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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Compagnonnage - Compiègne
Compagnonnage (spr. kongpanjonnahsch), in
Frankreich eine eigentümliche Organisation der
Handwerksgesellen, die bis in das Mittelalter
zurückreicht und auch Verwandtschaft mit den ältern
deutschen Gesellenverbänden besitzt. Sie erinnert
in ihren Formen vielfach an die Freimaurerei und
umfaßte ursprünglich nur die Baugewerke, welche
mit "Zirkel und Winkelmaß" arbeiten. Die C. bil-
dete übrigens niemals eine Einheit, sondern die
Verbände zerfielen in verschiedene Lager, die sich mit
größter Feindschaft gegenüberstanden, was noch in
den fünfziger Jahren dieses Jahrhunderts oft zu
blutigen Schlägereien führte. Man unterscheidet
hauptsächlich drei Gruppen: die "NnfHutZ ä6 8a!o
iQ0Q" oder "69.v0t8", auch Gesellen vom "vevoir cie
1id6rt6" genannt, aus Steinmetzen, schreinern und
schlossern bestehend, denen sich auch eine Partei
der Zimmerleute anschloß; die "NulantZ äe mMrs
^a.oHU68", die ursprünglich ebenfalls nur aus Ver-
bänden von Steinmetzen, Schreinern und Schlossern
bestanden, später aber den "Devoir" (Ritus, Com-
ment) auch vielen andern Handwerkern mitgeteilt
haben; die "Nnl3,nt8 äu pei-6 80udi86", die ur-
sprünglich nur aus Zimmerleuten bestanden, später
aber noch die Dachdecker und Gipser zugelassen
haben. Die beiden letztgenannten Gruppen hießen
"^0uiMAii0ii8 äu äevoir" oder "äevoii-an^" (von
den "Favot8" verdreht in "ä^vora.^"). Seit 1830
bildete sich eine Reformpartei unter dem Namen der
"8oei6t6 äs i'Union", welche die zu vielen Aus-
schreitungen führenden Gebräuche der alten C. fallen
lieh und nur die praktisch berechtigten Zwecke der-
selben verfolgen wollte. Dieselbe hat nach vielen
Schwierigkeiten allmählich Boden gewonnen, ob-
wohl ihr von den Hilfsgenossenschaften und Gewerk-
vereinen, wie sie sich in dcr neuesten Zeit ausgebil-
det haben, eine große Konkurrenz gemacht wird.
Der nächste Zweck der C. war die Unterstützung der
Gesellen auf ihrer Wanderung; sie fanden in den
Städten des regelmäßigen "tour äs ^r3.no6" eine
ständige Herberge (mors), Arbeitsvermittelung,
Pflege und Unterstützung bei Krankheiten und Reise-
unterstützung. Außerdem aber wirkte die C. nach
Art der modernen Gewerkvereine auf den Arbeits-
markt ein, indem sie die Zuwanderung der Ge-
sellen von bereits überfüllten Städten ablenkte, oft
auch einzelne Meister und sogar ganze Städte in
Verruf (äkinuation) that, und auch nicht selten trotz
des strengen Koalitionsverbotes wohlorganisierte
Streiks unternahm. In einigen Gewerken hat sich
die C. aucb gegenwärtig neben den andern Ge-
werkvereinsformen behauptet, so namentlich bei den
Zimmerleuten in Paris.-Vgl. Simon, Ntnä6 Ki8to-
rique et M0iai6 8ur 1o (ü. (Par. 1853); Perdiguier,
1.6 1ivr6 än 0. (3. Aufl., 2 Bde., ebd. 1857); Leris,
Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frank-
reich (Lpz. 1879); Jäger, Geschichte der socialen
Bewegung und der Socialismus in Frankreich, I.
(Berl. 1879); Maroussem, 0kai-p6iiti6i-8 ä6 I^rig,
o0inMZ'N0ii8 6t iuä6p6n6Hut3 (Par. 1891).
Ho Vraxil, s. Brasilien (Bd. 3, S. 440 d).
(lonipa.iiiO8 H.ot (engl., spr. kömmpenis äckt),
die gewöhnliche Bezeichnung für diejenigen Gesetze,
welche in England über gesellschaftliche Vereinigun-
gen mit einem gemeinsamen Kapital l.Ioint stock)
ergangen sind. Eine solche Kapitalgesellschaft, gleich-
viel ob mit beschränkter oder unbeschränkter .Haftbar-
keit ihrer Mitglieder, wird ^oniMu.^ genannt, wäh-
rend die individualistische Verbindung von Personen
zu einem Handelsunternehmen I^rwErsliip heißt.
