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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Block; Blockāde; Blockbücher

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Block - Blockbücher

«H. Pestalozzi, Züge aus dem Bilde seines Lebens und Wirkens» (Lpz. 1846). – Vgl. G. F. Rud. Blochmann, Karl Justus B. Ein Bild seines Lebens und Wirkens (Dresd. 1886).

Block, Gebäude, s. Baracke (Bd. 2, S. 391 b).

Block, in der Seemannssprache der Kloben eines Flaschenzugs (Gien oder Talje, je nach der Rollenzahl, und insgesamt Takel genannt). Die Rollen bezeichnet man mit dem Worte «Scheiben» und unterscheidet danach ein- bis vierscheibige B.

Block, Albrecht, Landwirt, geb. 5. März 1774 zu Sagan, wirtschaftete längere Zeit als Beamter und Administrator von Landgütern und kaufte 1811 das Gut Schönau, wo er eine landwirtschaftliche Lehranstalt errichtete. Zuletzt war er Amtsrat, Direktor des Schlesischen Kreditvereins und Intendant der schles. Stammschäfereien. Er starb 21. Nov. 1847 zu Carolath. B.s Verdienste beruhen besonders auf genauer Buchführung und scharfer Beobachtung aller für das Rechnungswesen in der Landwirtschaft wichtigen Unterlagen zur Bestimmung der richtigen Preisansätze. Er schrieb: «Mitteilung landwirtschaftlicher Erfahrungen» (3 Bde., 1830; 4. Aufl., bearbeitet von Birnbaum, Bresl. 1885), «Die einfache ländliche Buchführung» (ebd. 1837), «Beiträge zur Landgüterschätzungskunde» (ebd. 1840).

Block, Moritz, franz. Statistiker, Nationalökonom und Publizist, geb. 18. Febr. 1816 zu Berlin, studierte in Paris, Bonn und Gießen Philosophie und Staatswissenschaften, daneben auch Geschichte und Geographie, und trat im März 1844 als Beamter in das franz. Ackerbauministerium ein. Seit 1852 zweiter Chef des Statistischen Bureaus, legte er im Frühjahr 1852 diese Stellung nieder, um ganz seinen wissenschaftlichen und litterar. Arbeiten zu leben. Er wurde im April 1880 zum Mitglied des Instituts als Nachfolger von Léonce de Lavergne gewählt. Von B.s frühern Schriften sind, außer einer franz. Bearbeitung von Roschers Werk über den Kornhandel ( 1854), besonders «Des charges de l’agriculture dans les divers pays de l’Europe» (1850) und «L’Espagne en 1850» (1851) hervorzuheben. Seinen Ruf begründete er jedoch durch das «Dictionnaire de l’administration française» (1856; neue Bearbeitung 1875; eine 3. Aufl. erschien 1890‒92), dem sich ein «Annuaire de l’administration française» (1858‒69) anschloß, sowie durch die vom Institut mit dem Preise gekrönte «Statistique de la France comparée avec les autres États de l’Europe»(2 Bde.,1860; 2. Aufl. 1875). Er gab ein «Dictionnaire général de la politique» (2 Bde., 1863‒64; 2. Aufl. 1874; Neudruck 1884) heraus, für welches er viele Artikel selbst verfaßte; außerdem mehrere schätzbare statist. Arbeiten in deutscher Sprache, wie «Die Bevölkerung des franz. Kaiserreichs» (Gotha 1861), «Die Bevölkerung Spaniens und Portugals» (ebd. 1861), «Die Machtstellung der europ. Staaten» (ebd. 1862; auch französisch) u. s. w. In den J. 1856‒64 veröffentlichte er mit Guillaumin und seit 1865 allein ein «Annuaire de l’économie politique et de la statistique». Ferner schrieb er: «L’Europe politique et sociale» (1869; 2. Aufl. 1892), welches Werk als das erste franz. Lehrbuch der vergleichenden Statistik gelten kann, und ein populäres Handbuch der Volkswirtschaft: «Petit manuel d’économie pratique» (1871 u. ö.), das in elf Sprachen übersetzt wurde. In ähnlicher Form kamen von 1879 bis 1882 mehrere Schriften heraus unter folgenden Titeln: «La France», «Le Département», «La Commune» (2 Bde., Par.), «L’Impôt», «Le Budget», «L’Agriculture», «L’Industrie», «Le Commerce». Von seinen sonstigen Schriften sind zu nennen: «Les théoriciens du socialisme en Allemagne» (1872), «Les communes et la liberté» (1876) und «Traité théorique et pratique de statistique» (1878; 2. Aufl. 1886), «Les progrès de la science économique depuis Adam Smith» (2 Bde., Par. 1890), «Les suites d’une grève» (ebd. 1891; deutsch von Schwarz: «Ein Streik und seine Folgen», Berl. 1891). B. hat zur Geltendmachung deutscher Wissenschaft unter den roman. Völkern wesentlich beigetragen.

