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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bismarck (Otto Eduard Leopold, Fürst von)

opponierte er auch 1850 im Erfurter Parlament gegen die Unionsbestrebungen der preuß. Regierung und verteidigte in den Kammerverhandlungen die Manteuffelsche Politik.

Als der energischste und begabteste Vertreter der Politik des Königs wurde er im Mai 1851 zum ersten Legationssekretär bei der preuß. Bundesgesandtschaft in Frankfurt a. M. ernannt; bereits drei Monate darauf wurde er Gesandter am Deutschen Bunde. Als solcher war sein Streben allerdings zunächst auf eine Verständigung der beiden Großmächte über die Leitung der deutschen Angelegenheiten gerichtet; aber gegenüber den Bestrebungen der aufeinander folgenden Gesandten Österreichs (Graf Thun, Freih. von Prokesch-Osten, Graf Rechberg), gegen den preuß. Gesandten ein Übergewicht geltend zu machen, wahrte er von vornherein mit Energie und Geschick das preuß. Interesse. Schon damals gewann er die Überzeugung, daß die Stellung Preußens, das von Österreich in Verbindung mit den Mittel- und Kleinstaaten überstimmt wurde, nicht haltbar sei. In jener Zeit übernahm er mehrere diplomat. Missionen, teils an die mittelstaatlichen Höfe, teils nach Wien und Paris. In Paris unterhandelte er 1857 über den Durchmarsch preuß. Truppen gegen die Schweiz. Wider die Beteiligung Preußens am Krimkriege gegen Rußland und am Italienischen Kriege gegen Napoleon erhob er in mehrern Gutachten und Briefen seine Stimme. Seit 1853 und bis 1856 bestand wiederholt vorübergehend die Absicht, B. das Ministerium des Auswärtigen zu übertragen. Wegen seiner antiösterr. Haltung wurde er von dem Ministerium Hohenzollern im Jan. 1859 von Frankfurt abberufen und zum Botschafter in Petersburg ernannt, wo sein Wirken vornehmlich der Kräftigung der freundlichen Beziehungen zwischen Rußland und Preußen galt, deren Wert er für die künftige Abrechnung mit Österreich schon während des Krimkrieges erkannt hatte. Im Frühjahr 1862 vertauschte er den Petersburger Posten mit dem eines Gesandten in Paris, blieb aber nur kurze Zeit dort; denn die von dem damaligen Prinz-Regenten beschlossene Reorganisation der preuß. Armee hatte inzwischen eine Krisis im innern preuß. Staatsleben hervorgerufen, zu deren Beseitigung es einer starken Hand und eines gewandten Geistes bedurfte. Da das Ministerium, in dem 18. März Prinz Hohenlohe den Vorsitz übernommen hatte, sich nicht mehr zu halten vermochte, so erfolgte 23. Sept. 1862 die Ernennung B.s zum interimistischen Vorsitzenden des Staatsministeriums und 8. Okt., nach dem definitiven Ausscheiden des Prinzen Hohenlohe, zum Ministerpräsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (S. Preußen.)

B.s Stellung war eine höchst schwierige, da sich an seinen Namen der Gedanke an Reaktion und Junkertum knüpfte und er den Liberalen schon von früher her verhaßt war. Gleichwohl machte er zunächst den Versuch, sich der altliberalen Partei zu nähern, was aber erfolglos blieb. Viel böses Blut erregte seine in einer Kommissionsberatung vom 30. Sept. hingeworfene Bemerkung, daß große Fragen nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse, sondern durch «Eisen und Blut» gelöst würden. Nachdem ein Beschluß des Abgeordnetenhauses vom 7. Okt. 1862 die Mehrforderungen für die Armee und damit den Budgetentwurf der Regierung verworfen, das Herrenhaus 11. Okt. die Regierungsvorlage wiederhergestellt hatte, erfolgte 13. Okt. der Schluß des Landtags und die Erklärung der Regierung, nachdem jede Aussicht auf eine Einigung in der Budgetfrage vorläufig geschwunden sei, den Staatshaushalt ohne die in der Verfassung festgesetzte Unterlage fortzuführen. Nicht minder energisch, aber hierin vom Beifall der liberalen Parteien begleitet, war B.s Haltung in der kurhess. Verfassungsfrage. Dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm Ⅰ. (s. d.) ließ er durch einen Feldjäger die Mahnung zukommen, begründeten Ansprüchen der Landstände gerecht zu werden. Der neue Handelsvertrag mit Frankreich, wesentlich B.s Schöpfung, hatte eine tiefgreifende Zollvereinsfrage angeregt. Die Opposition der österr. Regierung gegen diesen Vertrag, sowie deren Antrag beim Bunde auf eine durch Delegation der Einzellandtage zu organisierende Gesamtvertretung des deutschen Volks gab B. Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem österr. Gesandten Karolyi, in dem er rundheraus dem Wiener Kabinett Feindseligkeit wider Preußen vorwarf und offen die Auflösung des Bundes in Aussicht stellte, wofern die Regierungen Österreichs und der Mittelstaaten in dieser Politik verharren sollten.

Nach dem Ausbruch der poln. Erhebung (s. Polen) schloß B. eine Konvention mit Rußland zur gemeinsamen Niederhaltung des Aufstandes, unbekümmert um die Mißstimmung, die er dadurch im eigenen Lande und an den Höfen von London und Paris erregte. Das am 14. Jan. 1863 neu zusammengetretene Abgeordnetenhaus, das gegen B. und das gesamte Ministerium den Vorwurf der Verfassungsverletzung erhob, ermahnte er zur gütlichen Ausgleichung im Interesse des Staates und gab zu bedenken, daß, falls keine Beilegung erreicht werde, Konflikte eintreten könnten, die zu Machtfragen sich gestalteten. Seine Verständigungsversuche mißlangen, und 22. Mai wurde eine Adresse an den König beschlossen, in welcher jedes weitere Mitwirken an der jetzigen Regierungspolitik seitens des Abgeordnetenhauses abgelehnt wurde, falls nicht das Ministerium durch ein anderes ersetzt würde. Mit der abweisenden Antwort des Königs erfolgte 27. Mai die Schließung des Landtags, ohne daß das Budget erledigt war. Unmittelbar darauf erließ das Ministerium die Preßverordnung vom 1. Juli, die, um die heftige Agitation gegen die B.sche Politik im Lande einzudämmen, die Zeitungspresse dem franz. Verwarnungssystem unterwarf und die liberalen Blätter mit der Unterdrückung auf dem Verwaltungswege bedrohte.

Neben diesen innern Verwicklungen nahmen die auf Behauptung der Vorherrschaft in Deutschland gerichteten Bestrebungen Österreichs B.s Aufmerksamkeit und diplomat. Gewandtheit immer mehr in Anspruch. Gegen das Bundesreformprojekt des Kaisers Franz Joseph, der die deutschen Fürsten auf den 16. Aug. 1863 zu gemeinsamer Beratung über dasselbe nach Frankfurt a. M. einlud, verhielt sich B. ablehnend und erklärte als Bedingungen, unter denen allein Preußen auf eine Bundesreform eingehen könne: vollständige Gleichstellung der beiden Großmächte im Bunde, das Vetorecht gegen jeden Bundeskrieg, der zur Verteidigung nichtdeutschen Gebietes unternommen werden sollte, und eine aus allgemeinen, direkten Wahlen hervorgegangene Vertretung des deutschen Volks. Der König von Preußen erschien auf B.s dringenden Rat nicht auf dem Fürstenkongreß. Indessen nahm die Schleswig-^[folgende Seite]