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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Boulanger (Georges Ernest Jean Marie)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Boulanger (Georges Ernest Jean Marie)'

Vereinigten Staaten mit Geschick, lenkte hierdurch die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich und übernahm 1882 im Kriegsministerium die Leitung der Infanteriedirektion. In dieser Stellung wirkte er namentlich für die Hebung des Militärerziehungs- und Bildungswesens und vereinfachte den Verwaltungsdienst bei Behörden und Truppen. B. wurde 1884 Divisionsgeneral und übernahm den Befehl über die franz. Besatzungstruppen in Tunesien, wo er die Würde des Heers und des Offizierkorps nachdrücklich gegen Ungehörigkeiten der Verwaltungsbehörden in Schutz nahm und hierdurch im Heere rasch bedeutenden Anhang gewann. Im Kabinett Freycinet übernahm er 7. Jan. 1886 das Kriegsministerium.

B. schloß sich politisch niemals an eine Partei ganz an. Als Minister veranlaßte er die Ausweisung der erst kurz vorher aus dem Heere entfernten Prinzen aus Frankreich und scheute sich nicht, hierbei seinen ehemaligen Gönner, den Herzog von Aumale, öffentlich anzugreifen, um seine republikanische Gesinnungstüchtigkeit zu erweisen. Jedes Mittel war ihm recht, um Anhang zu gewinnen, und bei allen Gelegenheiten ließ er seine Person möglichst auffallend hervortreten. Die jüngern ehrgeizigen Offiziere gewann er für sich durch die emsig verbreitete Meinung, er sei der berufenste Vollstrecker der Rache an Deutschland. Im übrigen machte er viele Fehler, sodaß General Miribel nach Paris berufen werden mußte, um den in der Heeresverwaltung durch B. angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Der von B. im Dez. 1886 vorgelegte Gesetzentwurf zur Reorganisation des Heers sollte die Mittel zu einem erfolgreichen Kriege gegen Deutschland bieten. In Ausführung eines Gedankens Gambettas wollte B. die Friedensstärke bedeutend erhöhen und für die Kriegsformation eine große Zahl von Stämmen bereit stellen, die Ausgaben der Militärverwaltung aber durch Abkürzung der aktiven Dienstzeit und zeitweilige Beurlaubung eines großen Teils der Mannschaft nicht erheblich über das bisherige Maß der Leistung hinaus vermehren. Die Kammer bewilligte seine Forderungen. Die namhafte Verstärkung der östl. Garnisonen und der dort veranstaltete Barackenbau zur Aufnahme der vierten Bataillone wiesen nun auf den Entschluß eines baldigen Revanchekrieges hin, und trotz der Angriffe, denen B. wegen seiner Eigenmächtigkeit und kriegerischen Tendenzen in Kabinett, Kammer und Presse ausgesetzt war, galt er doch als der am wenigsten zu ersetzende Minister. Er behielt auch nach dem Sturz Freycinets unter Goblet sein Portefeuille, und erst als 17. Mai 1887 dieser zurücktrat, Rouvier sich weigerte, ein Kabinett mit B. zu bilden, und der Senat durch die drei Parteipräsidenten der Linken feierlich gegen das Verbleiben B.s protestierte, verlor er seinen Posten. Er wurde darauf zum Commandeur des 13. Armeekorps in Clermont-Ferrand ernannt, blieb aber fortwährend in Verbindung mit den Radikalen, namentlich mit der von Deroulède geleiteten Patriotenliga, und kam wiederholt heimlich ohne Urlaub nach Paris. Von der neuen Regierung unter Tirard ward er deshalb 15. März 1888 wegen schwerer Vergehen gegen die Disciplin in Nichtaktivität versetzt und am 26. durch das Urteil eines aus angesehenen Generalen zusammengesetzten Untersuchungsrats mit schlichtem Abschied aus dem Heer entlassen. Da die Absetzunq auch von den radikalen Republikanern, die B.s Ehrgeiz tadelten, gebilligt wurde, traten Laguerre, Drugnot und ↔ Laisant aus dem Klub der äußersten Linken aus und nannten sich hinfort Boulangisten (s. d.), welcher Fraktion sich auch Deroulède, der Senator Naquet u.a. anschlossen. Die vertrautesten Anhänger wurden «Graf» Dillon und Rochefort. B. ließ sich in Paris nieder, trieb einen fürstl. Aufwand und galt von nun an als der Anwalt aller mit dem herrschenden System des Kammerterrorismus und der Unsicherheit der Regierungsziele Unzufriedenen. Reiche Geldmittel flossen ihm von einer Anzahl Bankiers und andern Ehrgeizigen, die seine Zukunft eskomptierten, zu, namentlich auch auf Wunsch des Grafen von Paris seitens der Herzogin von Uzès. Seine Freunde konstituierten sich als «Republikanisches Komitee des nationalen Protestes». Die Monarchisten, mit denen er längst Fühlung hatte, unterstützten ihn, indem sie ihn als Sturmbock benutzen zu können meinten. Am 15. April 1888 ward er im Norddepartement mit großer Mehrheit zum Abgeordneten gewählt. Seine Geltung verminderte sich auch nicht, als er 4. Juni in formloser Weise einen Antrag auf Revision der Verfassung stellte, und als er 12. Juli, die Kammerauflösung fordernd, sich durch die Übergabe eines vorbereiteten Briefes, worin er sein Mandat niederlegte, lächerlich machte. In dieser Sitzung kam es zwischen ihm und dem Ministerpräsidenten Floquet zu einem heftigen Wortwechsel, der ein Duell zur Folge hatte. B. wurde 13. Juli von Floquet am Halse verwundet. Im August ward er in drei Departements zu gleicher Zeit wiedergewählt und schlug sogar in Paris selbst bei einer Nachwahl einen radikalen Mitbewerber 27. Jan. 1889. Dieser Erfolg erhöhte die polit. Bedeutung B.s derart, daß er in einer ganzen Reihe von Departements gewählt wurde und dieses Wahlergebnis als eine Art von Plebiscit zur Geltung zu bringen suchte. Den Wunsch seiner Anhänger, er möge sich durch eine rasche That an die Spitze des Staates schwingen, lehnte er unentschlossen ab. Es war aber doch so viel an Anstalten hierzu geschehen, daß das Ministerium Tirard die Anklage zunächst gegen die Patriotenliga, dann 4. April 1889 gegen B. selbst «wegen Verschwörung und Attentaten auf die Sicherheit des Staates» erheben konnte.