Blockāde (frz. blocus; engl. blockade, blocking), die militär. Absperrung eines Platzes, namentlich einer Festung, eines Hafens oder einer Küste, einer Küstenstrecke u. s. w. von jedem auswärtigen Verkehr, insbesondere von dem Verkehr mit Handelsschiffen. Die Anordnung und Durchführung einer B. ist ein völkerrechtlich anerkanntes Mittel der Kriegführung, welchem sich auch die Neutralen in der Weise zu unterwerfen haben, daß ihre bei der Durchbrechung der Blockadelinie oder dem Versuch derselben betroffenen Schiffe der Wegnahme wie feindliche (s. Prise) verfallen. Es ist darum nicht abzusehen, mit welchem Grunde die Neutralen die Zulässigkeit der B. als Zwangsmittel im Frieden, die sich gleichfalls auf Herkommen stützt, bestreiten sollten, da sie nur ein gelinderes Mittel als die jederzeit zulässige Kriegserklärung ist und von dem andern Teile jederzeit als Kriegsfall (s. Casus belli) genommen werden kann. Die regelmäßigen Bedingungen einer gerechten B. sind: 1) Die B. muß von der Staatsgewalt eines kriegführenden Teils oder von der durch sie autorisierten Kriegführung verfügt sein. 2) Die betreffende Verfügung muß möglichst schnell und allgemein veröffentlicht werden. Neutrale, welche von der vollzogenen B. keine Kenntnis gehabt haben, werden durch die Folgen der B. nur insofern betroffen, als sie verhindert werden können, in den blockierten Hafen ein- oder aus demselben auszulaufen, nicht aber insofern, daß sie der Prise ausgesetzt sind, wenn sie bona fide verkehren. Auch wird neutralen Staaten zugestanden, selbst Kriegsschiffe lediglich zum Schutze ihrer bedrohten Landesangehörigen innerhalb des Blockadekreises zu haben. 3) Die B. muß auch in wirksamer Weise vollzogen, d. h. durch eine nach Zahl und Aufstellung dem beabsichtigten Zweck entsprechende, dauernde Stationierung von Schiffen oder auch von Landbatterien so eingerichtet sein, daß sie den Durchbruch ohne schwere Gefahr, regelmäßig wenigstens, behindert und demnach effektiv ist. Diese Bedingung ist als Punkt 4 der Seekriegsrechtsdeklaration des Pariser Kongresses vom 15. April 1856 festgestellt und es folgt daraus, daß neutrale Schiffe nur bei oder unmittelbar nach Durchbrechung der Blockadelinie weggenommen, aber nicht weiter verfolgt oder gar nach ihrem Einlaufen in einen Hafen beschlagnahmt werden dürfen, wie 1877 von der Türkei versucht wurde. (S. Einschließung.)

Blockbücher nennt man die nicht durch Presse sondern mittels eines Reibers (eines mit Leder überzogenen Holzes) abgezogenen Bücher, wie sie vor und auch in der ersten Zeit nach Erfindung des Druckes mit beweglichen Lettern, etwa 1430 bis 1500, in Deutschland, den Niederlanden und dann auch anderwärts hergestellt wurden. Das Abreiben der angeschwärzten Form bedingte einseitige Bedruckung des Papiers, dessen weißgebliebene Seiten zusam- ^[folgende Seite]