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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Compoundräder - Comte (Istdore Auguste Marie François Xavier)
Cylinder (hier Mitteldruckcylinder) geht durch einen
zweiten Receiver in den dritten, größten Cylinder
(Niederdruckcylinder), um dort bis zum Enddruck zu
expandieren. Eine nutzenbringende Anwendung der
C. mit dreifacher Expansion setzt eine entsprechend
hohe Kesselspannung des Dampfes voraus. Letztere
Maschinen sind jetzt als stationäre Dampfmaschinen
für Fabrikbetried, ganz besonders aber als Schiffs-
maschinen (Triple-Compoundmafchinen oder Triple-
maschinen) in Aufnahme gekommen. Eine weitere
Ausdehnung der Mafchine auf vier Cylinder hat bis
jetzt gegenüber der Dreifach-Erpansionsmafchinen
teine Vorteile erreichen lassen. An Stelle der Be-
zeichnung C. ist in neuester Zeit der Name Ver-
bundmaschine in Aufnahme gekommen. (S.
Dampfmaschine und Dampfschiff.)
Eompoundräder (spr. -paund"), s. Zahnräder.
volnpLOANNtkus ^"HFN., der Zwerg unter
den europ. Dinosauriern (s. d.), nur etwa fußlang,
aber nächst dem nahe verwandten iFuanoäon der
bemerkenswerteste, weil er zwar nur in einem ein-
zigen, aber auch sehr vollständigen Skelettexemplar
(in München) aus den oberjurassischcn lithographi-
schen Schiefern von Kehlheim erhalten ist und, ab-
aeseben von ^ekaeoptor^x, am meisten unter
den Reptilien Annäherung an das Vogelskelett zeigt,
in dem Bau der Knochen im allgemeinen und der
hintern Extremität und des Beckens im besondern.
Eomptant (frz., spr. kongtäng), s. Kontant.
voinpto (frz., fpr. kongt), Rechnung; 0. renäu
(spr. rangdüh), Rechenschaftsbericht, Rechnungs-
ablegung, auch Sitzungsbericht.
OoinptSnr (frz., fpr. kongtohr), Rechner, Zähler.
Comptoir (frz., spr. kongtöahr; von compts,
s. d.), Komtor oder Kontor, eigentlich Zähl- oder
Ladentisch, dann Schreib- oder Geschäftsstube eines
Kaufmanns, worin auch feine mit den schriftlichen
Arbeiten betrauten Commis (Comptoiristen,
Kontoristen) verweilen. Ferner heißen C. oder
Faktoreien die von Kaufleuten oder Handelsgesell-
schaften gegründeten Handelsniederlassungen im
Auslande.
Eompton (spr. kommt'n), Henry, engl. Bischof,
geb. 1632 zu C. als jüngster Sohn von Spencer
C., Grafen von Northampton, der 1643 auf kö-
nigl. Seite im Bürgerkriege siel. C. studierte 1649
-52 zu Oxford, wurde 1674 Bischof von Oxford,
1675 von London und Mitglied des Geheimen Rats
(I>riv^ Oounoil). Er hatte großen persönlichen Ein-
ffuß am Hofe Karls II. und leitete die religiöse Er-
ziehung der spätern Königinnen Maria und Anna.
Gemäßigter Anbänger der Anglikanischen Kirche,
strebte er einer Versöhnung mit den Dissenters zu,
trat jedoch 1685 im Oberhause mit Entschiedenheit
gegen die kath. Rcaktionsbestrebungen Jakobs II.
auf. Deshalb verlor er seine Stelle im Geheimen
Rat und wurde wegen seiner Weigerung, einen
papstfeindlichen Prediger, Dr. John Sharp, zu
suspendieren, 1686 seines Bistums entsetzt. Als ein-
ziger Bischof gehörte er zu den sieben Unterzeichnern
des Briefes, der Juni 1688 Wilhelm von Oranien
nach England berief. Im Konventionsparlament
stimmte er für die Einfetzung eines neuen Königs
und krönte Wilhelm und Anna 11. April 1689. Unter
diesem genoß er wieder das alte Anseben und wußte
sich ebenso die Gunst der Königin Anna zu bewahren.
Er starb 7. Juli 1713 zu Fulham.
voinpnisoirsL (srz., kongpülhoahr), in der
franz. Rechtssprache Anordnungen der Gerichte,
durch welche den Gerichtsschreibern, Notaren oder
andern Verwahrern öffentlicher Register oder Urkun-
den aufgegeben wird, einer Partei Auszug oder Ab-
schrift zu erteilen oder Einsicht zu gewähren.