Das grundlegende, nach vorbereitenden Gesetzen von
1855,1856 und 1858 ergangene Gesetz ist die 0. ^.
von 1862. Hierzu sind allgemeine Ergänzungsgesetze
von 1867,1870,1877 und 1879 ergangen. (S.Aktie
und Aktiengesellschaft, Bd. 1, S. 293.)
RNF 2. oÄMtai HiviÄSÄ KQto 8ka.rS3 und
VonttV^2ÜS8 liniitoä k^ 8karS8. s. Aktie und
Aktiengesellschaft (Bd. 1, S. 288 a).
vonip"l.rN!son (frz., spr. kongparäsöng), Ver-
gleich, Vergleichung; 6u oouiMraiLon (spr. ang), im
Vergleich; 89.Q8 o0n1p3.ra.i80u (spr. hang), ohne Ver-
gleichung (mit Ausschluß jeder weitern Vergleichung).
VoniVNi-NtiV (lat.), Vergleichung; z. B. 0. lit-
t6räi-n!n, Vergleichung der Handschrift durch Schrift-
verständige, Schriftvergleickung (s. d.). Über 0. im
grammatischen Sinn s. Komparation.
Coinparetti, Domenico, ital. Philolog, geb.
27. Juni 1835 zu Nom, studierte auf der Univer-
sität daselbst, wurde Apotheker und pflegte daneben
das Studium der alten und modernen Sprachen.
1859 wurde er Professor der griech. Sprache und
Litteratur an der Universität zu Pisa und nach
mehrern Jahren in gleicher Eigenschaft nach Florenz
versetzt; gegenwärtig ist er mit den Vorlesungen
über griech. Altertümer an der Universität Rom
beauftragt. Seine wichtigsten Arbeiten sind: "0886r-
vHxioiii intorno üi lidro ä6i 86tt6 83.vi" (Pisa 1865),
"8agAi ä6i äialotti ^ikei ä6i1'Italia m^iäioua^"
(ebd. 1866), "VirMo Q6i ni6äio 6vo" (2 Bde., Liv.
1872; deutsch von Dütschke, Lpz. 1875), "I^pii-o
6roo1a,n686 in6äito" (Tur. 1875), "I^a. e0imQi38i0Q6
0W6rie3. äi ?i8i8tiat0 6 ii eiolo 6P100" (ebd. 1881),
"I^risioui ^i-6l?Ii6 äi Olimpia. h Hi It,Ii^3.n (in
den "^tti äLiia 1^6^16 ^.oo3.ä6inig. ä6i I^ino6i", III, 6,
Rom 1881), "Der Kalewala. Histor.-krit. Studie"
(deutsche Ausg., Halle 1892). Mit d'Ancona giebt
C. heraus: "^anti 6 raceonti äsi popolo italiÄiio')
(Bd. 1-9, Tur. 1870-91); mit Gins. Müller und
Flechia redigierte er lange die "Kivi8t3. äi iiloloZia.
6 ä'i8truxioQ6 dg.88ie3,') (Turin); seit 1884 giebt
er das "Nu860 itaii^no ä'antieliitg. oi3.88iog."
(Florenz) heraus.
voinp3.rtiniVnto (ital.), abgeteilter Raum,
Bezirk, Fach, Eisenbahncoupö u. s. w.; Bezeichnung
der Landesteile des Königreichs Italien (s. 0.).
<3ompa.3oürlin (lat.), gemeinsame Weide oder
Koppelweide, Koppeltrift; "7u8 "0MM8cui oder eom-
pH8C6Qäi, Trift-, Hutgerechtigkeit auf dem Grund und
Boden eines andern.
V0UIP2.8810 (lat.), Mitleid, Mitgefühl; ^68win
(>0Np3.88i0ni8 N^riH6 Vir^iQiZ, Iest des Mit-
leidens Maria, s. Maria.
voinpHtSr (neulat.), Gevatter.
ckoinVVH32.tio (lat.), s. Aufrechnung; 0. wori
onm äg.inii0, Zusammenrechnung des aus einer
Angelegenheit erwachsenen Gewinns mit dem Scha-
den. Hierfür gilt als Regel: wer von einem andern
Schadenersatz fordert, muß sich den Gewinn ab-
rechnen, welchen er aus der Angelegenheit gezogen
hat, aus der ihm ein Schaden erwachsen ist.
VoinpsnIHtis oornp0TiLä.nHH8 (lat), mit
Ausgleichung des Auszugleichenden.
Voinpöi-G (frz., spr. kongpähr), Gevatter; auch
Helfershelfer.
Eompiegnc (spr.kongpiänj). 1) Arrondisfement
des franz. Depart. Oise, hat 1274,3ß<^m, (1891)
Artitel, die man unter E vermißt, sind unter K aufzusuchen.