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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Budin; Büdingen; Büdinger; Budissa; Budissin; Budja; Budmani

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Budin - Budmani

ihre Lösung angewendet haben, juristisch absolut unlösbar; nur die Politik und die Thatsachen können hier die Entscheidung bieten, wie denn Bismarck in Preußen während der sog. Konfliktsperiode (1862-66) ohne B. gewirtschaftet hat, und dieser Zustand in Dänemark unter dem Ministerium Estrup von 1885 bis 1894 andauerte.

Wie der Staat als ein einheitliches Wirtschaftsobjekt erscheint, so ist auch das B. als eine alle Einnahmen und Ausgaben umfassende Einheit zu betrachten, namentlich auch mit Bezug auf die Rechte der Kammern. Die Ausscheidung besonderer B. für einzelne Verwaltungszweige (z. B. für eine Amortisationskasse oder für Anstalten oder Staatsbetriebe, die sich aus eigenen Einnahmen erhalten) ist daher nur als eine formale Zweckmäßigkeitseinrichtung zulässig. Die ordentlichen und dauernden Einnahmen und Ausgaben sind allerdings von den einmaligen und außerordentlichen zu sondern, aber die Aufstellung getrennter ordentlicher und außerordentlicher B. durch besondere Gesetze, wie sie unter dem franz. Kaiserreich eingeführt war, kann nur dazu dienen, die Einsicht in die wirkliche Finanzlage des Staates zu erschweren. Deficit ist der Überschuß der ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben über die aus eigenen Mitteln des Staates (ohne Benutzung des Kredits) fließenden Einnahmen. Nur solche außerordentliche Ausgaben, die eine im engern oder weitern Sinne produktive Kapitalanlage begründen, können von dem Deficit in Abrechnung gebracht werden. - Auch für die Gemeinden, Kreise u. s. w. werden B. aufgestellt, die der vorgängigen Genehmigung durch lokale Vertretungskörperschaften unterliegen. In Frankreich werden infolge des straffen Centralisationssystems die sämtlichen Einnahmen und Ausgaben der Departements und die auf Steuerzuschlägen (centimes additionels) beruhenden der Gemeinden zu einem, dem Staatsbudget angehängten B. (dem "B. sur ressources spéciales") vereinigt. - Vgl. von Czörnig, Das österreichische B. für 1862 in Vergleichung mit jenen der vorzüglichern andern europ. Staaten (3. Aufl., 2 Bde., Wien 1862; Bd. 1: "Systematische Darstellung der B. von Großbritannien, Frankreich und Preußen"); Gneist, B. und Gesetz (Berl. 1867); ders., Gesetz und B. (1879); Laband, Das Budgetrecht (Berl. 1871); Seidler, B. und Budgetrecht (Wien 1885); von Martitz, Der Begriff des constitutionellen Gesetzes, in der Tübinger "Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft", Jahrg. 1886; Jellinek, Gesetz und Verordnung (Freib. i. Br. 1887); Hänel, Das Gesetz im formellen und materiellen Sinne (Lpz. 1888).

Budin, czech. Budyně nad Ohři, Stadt im Gerichtsbezirk Libochowitz der österr. Bezirkshauptmannschaft Raudnitz in Böhmen, nordwestlich von Prag, rechts an der Eger, hat (1890) 1610 czech. E., Post, Telegraph, 2 alte Kirchen (die Dekanatskirche und die Mariaschnee am Friedhofe) mit schönen Grabdenkmälern, eine got. Granitsäule mit der Jahreszahl 1271 nahe dem Friedhofe, ein Denkzeichen aus der Zeit der Tempelherren, ferner eine Säge-, Kunstmühle, Ziegelei, Spiritusbrennerei und Brauerei.

