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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bildende Künste; Bilderbibel; Bilderdienst

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Bildende Künste - Bilderdienst

fangen, virtuelle nicht. Da jeder Gegenstand als aus Punkten zusammengesetzt angesehen werden kann, so läßt sich das Zustandekommen optischer B. von Gegenständen auf die Konstruktion der optischen Punktbilder zurückführen. Die optischen B. können aufrecht oder verkehrt sein. (S. Spiegel, Hohlspiegel, Linse und Optische Instrumente.)

Bildende Künste, Bezeichnung derjenigen schönen Künste, deren Schöpfungen durch das Auge auf das ästhetische Gefühl wirken. Dies sind die Baukunst, die Bildhauerkunst und die Malerei, im engern Sinne oft nur die letztern beiden.

Bilderbibel, im allgemeinen jede zur Erläuterung des Textes mit Bildern, insbesondere mit Miniaturen oder Federzeichnungen geschmückte Bibel, im besondern aber eine Folge von bildlichen Darstellungen der Begebenheiten des Alten und Neuen Testaments, die, um gewissermaßen den Text zu ersetzen, mit kurzen erläuternden Bibelstellen versehen waren. Solche großartig ausgestatteten B. aus dem 13.-16. Jahrh. giebt es in den Bibliotheken zu Wien, Prag, Paris. Mit der Erfindung des Bilddrucks, insbesondere des Holzschnittes, wurde das Illustrieren der Bibel bald vielfach beliebt. Berühmt waren namentlich im 16. Jahrh, die Historiarum veteris instrumenti icones von H. Holbein (Lyon 1538 u. 1547), die B. von Tobias Stimmer (Bas. 1576), von de Bry (Frankf. 1597); im 17.Jahrh. die lateinische B. von de Bry (Mainz 1609), Piscators «Theatrum biblicum» (1650), und Weigels «Biblia ectypa» (1695); im 18. Jahrh. die Amsterdamer B. mit Kupferstichen von Mortier (1700) und Hoet (1706), ferner die B. von F. de Sacy, mit 300 Kupfern von Marillier und Monsiau (12 Bde., Par. 1789-1804). Aus neuerer Zeit sind zu nennen die B. von Schnorr von Carolsfeld und die von Doré. Eine «Bibel mit Bildern der Meister christl. Kunst» giebt seit 1892 (Stuttgart) Pfleiderer heraus. - Vgl. Muther, Die ältesten deutschen B. (Münch. 1883).

Bilderdienst und Bilderverehrung, Ikonolatrie, Idololatrie. B. kommt in der Religionsgeschichte in den verschiedensten Formen vor. Wie die rohen Völker den Unterschied von beseelten und unbeseelten Wesen noch gar nicht kennen, so sind auch die von ihnen verehrten Dinge für ihre Auffassung wirklich Götter und nicht bloße Bilder derselben. Erst wenn fortgeschrittene Beobachtung den Unterschied von Geist und Körper zum Bewußtsein gebracht hat, wird auch die Gottheit als Geist gedacht. Daß jedoch auch in denjenigen Religionen, welche die Gottheit als unsichtbar-geistiges Wesen auffassen, Bilder derselben allgemein gebräuchlich sind, hat seinen psychol. Grund darin, daß der Fromme besonders im Kultus das Bedürfnis hat, das Göttliche sich näher zu bringen, als es durch abstraktes Denken möglich ist, daß er es anschauen und in dieser Anschauung förmlich ergreifen will.