B. entzog sich einer möglichen Verhaftung, indem er mit seiner Geliebten, einer Frau Bonnemain, nach Brüssel floh, womit er seine Sache bedeutend schädigte. Dies zeigte sich bei den allgemeinen Wahlen 22. Sept. 1889, wo die «Boulange» insbesondere in der Provinz Niederlagen erlitt. Inzwischen war B. 14. Aug. mit Rochefort und Dillon durch den Senat als Staatsgerichtshof für schuldig erklärt und wegen Komplotts und Veruntreuung von Staatsgeldern in contumaciam zur Deportation nach einem befestigten Platze verurteilt worden. Die Enthüllungen, welche die Untersuchung zu Tage förderte, entfremdeten ihm fast alle Sympathien. B. verließ Brüssel auf den Wunsch der belg. Regierung und ging nach Jersey, von wo er mit seinen engern Parteigenossen ununterbrochenen Verkehr unterhielt, bis endlich die Gemeinderatswahlen in Paris 27. April 1890 den völligen Zusammenbruch der Partei offenbarten: es wurde nur ein einziger Boulangist gewählt, ein zweiter nachträglich durch eine Stichwahl. Seine Getreuen erblickten nur noch ein Mittel, die Sache der «Boulange» zu retten: B. sollte sich dem Staatsgerichtshof in Paris stellen. Aber er ging auf dieses Ansinnen nicht ein, sondern legte Mitte Mai seine Stelle als Parteichef nieder. Da nach dem Tode

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 370.