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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Brüdergemeine

der gesamten B. Am 16. Sept. 1741 legte nämlich Leonh. Dober, der bisherige Generalälteste, sein Amt nieder und man beschloß, an seine Stelle den Heiland selbst als den eigentlichen Ältesten anzunehmen. Die Gemeine feiert noch alljährlich am 16. Sept. "die selige Erfahrung des Ältestenamtes Jesu". Die praktische Bedeutung der Sache liegt u. a. darin, daß an die Stelle des einen Generalältesten ein Kollegium von 12 Ältesten trat und daß man durch sie den schon früher eingeführten Gebrauch des Loses bei allen wichtigen Entscheidungen rechtfertigte. Das Los, dessen Gebrauch mehrfach gewechselt hat, wurde zuletzt am häufigsten angewandt bei Verleihung von Gemeineämtern und Aussendung von Missionaren. Nachdem das Los bei Heiraten schon 1820 abgestellt worden war, wurde der Gebrauch überhaupt nach und nach eingeschränkt. Die Generalsynode von 1889 hat den amtlichen Gebrauch des Loses gänzlich beseitigt. Solange Graf Zinzendorf lebte, war er der natürliche Vorsteher und Leiter aller Gemeinangelegenheiten und wurde auch 1743 als "Ordinarius" dazu bevollmächtigt. Nach seinem Tode 1760 wurde durch die Synoden zu Marienborn 1764 und 1769 und zu Barby 1775 unter Spangenbergs Einfluß eine genau ausgearbeitete Verfassung eingeführt. An der Spitze der Gemeinschaft steht die Unitatsältestenkonferenz oder Unitätsdirektion zu Berthelsdorf bei Herrnhut. Sie gliedert sich in drei Departements: das Helfer- und Erziehungsdepartement leitet das Kirchen- und Schulwesen, das Vorsteherdepartement ordnet die äußern und ökonomischen Angelegenheiten, das Missionsdepartement besorgt das Werk der Heidenbekehrung. Sie ernennt sämtliche Beamte und Prediger der Gemeine und nichts Wichtiges kann ohne ihre Zustimmung unternommen werden. Sie ist verantwortlich der Generalsynode, die, je nach Bedürfnis, gewöhnlich alle 10 Jahre einberufen, aus Abgeordneten der einzelnen Provinzen besteht, die durch die Provinzialsynode gewählt werden. Ein Auszug der Beschlüsse der Generalsynode, Synodalverlaß genannt, wird allen Gliedern der B. mitgeteilt. Vor dem Schlüsse jeder Generalsynode wird eine neue Unitäts-Ältestenkonferenz gewählt. Seit 1857 hat sich die früher einheitliche Unität in drei koordinierte Provinzen gegliedert: die deutsche, britische und amerikanische. Jede Provinz hat ihre eigene Provinzialsynode und ihre von dieser gewählte Provinzial-Ältestenkonferenz. Die Unitäts-Ältestenkonferenz schließt die deutsche Provinzial-Ältestenkonferenz und das Missionsdepartement als zwei koordinierte Teile in sich. Dadurch ist sowohl die Einheit des Ganzen als auch die geschichtlich überwiegende Bedeutung der deutschen Provinz gewahrt. Durch das "Monatsblatt" und die jährlich erscheinenden Jahresberichte macht die Unitäts-Ältestenkonferenz jede einzelne Gemeine mit dem Zustand und den Angelegenheiten der Gesamtheit bekannt und giebt jährlich die sog. Losungen aus, d. h. die für jeden Tag des Jahres zur Leitung der Andacht bestimmten biblischen Deutsprüche. Wo die Mitglieder der B. in geschlossenen Gemeinorten wohnen, sind sie nach Geschlecht, Alter und Lebensverhältnis in besondere "Chöre" abgeteilt: der Kinder, der ledigen Brüder, der ledigen Schwestern, der Eheleute, der Witwer und der Witwen. An der Spitze jedes Chors steht ein Chorpfleger, der die Seelsorge und Sittenzucht, und ein Vorsteher, der die ökonomischen Angelegenheiten leitet. Der Ehechor besteht aus sämtlichen Eheleuten der Gemeine, die zwar in besondern Häusern wohnen, aber unter Aufsicht und Beratung der Ältesten stehen. Die ledigen Brüder und ledigen Schwestern wohnen, soweit sie nicht einer Familie angehören, meist in gemeinsamen Gebäuden, dem Brüderhause und dem Schwesternhause, wo sie mit Arbeiten beschäftigt und zu gemeinschaftlichen Andachtsübungen angehalten werden. Die meisten Orte haben auch ähnliche Häuser für die Witwen. Jede Gemeine steht unter einer Ältestenkonferenz, bestehend aus dem Gemeinhelfer, der als Prediger und oberster Leiter der Gemeine den Vorsitz führt, dem Gemeinvorsteher und den Chorbeamten. Ihr steht ein Aufseherkollegium zur Seite, das über ein sittliches, wohlanständiges und rechtliches Verhalten der Gemeinglieder wacht und bemüht ist, entstandene Streitigkeiten durch brüderlichen Vergleich zu schlichten. Zur Beratung über außerordentliche Angelegenheiten vereinigt sich mit diesen Kollegien ein weiterer Ausschuß und bildet mit ihnen den Gemeinrat. Die Kirchenämter gliedern sich in Bischöfe, Presbyter und Diakonen. Die Bischöfe, deren ununterbrochene Nachfolge die Verbindung der B. mit der alten Kirche der Böhmischen und Mährischen Brüder herstellt, haben allein das Recht, die Ordination zu erteilen, sonst aber keine amtliche Gewalt, falls sie nicht zufällig zugleich Mitglied einer der leitenden Behörden sind. Den Presbytern ist die geistliche Pflege einer Gemeine oder die Leitung eines Missionsgebietes übertragen, die Diakonen dienen ihnen als Gehilfen.