Entschieden allen Bilderdienst und alle Darstellung der Gottheit in Bildern haben die Religionen des Zoroaster, Moses und Mohammed verworfen. Auch das Christentum verwarf jeden Bilderdienst und jede bildliche Darstellung des Göttlichen. Der einzige Bilderschmuck beschränkte sich auf eine Reihe von Symbolen, die an Trinkgefäßen, Siegelringen, Gräbern u. s. w. angebracht wurden. Das Kreuz, der gute Hirte, der Widder, das Lamm, die Fische (s. Ichthys) und die Fischer, das Schiff, die Palme, die Lyra, der Phönix, Hahn, Anker, besonders die Taube als sinnbildliche Bezeichnung der Nähe und Wirksamkeit des heiligen Geistes, setzten sich allmählich fest. Gnostische Sekten des 2. und 3. Jahrh., die Karpokratianer, Ophiten, Basilidianer stellten als Gegenstände erlösender Andacht Christusbilder an ihren geweihten Versammlungsorten auf, und die Synode zu Elvira (305) mußte bereits die Ausnahme von Bildern in die Kirchen verbieten. Seitdem die christl. Religion im Anfang des 4. Jahrh. Staatsreligion geworden war, begünstigte die zunehmende Veräußerlichung auch den Bilderdienst. Zuerst brachte man Bilder der Märtyrer und der Heiligen in die Kirchen, bald folgten Bilder Christi und Gottes. In der orient. Kirche war es bereits im 6. Jahrh. Sitte, vor den Bildern sich niederzuwerfen, und im Abendlande stellte Gregor, d. Gr. den Satz auf, die Bilder seien die Bücher der Armen und Ungebildeten, aus welchen sie, die nicht lesen könnten, die heilige Geschichte kennen lernten. Im 8. Jahrh, ist der Bilderdienst mit dem gesamten kirchlichen Leben bereits aufs tiefste verwachsen.

Im 8. und 9. Jahrh, brach aber ein heftiger Kampf, der sog. Bilderstreit, über die Berechtigung der Bilderverehrung aus. Die Bilderfreunde oder Ikonolatrer (Iconolatrae, auch Idololatrae [Götzendiener] von den Gegnern genannt) behaupteten die Berechtigung, unter Berufung auf die göttliche Herrlichkeit der im Bilde Verehrten, und wiesen den Vorwurf der Abgötterei durch die Bemerkung ab, daß der Götzendienst sich auf unwirkliche oder dämonische Wesen bezogen habe, die Bilderverehrung wahrhaft gottgeweihte Persönlichkeiten treffe. Die Bilderfeinde oder Ikonoklasten (Iconomachi, Iconocaustae, Bilderverbrenner, Christusankläger von den Gegnern genannt) sahen in dieser Verehrung offene Abgötterei, Ableugnung der Gottheit Christi, und in dem physischen und polit. Unglück des Staates göttliche Strafe für diesen angeblichen Rückfall ins Heidentum. Anfangs wurde der Streit nur theoretisch geführt, praktisch dagegen wurde er, als Kaiser Leo III. der Isaurier (717-741), um den Juden und Mohammedanern den Übertritt zur christl. Kirche zu erleichtern, 726 das Niederwerfen vor den Bildern verbot, 730 die Entfernung oder Übertünchung der Kirchenbilder forderte. Er erregte dadurch einen gewaltigen Sturm, denn die Verehrung der Bilder hatte im Volke bereits tiefe Wurzel geschlagen. Papst Gregor III. hielt 732 eine Synode, welche die Bilderverehrung billigte, Johannes von Damaskus, der unter Mohammed. Schutze zu Jerusalem lebte, schrieb für dieselbe. Dennoch ließ Kaiser Konstantin V. Kopronymos (741-775) eine Synode zu Konstantinopel 754 bestimmen, das Abendmahl sei das einzig rechtmäßige Bild Christi, der Bilderdienst dagegen durch die Schrift und die Väter verdammt. Infolgedessen wurden die Heiligenbilder aus Kirchen und Häusern gewaltsam entfernt, die bilderfreundlichen Mönche grausam verfolgt und eine dadurch erregte Verschwörung mit aller Strenge unterdrückt. Dagegen verdammte eine röm. Synode 769 die Bilderfeinde. Leo IV. der Chazar (775-780) hielt das Bilderverbot mit Gewalt aufrecht, aber seine Gemahlin Irene gewährte als Vormünderin (780-802) Konstantins VI. zuerst Duldung des Bilderdienstes, bis die siebente ökumenische Synode zu Nicäa 787 denselben feierlich sanktionierte. Wenn auch Gott allein Anbetung und Gottesdienst gebühre, so sei doch den Bildern Christi und der Jungfrau, der Engel und der Heiligen durch Weihrauch- und Lichtspenden, durch Küssen