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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Consols - Constabulus
Eonsols (eigentlich 00Q80iiäat6ä auuuiti68,
d. i. konsolidierte Renten), staatliche Schuldver-
schreibungen, welche aus der Zusammenziehung
mehrerer Anleihen mit verschiedenartigen Zinsfüßen
hervorgegangen sind. Der Name C. wurde zuerst
in England gebraucht, als 1751 mehrere Teile der
engl. Staatsschuld im Gesamtbetrage von 9137821
Pfd. St. konsolidiert wurden (s/Konsolidation).
Von der gesamten Staatsschuld des Vereinigten
Königreichs 1891 im Belaufe von 684070959 Pfd.
St. betrugen die 2^prozentigen (früher Zprozen-
tigen) C. allein 510804434 Pfd. St., machen also
bei weitem den.hauptteil der brit. Staatsschuld aus.
Die 2^prozentigen C. betrugen zu gleicher Zeit nur
32639 398 Pfd. St. In Preußen wurden durch Gesetz
vom 19. Dez. 1869, in gleicher Weise wie in England,
unter dem Finanzminister Camphausen Anleihen,
17 an der Zahl, konsolidiert, und zwar wurden
4^prozentige Schuldverschreibungen ausgegeben.
Daneben wurden durch Gesetz vom 11. Juni 1873
4prozentige, wenige Jahre darauf, durch Gesetz
vom 12. März 1879, auch 3^prozentige C. ge-
schaffen und gleichzeitig der Zinsfuß der4^2prozen-
tigen C. auf 4 Proz. herabgesetzt (Gesetz vom
4. März 1885). Seitdem sind auch mehrere An-
leihen in 3prozentigen C. gemacht worden.
<?02l30innis (frz., spr. tongß-), Kraftbrühe.
(lon sorÄino (ital.), in der Musik: mit dem
Dämpfer (s. d.).
vonsors (lat.), Genosse, Gefährte; ^onßoi-t^
litis, Streitgenossen, die gemeinsam einen Rechts-
streit führende Partei. ^dung.
vonsortsria. (ital.), Genossenschaft, Verbin-
<30N80rtS8 Iltis, s. (^0N801'3.
vonsp. (lat.), auf Rezepten Abkürzung von
(^0ii8p6i-ß6, d. h. bestreue (die Pillen).
(3on8ta.b1s (spr. könnstäbbl), engl. Bezeichnung
für Polizist. Die Sicherheitsbeamten im Mittelalter
waren angesehene Männer, das Amt ein Ehrenamt,
und ihr Titel war derselbe wie der eines hochstehen-
den Hofbeamten. Der I^orä Hi^Ii (I war einer der
Hauptwürdenträger am Hofe der normann. Könige
in England, im Rang und auch nach der Etymologie
((^0ii8tadi6 ^ com68 8t^duli) den: franz. Connetable
entsprechend. Das Amt blieb während längerer
Zeit erhalten. Unter Heinrich 11. war es ebenso wie
die Ämter des I^orä Ni^n 8t6>va.rt und des I^orä
Hi^Ii ^kamdßrlain erblich, verlor aber diese Eigen-
schaft, als der Herzog von Vuckingham unter Hein-
rich V11I. wegen Hochverrats verurteilt wurde. Jetzt
existiert das Amt nicht mehr. über das ganze
llunäreä (s. d.) hatte der Ili^n (^. die Aufsicht, in
den Ortschaften auf dem Lande wachten ?6N^ lüon-
8tadl68 (auch kkmidoronAk tituin^insu und dois-
koläers genannt), in den Städten sog. ^Vawii-
ui6Q über die öffentliche Sicherheit. Noch in die-
sem Jahrhundert hat das Gesetz von 1842 die
Anschauung, daß der Polizeidienst zu den allge-
meinen Bürgerpflichten gehört, zur Geltung ge-
bracht. Es wurde jedem Kirchfpiel (s. I^i-i^i) an-
befohlen, sog. ?ai-i8U l^0N8t^di68 zu stellen, welche
aus der Zahl der Steuerzahler im Alter von 25 bis
55 Jahren zu wählen waren. Die Mitglieder ge-
wisser Berufsklassen waren befreit, auch durften
Ersatzmänner gestellt werden. Ein 1872 erlassenes
Gesetz bestimmt, daß die Ernennung von I^i-i^i
^0u3t^dl68 unnötig ist, wenn sie nicht die .Iu8tic68
der betreffenden Grafschaft (s. ^U8tie68 ot'tliß I^aeß)
vorschreiben. Das Institut ist jetzt ohne Bedeutung,
und auch die Hi^k lÜ0U8tg.di68 sind verschwunden.
