Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Byzantinisches Reich'
dronikos III., sein Enkel, 1321 den Thron mit ihm zu teilen und raubte ihm denselben 1328 ganz. Andronikos focht als Alleinherrscher unglücklich
gegen Serben und Bulgaren und ebenso gegen die Osmanen, die Nicäa und Nikomedia 1328–30 einnahmen und auch die europ. Küsten plünderten. Er
starb 1341. Sein Sohn Johannes V. mußte den Thron mit seinem Vormunde Johannes VI. Kantakuzenos von 1341 bis Ende 1354 teilen. Unter Johannes V.
faßten die osman. Türken, die Kantakuzenos wiederholt als Bundesgenossen gebraucht hatte, zuerst festen Fuß in Europa. Von Gallipolis, das sie
1354 eroberten, breiteten sie sich bald weiter aus. Sultan Murad I. nahm 1360 Adrianopel ein, das nun türk. Residenz ward, eroberte immer mehr
byzant. Land und bedrängte Johannes V. so weit, daß er 1370 gezwungen wurde, sich der Pforte für tributpflichtig zu erklären. Er war 1370–79 von
seinem eigenen Sohne Andronikos IV. vertrieben, worauf er wieder den Thron bestieg und bis zu seinem Tode (1391) innehatte. Murads I. Sohn und
Nachfolger (seit 1389) Bajazet (s. d.) bedrängte unter Johannes' V. Nachfolger Manuel II. (1391–1425) das B. R. in solchem
Maße, daß Manuel sich genötigt sah, seinen eigenen Neffen Johannes VII., den die Türken unterstützten, zu seinem Mitregenten (1398–1402) zu
ernennen. Konstantinopel selbst war in Gefahr, durch denselben in die Hände der Türken gespielt zu werden, als Timurs Einfall in die türk.
Länder 1402 Konstantinopel und das Reich noch einmal für längere Zeit rettete. Manuel nahm sogar einige Landesteile wieder ein; doch benutzte er
diesen Zeitpunkt und die darauf folgende Uneinigkeit unter Bajazets Söhnen nicht genügend, und schon 1422 ward Konstantinopel neuerdings von
Murad II. belagert. Manuels Sohn, Johannes VIII. (1425–48), wurde von Murad II., nachdem dieser den Hilfszug des Königs von Polen und Ungarn,
Wladislaw III., durch die Schlacht bei Varna vereitelt hatte, 1444 auf Konstantinopel beschränkt und zur Tributzahlung gezwungen. Auf ihn
folgte sein Bruder Konstantin XI., der bisherige Despot von Morea. Tapfer, doch fruchtlos kämpfte dieser mit seinem Feldherrn, dem Genuesen
Giustiniani, gegen die ungeheure türk. Übermacht und fiel heldenmütig bei der Verteidigung Konstantinopels, durch dessen Eroberung 29. Mai 1453
Mohammed II. dem B. R. ein Ende machte. Auf seinen Trümmern erhob sich das Osmanische Reich
(s. d.). Die kleinen lat. Dynasten, die noch in Athen sich behauptet, sowie die paläolog. Fürsten Demetrios und Thomas, die
Moreas Despotat (s. d.) innehatten, wurden von Mohammed bis 1460 unterjocht. David, der letzte Kaiser von
Trapezunt aus dem Hause der Komnenen, unterwarf sich ihm 1462. (Hierzu eine Karte:
Byzantinisches Reich um d. J. 1000 n. Chr.)
Dynastie der Paläologen.
Michael VIII. Paläologos | | | (Andronikos IV. Gegenkaiser |
| 1261–82. | | | | 1376–79.) |
Andronikos II. 1282–1328. | | | Manuel II. 1391–1425. |
Andronikos III. 1328–1341. | | | (Johannes VII. Mitregent |
Johannes V. 1341–91. | | | | 1398–1402.) |
(Johannes VI. Mitregent 1341 | | | Johannes VIII. 1425–48. |
| –54.) | | | Konstantin XI. 1448–1453. |
Die Verfassung des B. R. beruhte im wesentlichen auf den Einrichtungen, die schon Diocletian und Konstantin
d. Gr. im röm. Staatswesen getroffen hatten, wenn auch die durch den letztern hergestellte Organisation der Verwaltung und der Staatsämter in
ihren äußern Formen sich mit der Zeit veränderte. Sie war eine rein despotische. Die Kaiser, die sich als die Nachkommen der Cäsaren
betrachteten und Beherrscher der Römer (Rhomäer) nannten, wurden von dem Patriarchen von Konstantinopel gesalbt und gekrönt. Durch pomphafte
Titel, großen Prunk in ihrer äußern Erscheinung, durch ängstlich beobachtetes Zeremoniell sowie durch grausame Strafen, die auf jede Beleidigung
der kaiserl. Majestät gesetzt waren, deren Glanz sich auch auf nahe Verwandte des Kaisers und seine Beamten erstreckte, sonderten sie sich von
dem Volke ab. Die wenigen Formen, die noch an die alte röm. Zeit erinnerten, verschwanden allmählich ganz. So war schon im 6. Jahrh. das
Konsulat mit der Kaiserwürde ganz vereinigt, und der Senat, den Konstantin in Byzanz errichtet hatte, und dessen Mitglieder aus solchen
bestanden, denen der Kaiser die Würde des Patriciats verliehen, büßte allmählich seine Bedeutung ein, obwohl er formell bis zu den spätesten
Zeiten im Reiche fortbestand, ebenfalls erloschen im 10. Jahrh. unter Leo VI. die letzten Spuren der Freiheiten der Städte. Der Staatsrat
(s. Konstantin d. Gr.) ward vom Kaiser willkürlich zusammengesetzt. Die Beamten, deren große Zahl
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 816.