frz., spr. bibloh), Bezeichnung aller der verschiedenartigsten kleinern Kunstgegenstände zumal der Kunstindustrie, welche zum Schmuck der Wohnung, zur Ausstattung der Etagèren und Vitrinen, oder nur als Kuriositäten dienen.


Bibelregal, eine kleine, früher gebrauchte Orgel, deren Teile in Form einer Bibel zusammengelegt werden und so unter dem Arm getragen werden konnten. Das B. war ein Schnarrwerk mit aufschlagenden Zungen, die der Wind zweier Handblasebälge zum Schwingen brachte. (S. Regal.)

Bibelverbote. Die alte Kirche hat die Heilige Schrift niemals dem Volke vorenthalten; Kirchenlehrer, wie Chrysostomus, Hieronymus und Augustinus, namentlich auch Papst Gregor d. Gr., ermahnten die Laien eifrig zum Bibellesen. Erst der hierarchische Geist des Mittelalters führte dazu, den Gebrauch der Heiligen Schrift im Volke zu beschränken. Aus Anlaß der Verfolgungen gegen die Waldenser und Katharer wurde zuerst von Innocenz III. 1199, dann auf den Synoden zu Toulouse 1229 und zu Béziers 1233 den Laien das Besitzen und Lesen der Schrift in der Volkssprache untersagt, und auf der Synode zu Tarragona (1234) jeder für einen Ketzer erklärt, der eine Bibelübersetzung nicht innerhalb acht Tagen seinem Bischof zum Verbrennen abliefere. Ähnliche B. wurden in England gegen die Wiclifiten z. B. auf der Synode zu Oxford 1408 erlassen. Trotzdem kamen seit Mitte des 15. Jahrh. zahlreiche Bibelübersetzungen in die Hände des Volks. Um die Verbreitung der Lutherbibel zu hindern, veranstaltete Hieronymus Emser eine kath. Bearbeitung derselben. Das Konzil von Trient erlaubte das Lesen "häretischer" Übersetzungen des Neuen Testaments gar nicht, des Alten nur mit bischöfl. Genehmigung; kirchlich approbierte Übersetzungen in der Volkssprache sollten nur mit ausdrücklicher bischöfl. Erlaubnis auf Grund einer vom Beichtvater ausgestellten Empfehlung gelesen werden. Nachdem gegen Ende des 18. Jahrh. vielfach eine mildere Praxis Eingang gefunden hatte, rief zu Anfang des 19. Jahrh. die Thätigkeit der prot. Bibelgesellschaften (s. d.) wieder härtere Gegenmaßregeln der Päpste hervor. Dergleichen namentlich gegen die Verbreitung prot. Bibelübersetzungen gerichtete Verordnungen gingen aus von Pius VII. 1816, Leo XII. 1824, Pius VIII. 1829, Gregor XVI. 1844 und Pius IX. 1846, 1849 und in seiner Encyklika 1864. Ohne das Bibellesen den Laien geradezu zu verbieten, erneuern diese päpstl. Erlasse die Grundsätze von Trient, deren strenge Durchführung einem thatsächlichen Bibelverbot ziemlich nahe kam. Ähnliche Verbote der Bibelgesellschaften und nichtautorisierten Bibelübersetzungen kamen auch in der griech. Kirche vor, wie 1826 in Rußland durch Kaiser Nikolaus und 1839 durch den Patriarchen Gregor von Konstantinopel.


Bibelwerk, Bezeichnung für Bibelausgaben mit ausführlichem Kommentar; besonders bekannt ist Bunsens B. (s. Bibel, S. 961 a).



Biber, in einzelnen feinen Sorten nach dem Französischen Castorin und nach dem Englischen Beaver genannt, ein beidrecht geköpertes Woll-, jetzt meist Baumwollgewebe mit feiner, starkgedrehter Kette und grobem, schwachgedrehtem Einschlag, das auf beiden Seiten sehr stark gerauht ist; hiernach bilden die in der Längenrichtung des Stücks nach dem Strich liegenden Härchen des Einschlags eine dichte Decke, wodurch der Stoff das Aussehen eines dicken, langhaarigen Tuchs gewinnt.


Biber (Castor L.), eine Gattung der Säugetiere aus der Ordnung der Nager, welche sich durch den horizontal abgeplatteten, breiten, schuppigen Schwanz und die mit Schwimmhaut versehenen Hinterfüße auszeichnet. Die Nagezähne sind sehr stark, die obern mit keilförmiger Schneide, Backenzähne überall vier, mit Schmelzleisten, und die Füße kurz, fünfzehig. An der zweiten Hinterzehe befindet sich ein Doppelnagel. Man kennt nur eine Art, den gemeinen B. (Castor fiber L., s. Tafel: Nagetiere IV, Fig. 1), welcher gesellig die Ufer großer Flüsse Nordeuropas, Nordasiens und Nordamerikas bewohnt, in den größern Flüssen des westl. Europas nur noch vereinzelt und meist unter