Hingegen hat sich überall allmählich ein besoldetes
Polizeikontingent gebildet. Es ist zu unterscheiden:
1) die Grafschaftspolizei, welche jetzt unter der
Verwaltung einer Kommission steht, die teilweise
ans Mitgliedern des betreffenden (^onut^ lüouiieii
(s. d.), teilweife aus Vertretern der <1u8tic68 ol tke
?e^o6 zusammengefetzt ist. Das Oberkommando hat
ein (^liiet' 0. und jeder Division stebt ein 8up6r-
iil^näknt vor; 2) die Polizei in den Boroughs (s.
Nunieipal ^oi-porlUioi^), welche unter einem be-
sondern Ausschuß des l^ouueil, dem ^Vatoli (?0m-
inittss unter dem Vorsitz des ^lavor (s. d.) steht.
In Voroughs mit weniger als 10000 Einwohnern
versieht die Grafschaftspolizei den Sicherheitsdienst,
ebenso in Boroughs mit weniger als 20000 Einwoh-
nern, die nach 1877 Korporationsrechte erworben
haben; 3) die Polizei in dem hauptstädtischen Po-
lizeibezirk, welcher die eigentliche Hauptstadt (mit
Ausschluß der City of London) und die umliegen-
den Ortschaften umfaßt, unter einem (Hist l^oiu-
mi88i0N6r und mehrern ^88i8t3,nt ^oinnii^iouei^,
und unter der direkten Aufsicht des Staatssekretärs
für das Innere. Die hauptstädtische Polizei wurde
1829 eingeführt und bildete das erste besoldete
Polizeikontingent; 4) die besonders organisierte
Polizei der City of London. Der d trägt Uni-
form, aber keine Waffen außer einem ziemlich lei-
stungsfähigen Stock. Er ist befugt, Verbrecher, die
auf offener That ertappt werden, und Personen^
die im Verdacht eines schweren Verbrechens (telon)')
stehen, ohne Verhaftsbefehl zu verhaften, ebenso
Personen, welcke durch Ruhestörung oder unziem-
liches Benehmen 'Ärgernis erregen, und Geistes-
kranke, welche umherirren l^uäerii^ at 1a.i-M.
l?>. ist Bezeichnung für diejenigen Polizisten, welche
auf der niedersten Stufe stehen. Die böhern Char-
gen heißen der Reihe nach: 86i'F63,nt, Iu8p6ctoi'
und 8upei-iut6uä6nt. Bei besondern Gelegenheiten
können von zwei ^U8tic68 Hilfspolizisten (Zpeciai
(^0U8t^I)1e8) aus den Einwohnern vereidigt werden;
bisher hat sich stets eine genügende Anzahl Frei-
williger für dieses Amt gefunden, doch kann, wenn
dies einmal nicht der Mll sein sollte, auch die
Dienstpflicht erzwungen werden. Ein 1890 erlassenes
Gesetz enthält Bestimmungen über die Pensionsbe-
rechtigung der ^on8tlddl68 und ibrer Hinterbliebenen
Angehörigen, welche für sämtliche Polizeikontingente
in England (mit Ausnahme der Polizei der City of
London) maßgebend sind.
Eonstable (spr. könnstäbbl), John, engl. Land-
schaftsmaler, geb. 11. Juni 1776 zu East Bergholt
in Suffolk, ein Schüler Reinagles an der dortigen
Akademie, weilte beinahe ununterbrochen inder näch-
sten Umgebung Hampsteads; unermüdlich beutete er
die hier gebotenen Motive aus und wurde dadurch der
liebevollste Sckilderer der heimatlichen Landschaften.
Von seinen zahlreichen Werken, die sich durch schlichte
Wahrheit der Auffassung und tiefes Verständnis
für die farbige Wirkung auszeichnen, besitzt die
Londoner Nationalgalerie und das Kensington-
Museum einige. C. starb 30. Mai 1837 zu London.
Er fand in Frankreich ebenso viel Anklang wie
in England und gilt neben Bonington als der
eigentliche Schöpfer der "?^8^6 intiniß" der
Franzosen. - Vgl. Leslic, ^ieinmi-8 ol tlie Iit6
of <Ionii c. (Lond. 1845); Brock-Arnold, ^w8-
doi-ou^li auä (I (ebd. 1881).
(3on8ta.dü1u8, f. Connetable.
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