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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bistritza; Bistum

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Bistritza - Bistum

lische, die griechisch-orientalische und die lutherische. – 2) B., ungar. Besztercze, königl. Freistadt und Stadt mit geordnetem Magistrat, in 362 m Höhe am Flusse B. und an der Linie Maros-Ludas-B. der Ungar. Staatsbahnen und Klausenburg-Dees-B. der Szamosthalbahn, eine alte sächs. Stadt, ist Sitz der Komitatsbehörden und hat (1890) 9109 meist sächs. E. (1126 Magyaren, 2274 Rumänen), in Garnison das 2. bis 4. Bataillon des 63. ungar. Infanterieregiments «Paul Alexandrowitsch, Großfürst von Rußland», hat Post, Telegraph, eine alte, 1563 vollendete, gotische evang. Kirche mit Turm (80 m), dem höchsten Siebenbürgens, ein evang. Obergymnasium, 2 Klöster, 2 Spitäler, großen Bazar, Kornmarkt und eine mit 2 Bastionen und 14 Türmen versehene Ringmauer. – Die Stadt war einst durch ihren Handel bedeutend und bildete im Mittelalter (damals Nösen genannt, daher das «Nösner Land») den Hauptstapelplatz für den Handel zwischen Danzig und der Levante, der sich jetzt bloß auf den Verkehr nach der Bukowina beschränkt. Als letzte feste Position im Nordosten Siebenbürgens, war sie in den Kriegsjahren 1848‒49 Gegenstand heißer Kämpfe zwischen den Kaiserlichen und den ungar. Insurgenten. – 3) B. am Hostein; czech. Bystřice pod Hostýnem, Stadt in der österr. Bezirkshauptmannschaft Holleschau in Mähren, an der Linie Kojetein-Bielitz der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, hat (1890) 3602 slaw. E. (Hannaken), Post, Telegraph, Bezirksgericht (264 qkm, 42 Gemeinden, 48 Ortschaften, 22809 E.), Schloß mit Park, Pfarrkirche und ist Molkenkurort. In der Nähe der Berg Hostein (751 m) mit berühmter Wallfahrtskirche.

Bistritza, Fluß in Macedonien, s. Vistrica.

Bistritza, Name mehrerer Flüsse in Rumänien, darunter ein rechter Nebenfluß des Sereth; er entspringt als Goldene B. auf dem Rodna-Hegyseg genannten Gebirgsstock in den Karpaten auf ungar. Gebiet, durchströmt südöstlich gerichtet die ganze Breite der Karpatenketten, kreuzt ein Stück der Bukowina, tritt dann in rumän. Gebiet (Moldau) ein und mündet nach 300 km Lauf unterhalb Bakau. Wichtig ist die B. durch die zahllosen Holzflöße, die sie aus den Karpatenwäldern, z. B. aus dem großen, vom König Karl angekauften Gute Brosteni, in die Donaustädte zur Verarbeitung führt.

