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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bußpsalmen; Bußsakrament; Bußstationen; Bußtag; Bußurmanen; Bussy-Rabutin; Bußzucht; Bustamente

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Bußpsalmen - Bustamente

Bußpsalmen heißen in der kath. Kirche die sieben Psalmen 6, 31, 37, 50, 101, 129, 142 (nach der Zählung der Vulgata), entsprechend den sieben Wochentagen. Der 50. (Miserere) und der 129. (De profundis) dienen auch zu Gebeten für Verstorbene. Das "Miserere" (s. d.) ist oft komponiert worden.

Bußsakrament, s. Buße (S. 791 b).

Bußstationen oder Bußgrade, s. Buße (S. 791 b) und Kirchenbuße.

Bußtag, früher gewöhnlich Buß-, Bet- und Fasttag genannt, ein kirchlich angeordneter Festtag, der vor andern den Menschen veranlassen soll, über sich und sein Verhältnis zu Gott nachzudenken und Buße zu thun. Besondere Bettage gab es schon bei den Römern, wenn große Unglücksfälle den Staat bedrohten oder trafen, zur Sühnung der zürnenden Gottheit. Auch die Lange Nacht bei den Juden ist ein solcher B. In der christl. Kirche werden regelmäßige Bußzeiten (dies rogationum) und außerordentliche für besondere Notfälle (dies supplicationum) unterschieden. Als feststehende Buß-, Bet- und Fastenzeit galt in der alten Kirche die österliche Fastenzeit (Quadragesima), wozu bald die Adventszeit und im Mittelalter noch zwei andere Bußzeiten, zwischen Ostern und Pfingsten sowie im Herbst gefügt wurden. Hieraus gingen die sog. Quatembertage (s. Quatemberfasten) hervor, sodaß alle vier Jahreszeiten ihre Bußzeiten hatten. Deren Beobachtung ist in der evang. Kirche allmählich überall zu Gunsten der von den Landesobrigkeiten angeordneten Landesbußtage verschwunden. In Beziehung auf diese herrschte die größte Mannigfaltigkeit. Mecklenburg hatte vier B.: Freitag nach Invocavit, Karfreitag, 5. Sonntag nach Trinitatis, Freitag vor 1. Advent. Zwei B. hatten Sachsen (die Freitage vor Oculi und vor dem letzten Sonntage nach Trinitatis), Weimar und Gotha (gemeinsam Karfreitag und Freitag nach dem 1. Advent). Nur einen B.: Großherzogtum Hessen (Palmsonntag), Baden (letzter Sonntag nach Trinitatis), Braunschweig (Mittwoch nach 7. Nov.), Bayern und Württemberg (gemeinsam Invocavit), Preußen und Anhalt (gemeinsam Mittwoch nach Jubilate), Oldenburg (Freitag vor Invocavit), die Schweiz (Sonntag nach 14. Sept.). Auch viele ganz kleine Gebiete, z. B. die fünf hannov. Konsistorialbezirke, hatten eigene B., die nur zum Teil mit andern zusammenfielen. Diese Zustände wurden, wenigstens für Norddeutschland, beseitigt durch das preuß. Gesetz vom 12. März 1893, nach welchem für Preußen, mit Ausnahme der hohenzoll. Lande, der B. vom Mittwoch nach Jubilate auf den Mittwoch vor dem letzten Trinitatissonntag verlegt wird. Dieser 1893 in Kraft getretenen Ordnung haben sich angeschlossen: das Königreich Sachsen (dessen anderer B. jetzt auf den Mittwoch vor Oculi fällt), die sächs. Herzogtümer, Braunschweig, Anhalt, beide Schwarzburg, Reuß j. L., Waldeck, Schaumburg-Lippe und die drei Hansestädte. In Oldenburg und Lippe-Detmold muß erst noch der Zusammentritt der Synode (1895) abgewartet werden. Ausgeschlossen haben sich und ihre bisherigen B. beibehalten: die beiden Mecklenburg, Reuß ä. L. und die süddeutschen Staaten. Um dem neuen norddeutschen B. den Charakter eines kirchlichen Feiertags zu geben, haben die kath. Bischöfe einen kath. Heiligentag auf ihn verlegt. In Österreich feiert die reform. Kirche einen gemeinsamen B. am ersten Adventssonntag, während den luth. Gemeinden 1883 freigestellt ist, den, wie der vorige, unter Joseph II. für sie angeordneten B. von dem ursprünglich dafür festgesetzten 8. Dez. auf einen der Adventssonntage zu verlegen.