Oolnpnisoriuin oder I^itt6ra6 o0mpui80ri2.i63
(lat.), Schreiben, worin eine höhere Behörde eine
untergebene zur Befchleunigung einer Angelegenheit
auffordert, Nötigungsschreiben.
(3oinpurFa.tor (lat.), Eideshelfer.
volnpntatlo (lat.), Berechnung; 0. slaäüinn,
die Berechnung der Verwandtschaftsgrade, bei wel-
cher man eine römische, bei uns allgemein übliche
und eine kanonische oder deutschrechtliche Zählung
unterscheidet. Die römische berechnet den Grad nach
der Zahl der Zeugungen. Enkel und Großvater sind
im zweiten Grade verwandt; in der Seitenlinie Ge-
schwisterkinder im vierten, Nefse und Oheim im drit-
ten Grade. Die kanonische <ü. zählt nur in der Sei-
tenlinie; nämlich nur auf der einen Seite bis zum
gemeinschaftlichen Stammvater. Danach sind Ge-
schwister im ersten Grade der Seitenverwandtschaft;
Geschwisterkinder im zweiten Grade, Neffe und
Oheim auch im zweiten Grade verwandt.
Bei der jurist. Zeitrechnung wird unterschieden
eine 0. u^tm-Mg und eine 0. civilig. Die Natural-
tomputation rechnet nach den kleinsten Zeiträumen.
Sie kommt überall da zur Anwendung, wo es sich um
ein durch eine zeitlich vorhergegangene Thatsache er-
worbenes Vorrecht handelt/z. B. um die Priorität
einer zur Erlangung eines Patents (s. d.) früher an-
gemeldeten Erfindung. Die <^. civilig ist die im Recht
für die Regel geltende. Sie rechnet nach vollen Tagen,
den Tag, welcher von Mitternacht bis Mitternacht
läuft, als eine Einheit genommen. Dabei berech-
neten die Nöttier die Fristen durchgängig so, daß
der Tag, in welchen das Ereignis fiel, mitgezählt,
das Jahr zu 365 Tagen, der Monat zu 30 Tagen
gerechnet, bei Erwerbungen der angefangene letzte
Tag für voll gerechnet wurde, während bei Ver-
lusten der letzte Tag vollendet sein mußte. Eine
Sache, welche am 1. Jan. in Besitz genommen war,
galt mit Beginn des 31. Dez. als ersessen; eine
Klage war im entsprechenden Fall verjährt mit dem
Ablauf des 31. Dez. War ein Kind am 1. Jan.
geboren, fo galt es mit dem Beginn des 31. Dez.
1 I. alt. Heutzutage rechnet man anders, und dies
ist in den Reichsgesetzen durchweg vorgeschrieben.
Die Frist einer Woche läuft mit dem entsprechenden
Wochentag der nächsten Woche ab; also, wenn am
Montag zugestellt war mit dem Ablauf des Mon-
tags; die Frist eines Monats mit dem entsprechen-
den Monatstage des betreffenden Monats; wenn
am 31. Dez. zugestellt war, die zweimonatige Frist
mit dem 28., im Schaltjahr dem 29. Febr. So rech-
net aber noch nicht das Preuh. Allg. Landrecht.
vonipütus (lat.), Berecknung; 0. MsetMig,
Rechnung, nach welcher das Osterfest bestimmt wird.
vonito (frz., spr. tongt), Graf.
Eomte (spr. kongt), Isidore Auguste Marie Fran-
cois Xavier, franz. Philosopb, geb. 19. Jan. 1798
zu Montpellier, studierte auf der Polytechnischen
Schule zu Paris und geriet dabei in nahe Verbin-
dung mit Saint-Simon (s. d.), für dessen Journal
ttI^0i-Fa.ni8g.t6ui-" er arbeitete, von dem er sich je-
doch bald trennte. Er erhielt sich durch mathem.
Unterricht und eröffnete eine Vorlesung über seine
"positive Philosophie". Überarbeitung und Auf-
regung brachten ihm eine nervöfe Erkrankung, die
seine Thätigkeit für mehrere Jahre unterbrach. Von
lllrtilel, die man unter (5 vermißt, sind unter K aufzusuchen.