Für die tägliche gemeinsame Erbauung ist durch gottesdienstliche Abendversammlungen gesorgt, außer denen zuweilen auch Versammlungen für die einzelnen Chöre gehalten werden. Außerdem feiert noch jede Gemeine gewisse Gedenktage, z. B. den 1. März als Stiftungstag (1457) der alten, den 13. Aug. als Stiftungstag (1727) der erneuerten B., auch den 6. Juli als Huß' Todestag, und jeder Chor seine Feste. Der Jahresschluß wird mit Vorlesung des "Jahresberichts", Rede und Gebet begangen. Der Ostermorgen wird bei Sonnenaufgang mit Liturgie an den Gräbern der Entschlafenen gefeiert. Das Abendmahl genießen alle, die dazu berechtigt sind, einmal in jedem Monat.

Um die Jugendbildung hat die B. wesentliche Verdienste; ihre Erziehungsanstalten, bei deren Einrichtung Zinzendorf die Franckeschen in Halle vor Augen hatte, genießen noch heute viel Vertrauen. Höhere Lehranstalten sind das Pädagogium zu Niesky und das theol. Seminarium zu Gnadenfeld in Schlesien, das vorzüglich zur Bildung von Predigern bestimmt ist. Ähnliche Anstalten giebt es in England und in den Vereinigten Staaten. Da der Zweck der Gemeine vorzugsweise auf praktisches Christentum gerichtet ist, so trifft man unter ihren Beamten weniger eigentliche Gelehrte, wiewohl sich Männer von vorzüglicher Geistesbildung, wie in ältern Zeiten Spangenberg, in der neuern der Bischof Albertini, C. B. Garve, H. A. Jäschke, H. Plitt, B. Becker u. a. in ihrer Mitte ausgezeichnet haben. Infolge ihrer Grundsätze und Einrichtungen blieb die B. nicht bloß in der Denkart, sondern auch in Sitten und Kleidung fast unverändert. Die Schwestern in den Gemeinen des europ. Kontinents tragen eigentümliche Kopfbedeckung, glatt anliegende Häubchen, an denen die Farbe des Bandes den Chor andeutet, zu dem sie gehören; feuerrote Bänder haben die jungen Mädchen bis zum 18. Jahre, blaßrote die ledigen