Bußurmanen, s. Baßurmanen.

Bussy-Rabutin (spr. büssi rabütäng), Roger, Graf von, franz. General und Schriftsteller, geb. 18. April 1618 zu Epiry (Depart. Nièvre), Vetter der Frau von Sevigné, diente seit seinem 12. Jahre im Regiment seines Vaters und stieg rasch bis zum Generallieutenant empor, verfeindete sich mit dem Marschall Turenne und mußte die Armee verlassen. Er ging nun an den Hof, wo ihm ein Spottgedicht auf die Liebschaft Ludwigs XIV. mit der La Vallière die königl. Ungnade zuzog, sodaß er, vorgeblich wegen seiner "Histoire amoureuse des Gaules" (zuerst gedruckt in Lüttich 1665 u. ö.; neue Ausg., 4 Bde., Par. 1876, mit Einleitung und Anmerkungen von Boiteau), ein Jahr lang in die Bastille gesetzt, sodann auf seine Güter verbannt wurde und erst nach 16 Jahren wieder in Versailles erscheinen durfte. Später kehrte B. nach Burgund zurück. Hier schrieb er seine "Mémoires" (2 Bde., 1696; neu hg. von Lalanne 1857) und "Lettres" (7 Bde., Par. 1697 u. 1709; gute Ausg. von Lalanne, 5 Bde., 1858-59). Er starb 9. April 1693 zu Autun.

Bußzucht, s. Kirchenzucht.

Bustamente, Anastasio, mexik. Präsident, geb. 27. Juli 1780 bei Queretaro in Mexiko, studierte Medizin und ließ sich als Arzt in San Luis Potosi nieder. 1821 schloß er sich im Aufstand gegen Spanien an Iturbide an und wurde von ihm zum Divisionsgeneral und Befehlshaber der innern Provinzen ernannt. 1827 ward er von den aufrührerischen columbischen Truppen zum General erwählt, aber bald von den Seinigen wieder verlassen. B. floh zu den Peruanern, mit denen er nun gegen Columbia focht, bis der Friede zwischen Columbia und Peru 1829 seiner Laufbahn hier ein Ziel setzte. Am 26. Jan. 1829 wählte ihn der mexik. Kongreß, beeinflusst von der aristokratisch-kirchlichen Partei zum Präsidenten der Republik Mexiko. Die demokratische Partei erregte jedoch einen Aufstand in der Hauptstadt und rief den General Guerrero zum Präsidenten aus, während man B. die Vicepräsidentschaft ließ. Guerrero wurde wegen seiner Lässigkeit im Kampfe gegen die Spanier bald wieder abgesetzt und die höchste ausübende Gewalt einstweilen (1. Jan. 1830) B. übertragen. Nachdem er mehrere Aufstände 1830 unterdrückt hatte, brach 3. Jan. 1832 zu Veracruz ein neuer Aufruhr aus, an dessen Spitze sich der General Santa-Anna befand. B. wurde von letzterm im Okt. 1832 bei Puebla geschlagen, worauf der verbannte frühere Präsident Pedrazza die Regierung wieder übernahm, der aber schon 1834 Santa-Anna weichen mußte. Nach des letztern Gefangennahme durch die Texaner (1836) kehrte B. nach Mexiko zurück und führte 1837-41 abermals die Präsidentschaft. Auch diesmal hatte er mit innern Aufständen zu kämpfen; dazu kamen noch Zwistigkeiten mit der franz. Regierung, welche von April 1838 bis März 1839 die mexik. Häfen der Ostküste blockieren ließ. Im Sommer 1841 erhob sich gegen ihn ein neuer Aufstand, welchem sich bald darauf Santa-Anna anschloß. Während B. die Hauptstadt verließ, um gegen die Aufrührer zu ziehen, empörte sich auch diese, sodaß er sich 30. Sept. 1841 gezwungen sah, die Regierung niederzulegen, welche nun Santa-Anna wieder übernahm. B. starb 6. März 1853 zu Queretaro.