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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Centgericht – Centner

Zuverlässigkeit wurde diese Truppe ergänzt; sie ritten edle Pferde großen Schlags, waren mit Gewehren und langen Degen, welche als Bajonett aufgepflanzt werden konnten, bewaffnet. Die C. gingen mit dem Sturze der kaiserl. Regierung 1870 ein.

Centgericht, Centgraf, Centherr, s. Cent.

Centi- (aus dem lat. centum, «hundert») bezeichnet bei Maßgrößen 1/100 in der Benennung des franz. metrischen Systems. Daher ist Centimeter = 1/100 m, Centiliter = 1/100 l, Centigramm = 1/100 g, Centiar = 1/100 a u. s. w.

Centiar, s. Centi-.

Centifolĭe, eine Rosenart, deren Name eine Rose mit hundert, d. h. zahlreichen Blumenblättern (gefüllte Blume) bedeutet. In demselben Sinne sprechen die Griechen von einer 60blätterigen Rose. Die C. ist wahrscheinlich nicht die Centifolia der Alten, sondern eine erst später in der europ. Türkei oder in Frankreich aus der Essigrose (Rosa gallica L.) entstandene Kulturform. (S. Rose.)

Centigrad, in 100 Grade eingeteilt; auch substantivisch: Grad des Centesimalthermometers.

Centigramm, Centiliter, s. Centi-.

Centimānen, s. Hekatoncheiren.

Centime (spr. ßangtihm), der 100. Teil der franz., belg. und schweiz. Geldeinheit, des Franken, und als solcher = 0,81 oder ziemlich genau ⅘ Pf. deutscher Reichswährung = 7/15 (also annähernd ½) Kreuzer österr. Silberwährung. Der C. ist in Frankreich und der Schweiz ein Münzstück aus Bronze, in Belgien aus Kupfer. Die Abkürzung für C. ist e (c<sup>es</sup>, cts). (S. Centesimo und Centimo.)

Centimes additionnels (spr. ßangtihmsaddißĭonnéll, «Zusatzcentimes»), die in Frankreich eingeführte direkte Gemeindesteuer, bestehend in einem Zuschlag auf jeden Frank der Staatssteuer (s. Budget, Bd. 3, S. 699 a).

Centimēter (abgekürzt cm) heißt der 100. Teil eines Meters (s. d.) = 4,433 alten Pariser Linien.

Centimēter-Gramm-Sekunde, s. Maß und Gewicht im absoluten Sinne.

Centĭmo, kleine span. Geldgröße und Bronzemünze, 1/100 der Geldeinheit Peseta (daher auch céntimo de peseta genannt), entspricht seit 1871 dem franz. Centime (s. d.). Von Ende 1864 bis Ende 1870 war der C. eine Kupfermünze von 1/100 Escudo (céntimo de escudo) und daher an Geltung etwas mehr als 2½ jetzige C. (de peseta). Von 1856 bis gegen Ende 1864 war er als einzelnes Stück nicht ausgeprägt (während man Kupferstücke zu mehrfachen C. hatte); er besaß den Wert von 1/100 des Real, also= reichlich ⅕ deutschen Pfennigs oder ⅒ Kreuzer österr. Silberwährung. C. oder Centavo heißt auch der ebenfalls als Bronzemünze vorhandene 100. Teil des Bolivar (s. d.). Dieser C. stimmt mit dem spanischen C. völlig überein. (S. auch Centavo.)

Centinaio, Centinājo (spr. tschen-), älteres ober- und mittelital., etwa dem deutschen «Centner» entsprechendes Handelsgewicht von verschiedener Schwere. Der C. hatte 100 Pfd. (Libbre); 10 Centinaia hießen in Venetien, Toscana und Rom ein Migliaio (Meiler, Tausender). In Rom wurde der C. auch Cantaro piccolo (kleiner Centner) und der Migliaio Cantaro grosso (großer Centner) genannt. Der venetianische C. war, wie das dortige Handelsgewicht überhaupt, dreierlei: Schwergewicht (Peso grosso di Venezia, in Griechenland noch jetzt bei Korinthen üblich) = 47,7 kg; Leichtgewicht (Peso sottile) = 30,123 kg; und Seidengewicht (Peso da seta) = 30,744 kg. In Toscana war der C. oder Cantaro = 33,954 kg, in Rom der Cantaro piccolo = 33,907 kg. Auf den Ionischen Inseln nennt man C. (oder Talanto, d. i. Talent) das Gewicht von 100 ion. schweren Pfunden (Libbre grosse ionie) oder engl. Handelspfund = 45,359 kg = ein amerik. Cental. (S. Cantaro.)