Büdingen. 1) Kreis in der hess. Provinz Oberhessen (s. d.), hat 491,20 qkm, (1890) 37 959 (18 775 männl., 19 184 weibl.) E. - 2) Kreisstadt im Kreis B., am Seemenbach und an der Linie Gießen-Gelnhausen der Oberhess. Eisenbahn, noch mit Ringmauern und Türmen umgeben, ist Residenz des Fürsten von Isenburg-Büdingen und hat (1890) 2776 E., darunter 40 Altkatholiken und 120 Israeliten, Post zweiter Klasse, Telegraph, Kreisamt, Amtsgericht (Landgericht Gießen), Zollamt; fürstl. Schloß, großherzogl. Gymnasium (1601 gestiftet, Direktor Dr. Wittmann, 10 Lehrer, 9 Klassen, 170 Schüler) und höhere Mädchenschule. In der Nähe der Hof Herrnhag, wo 1737 Graf Zinzendorf eine Brüdergemeine stiftete, sowie der Weiler Marienborn, wo er Seminar und Druckerei errichtete.

Büdinger, Max, Geschichtsforscher, geb. 1. April 1828 zu Cassel, studierte in Marburg, Bonn und Berlin Philologie und Geschichte und habilitierte sich 1851 in Marburg. Bald darauf wandte er sich nach Wien, wo er im Dez. 1859 an der Herausgabe der Reichstagsakten teilnahm. Seit Herbst 1861 wirkte B. als ord. Professor der Geschichte zu Zürich und folgte im Herbst 1872 einem Ruf an die Universität Wien. Seinen Ruf als Geschichtsforscher begründete er namentlich durch die "Österr. Geschichte bis zum Ausgange des 13. Jahrh." (Bd. 1, Lpz. 1858). In Verbindung mit dieser Arbeit stehen: "Zur Kritik altbayr. Geschichte" (Wien 1857) und "Zur Kritik altböhm. Geschichte" (ebd. 1857). Ferner veröffentlichte er: "Über Gerberts wissenschaftliche und polit. Stellung" (Abteil. 1, Cassel 1851), "König Richard III. von England" (Wien 1858), "Übersetzungen aus Nestors russ. Annalen" (1861), "Die Normannen und ihre Staatengründungen" (1860), "Die Königinhofer Handschrift und ihr neuester Verteidiger" (Wien 1859), worin er vom Standpunkte des Historikers aus die Unechtheit dieser altböhm. Sprachdenkmäler nachzuweisen suchte; "Von dem Bewußtsein der Kulturübertragung" (Zür. 1864), "Von den Anfängen des Schulzwangs" (ebd. 1865), "Ein Buch ungar. Geschichte" (Lpz. 1866), "Das mittelgriech. Volksepos" (ebd. 1866), "Skizzen zur Geschichte päpstl. Machtentwickelung", Lebensbeschreibungen Wellingtons (ebd. 1869) und Lafayettes (ebd. 1870), "Vorlesungen über engl. Verfassungsgeschichte" (Wien 1880), "Don Carlos' Haft und Tod" (ebd. 1891). Außerdem gab er die unter seiner Leitung von Mitgliedern des Züricher Historischen Seminars verfaßten "Untersuchungen zur röm. Kaisergeschichte" (3 Bde., Lpz. 1868-71) und "Untersuchungen zur mittlern Geschichte" (Bd. 1 u. 2, Abteil. 1, ebd. 1871) heraus, und veröffentlichte selbst eine Reihe von kritischen und universalhistor. Abhandlungen, darunter "Catull und der Patriciat" (in den "Sitzungsberichten der Wiener Akademie", 1890), "Cicero und der Patriciat", "Der Patriciat und das Fehderecht", "Poesie und Urkunde bei Thucydides" (in den "Denkschriften der Akademie der Wissenschaften", Wien 1881, 1886, 1890-91), "Die röm. Spiele und der Patriciat", "Über den Zusammenhang einiger phönikischer Colonialgründungen mit der Exodus der Hebräer", dies in lat. Sprache (in den "Sitzungsberichten der Wiener Akademie", 1891).

Budissa, lat. Name für Bautzen.

Budissin, früher amtlicher Name von Bautzen.

Budja (Budscha),afrik. Volksstamm, s. Bischarin.

Budmani, Peter, Slawist, geb. 28. Okt. 1835 zu Ragusa, studierte in Wien, erhielt 1868 eine Anstellung am Gymnasium in Ragusa, wurde 1870 zum Professor ernannt, 1883 zur Fortsetzung des von der Akademie in Agram herausgegebenen kroat.-serb. Wörterbuchs nach Agram berufen. Er veröffentlichte: "Grammatica della lingua serbo-croata"