Bistum oder Diöcese, in der katholischen Kirche der Sprengel, innerhalb dessen ein Bischof die kirchliche Verwaltung hat. In der ältern Zeit (seit Mitte des 2. Jahrh.) besaß fast jede Stadt ihren Bischof, und der bischöfl. Sprengel war nicht größer als ein einfacher Pfarrbezirk (Parochie), daher der Name Parochie noch gegenwärtig in der orient. Kirche für B. üblich ist. Im Abendlande kam dafür schon im frühen Mittelalter die dem röm. Staatsrecht entlehnte Bezeichnung Diöcese auf. Seit der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion hielt man auf möglichste Übereinstimmung der kirchlichen und der polit. Verwaltungsgebiete, und die byzant. Gesetzgebung räumte den Bischöfen wichtige polit. Rechte in ihren Sprengeln ein, welche bis zu einer vollständigen Oberaufsicht über die Thätigkeit der Staatsbeamten sich steigerten. Gleichfalls sehr bedeutsam für die Staatsverfassung wurden die B. im german. Mittelalter. Da schon seit der Karolinger-Zeit die Bischöfe nicht bloß neben den weltlichen Großen im Rate der Krone saßen, sondern auch wie jene mit weltlichen Vorrechten, Gütern und Ländereien belehnt wurden, so wuchsen die B. allmählich zu förmlichen Fürstentümern heran, und namentlich in Deutschland lag es im Interesse des Königtums, die Macht derselben teils auf Kosten der weltlichen Herzöge und Fürsten, teils als Gegengewicht gegen die Päpste zu stärken. Die Bischöfe waren im Mittelalter in der Regel der festeste Anhaltspunkt für die königl. Macht, mit welcher sie gelegentlich der Investitur mit den Temporalien in enge Verbindung traten. Die deutschen B. spielen daher in der deutschen Reichs- und Verfassungsgeschichte eine sehr hervorragende Rolle. In der Reformationszeit wurden sämtliche norddeutsche B. säkularisiert. Der Westfälische Friede sicherte die meisten süd- und westdeutschen B. auch für die Zukunft der kath. Kirche, und dieselben erhielten sich in unverändertem Bestande als «geistliche Fürstentümer» bis zum Lunéviller Frieden von 1801. Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 säkularisierte sämtliche geistliche Fürstentümer bis auf eins (das des Kurerzkanzlers Dalberg), welches ebenfalls 1810 in ein weltliches Fürstentum umgewandelt wurde. Der Wiener Kongreß stellte die geistlichen Fürstentümer nicht wieder her. Jeder Bischof muß auf eine Diöcese geweiht werden, für diejenigen Bischöfe, welche als Hilfsbischöfe (Weihbischöfe) ordentlicher Bischöfe fungieren sollen, erfolgt die Weihe auf einen Sitz in partibus infidelium (i. p. i.), d. h. auf einen Ort, welcher sich in den Händen der Ungläubigen befindet, aber früher Bischofssitz war. Die Diöcesen sind jurist. Personen. Ihre dermalige Gestaltung in Deutschland beruht auf den Vereinbarungen der deutschen Staaten mit Rom aus dem Anfange dieses Jahrhunderts. Danach bestehen in Bayern acht, in Altpreußen acht, in Hannover zwei, in der oberrhein. Kirchenprovinz fünf (davon zwei jetzt preußisch) Diöcesen; dazu kommen noch zwei in Elsaß-Lothringen. Mehrere Diöcesen werden in der Regel zusammengefaßt zu einer Erzdiöcese (Metropolitanprovinz) unter einem Erzbischof oder Metropoliten, welcher jetzt jedoch so gut wie keine materiellen Vorrechte, sondern nur einen Ehrenvorrang hat. Doch können Diöcesen auch ohne Metropolitanverband sein und heißen dann exemt.

Die Organisation der Diöcesen in Deutschland ist gegenwärtig folgende: A. Preußen: 1) Erzdiöcese Posen-Gnesen: Posen-Gnesen und Culm (Bischofssitz Pelplin); 2) Erzdiöcese Köln: Köln, Trier (dazu Homburg, Birkenfeld), Münster (dazu Oldenburg), Paderborn (dazu Gotha, Lippe, Waldeck, Rudolstadt); 3) zur Erzdiöcese Freiburg i. Br.: Fulda (dazu Weimar), Limburg: 4) exemte Diöcesen: Fürstbistum Breslau, Diöcese Ermland (Bischofssitz Frauenburg), Osnabrück, Hildesheim (dazu Braunschweig). B. Bayern: 1) Erzdiöcese München-Freising: München-Freising, Augsburg, Regensburg, Passau: 2) Erzdiöcese Bamberg: Bamberg (dazu Coburg), Würzburg, Eichstätt, Speyer. C. Oberrheinische Kirchenprovinz, bestehend aus Württemberg, Baden, Hessen, dazu das ehemalige Kurhessen und Nassau; Erzdiöcese Freiburg i. Br.: Freiburg (Baden), Rottenburg (Württemberg und Hohenzollern), Mainz (Hessen), dazu die jetzt preuß. Diöcesen Fulda (Kurhessen), Limburg (Nassau). D. Elsaß-Lothringen: Straßburg und Metz, beide exemt. Über die kirchliche Organisation des übrigen Deutschlands s. Apostolischer Vikar. Die preuß. Diöcese Breslau umfaßt auch Österreichisch-Schlesien; die österr. Diöcesen Olmütz, Prag, Leitme- ^[folgende Seite]