Cent-Jours (frz., spr. ßangschuhr), Hundert Tage, nennt man die letzte Herrschaftsepoche Napoleons Ⅰ., von der Rückkehr von Elba bis zu seinem zweiten Sturze nach der Schlacht bei Waterloo. Sie begreift die Zeit vom 20. März, wo Napoleon wieder in Paris einzog, bis zum 28. Juni 1815, wo Ludwig ⅩⅧ. von Cambrai aus die Regierung Frankreichs wieder antrat.

Centlivre (spr. ßenntliwr), Susanne, engl. Schauspieldichterin, geb. um 1678 zu Holbeach in Lincoln, kam früh nach London, war vor ihrem 20. Jahre zweimal verheiratet (ihr Mädchenname war Freemann), ging später zur Bühne und heiratete 1706 C., Mundkoch der Konigin Anna. Sie starb 1. Dez. 1723 zu London. Sie schrieb das Trauerspiel «The perjured husband» und Lustspiele, von denen «The Busy-body» (deutsch bearbeitet von Jünger als «Er mengt sich in alles» in seinem «Komischen Theater», Ⅱ, Lpz. 1795), «A bold stroke for a wife» und «The wonder, a woman keeps a secret!» sich auf dem Repertoire erhalten haben. Ihre Stücke zeichnen sich durch Lebhaftigkeit und Komik der Handlung aus. Sie sind gesammelt erschienen (3 Bde., Lond. 1761; neue Ausg., 3 Bde., ebd. 1872).

Centner (vom lat. centenarius, d. i. 100 enthaltend), in Deutschland, Österreich-Ungarn, in der Schweiz, Finland, Schweden, Norwegen und Dänemark ein großes (nur noch in Dänemark gesetzliches) Handelsgewicht von 100 Pfd. Der C. hatte von jeher in Österreich, Polen, Bayern, Schweden, Norwegen, Finland und Dänemark 100 Pfd., während er bis 1858 z. B. in Sachsen und Preußen 110, in Hamburg 112, in Bremen 116 Pfd. umfaßte. Zu dieser Verschiedenheit der Einteilung kam früher in Deutschland auch eine große Verschiedenheit in der Schwere der C.; nicht nur jeder Staat, sondern auch fast jeder größere Handelsplatz besaß seinen eigenen C. Nach Gründung des Zollvereins war bei allen Vereinsstaaten seit 1. Jan. 1840, wenn auch meistens zunächst nur für die Zwecke der Zollerhebung, ein gleichartiges Gewicht, das sog. Zollgewicht, eingeführt, bei welchem der Zoll centner in 100 Pfd. (das Pfund in 30 Lot – Zoll-, später auch Postlot genannt) zerfiel und 50 franz. kg (das Zollpfund ½ kg) gleichgesetzt wurde. Rheinbayern, Baden und Hessen-Darmstadt hatten das Zollgewicht schon vorher als Landesgewicht (in Rheinbayern war aber der C. = 200 Pfd.); Nassau führte es 1853 als solches ein. Ebenso wurde das Zollgewicht vom Deutsch-Österreichischen Zollverein (1851) und von den Eisenbahnen des Zollvereinsgebietes (seit 1847) für die Frachten angenommen, dann im Febr. 1852 auch von Österreich als Zoll- und Frachtgewicht eingeführt. Seit 1. Juli 1858 wurde es allmählich das allgemeine Landesgewicht für die damaligen Staaten des Deutschen Zollvereins sowie auch das Handelsgewicht für die Freien Städte (zuletzt 1861 für Lübeck); nur Bayern behielt sein bisheriges, mit dem österreichischen übereinstimmendes Handelsgewicht (den C. = 56 kg) bei. In Bezug auf die Unterabteilung des Pfundes (s. d.) gelangte man indes damals nicht zu vollständiger Einheit. Nach Gründung des Norddeutschen Bun- ^[folgende Seite]