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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Conti (Tito) - Contractus
mal nach deu Sunda-Inseln und lehrte von Kalilut
über Aden und Dschidda nach Ägypten zurück. Er
hatte den Islam angenommen und wandte sich
später, von Gewissensangst getrieben, in Italien um
Absolution an den Papst Eugen IV., dessen Sekretär
Poggio Bracciolini den Reisebericht nach den Mit-
teilungen C.s niederschrieb. Seine Berichte bestärkten
den Plan Toscanellis, den Portugiesen den westl.
Seeweg nach Indien zu empfehlen. - Vgl. ?o^ii
LraceioliniliistDi'iHO äe variktato toiUi^H^ lidkr IV
iPar. 1723)'. F. Kunstmann, Die Kenntnis Indiens
im 15. Jahrh. (Münch. 1863).
Eonti, Tito, ital. Genremaler, geb. 3. Sept.
1842 in Florenz, bildete sich auf der dortigen Aka-
demie, an der er als Professor wirkt. Von seinen
Gemälden sind hervorzuheben: Schwerer Anfang,
Die Vorstellung, Geheime Korrespondenz, Wirts-
hausscene (1878), Der Spaziergang, Bänkelsänger,
Der Lautcnspieler (1883), Odaliske, Orientalin,
Der Musketier (1888), Der Fahnenträger (1889).
Contich, Gemeinde der belg. Provinz Antwer-
pen, an den Linien Brüssel-Antwerpen mit Zweig-
linie C.-Lier und Antwerpen-Dendermonde der
Belgischen Staatsbahnen, hat Post, Telegraph,
(1890) 4453 E., Brauerei, Hut- und Lederfabri-
kation und Holzhandel,
vontinuatio (lat.), Fortsetzung,
vontinüuin (lat.), das Zusammenhängende,
1. Kontinuität.
(lontiönes (lat.), s. Kommen.
, Conto (ital., Mehrzahl Conti), im allgemeinen
soviel wic Rechnung. Im besondern versteht man dar-
unter die auf zwei einander gegenüberstehenden Blatt-
seiten in den Geschäftsbüchern angelegte Rechnung
für Personen, Sachen, Lasten und Erträgnisse; da-
her man diese Bücher selbst auch als Contob ü cher
bezeichnet (s. Kontokorrentbuck und Hauptbuch).
Jemand ein C. eröffnen, heißt mit ihm in Ge-
schäftsverbindung treten und ihm in den Handels-
büchern eine laufende Rechnung (ein Kontokorrent,
s. d.) eröffnen. ^ ^onw zahlen heißt soviel als
auf Abschlag oder im Vorschuß zahlen, ^ouw
iinw nennt man eine Scheinrecknung über einen
Ein- oder Verkauf von Waren, der gar nickt statt-
gefunden hat. Solche Veispielsrechnungen geben
meistens von Kommissionshäusern aus, um den
Interessenten zu zeigen, wie hoch sich der Einkauf
einer angenommenen Warenmenge mit allen Spesen
beläuft, bez. welchen Reinertrag der Verkauf un-
gefährliefert. Selbstverständlich sind solche fingierte
Ein- und Verkaufsrechnungen, wenn sie in gutem
Glauben gemacht sind, für den Kommissionär nicht
verbindlich, was er auf der Rechnung in der Regel
durch die Worte "ohne Verbindlichkeit", "3iu6
odÜFo" u. s. w. ausdrücklich bemerkt, (^outi üuti im
Speditionsgeschäfte sind jetzt selten, weil die Über-
nahme der Beförderung von Gütern meistens zu
festen Übernahmspreisen (s. d.) erfolgt.
Conto (deRe'is), einBetrag von lOOOMilre'is
(s. Reis), Conto de Contos, ein Betrag von
1000 Contos.
vonto 2. lnotä., s. ^ ineta, und Meta-Gesckäfte.
Contocorrent, s. Kontokorrent.
Contogcgenbuch, s. Check.
(lonto nista., s. X ui6tH.
(?0ntornoä.ti, ^0uwrii6Hti (uuuii), röm. Mün-
zen aus der spätern Kaiserzeit, die zu den schön-
sten und seltensten des Altertums gehören. Sie
zeichnen sich durch einen erhöhten Rand aus, der
aus einem andern Metall besteht als der Kern der
Münze, und zwar ist die Münze bald von Kupfer
und der Rand von Messing (Orieiialonin), bald der
Rand von rotem Kupfer und das Innere von gelbem
Erz. Im Vergleich mit andern Münzen des Alter-
tums ist das Gepräge sehr flach und steht nicht über
den erhabenen Rand hervor. Die Münzen tragen
vielfach die Köpfe Alexanders d. Gr. und solcher
Kaiser, die um die Spiele der Nennbahn und Gym-
nastik sich verdient gemacht, wie Nero, Trajan, Va-
leutinian III. u. a. Wahrscheinlich sind sie in den
Gymnasien, in Ringschulen oder bei Cirkusspielen
als Prämien ausgeteilt worden.
Contorten ((^ouwrta^), Ordnung aus der
Grupppe der Dikotyledonen, Abteilung der Sym-
petalen, charakterisiert durch regelmäßige zwitterige,
meist fünfzählige Blüten, deren Blumenkrone in der
Knospenlage gedrebt ist; der Fruchtknoten ist in der
Regel aus zwei miteinander verwachsenen Frucht-
blättern zusammengesetzt. Die Ordnung umfaßt die
Familien der Oleaceen, Gentianaceen, Logania-
ceen, Apocynaceen und Asklepiadeen (s.d.). Hierzu
Tafel: Cout orten; zur Erklärung s. die Artikel
Enzian, Oleander, Owa, Tausendgüldenkraut,
vontonolis (frz.,spr. kongtüsch), ein bis zu den
Knien reichender mantelartigerüberwurf der Frauen,
der in Frankreich unter der Regentschaft des Herzogs
von Orleans aufkam.
Oontra. (lat.), gegen, gegenüberliegend, ent-
gegengesetzt ; Contra ... in Zusammensetzungen,
s. Kontra ...
vontra, ein Kartenspiel, s. Kontraspiel.
(3ontra.otn8 (lat.), Vertrag (s. d.). Bei den Rö-
mern erzeugte nicht jeder vermögensrechtliche Vertrag'
eine Verbindlichkeit, sondern nur gewisse von der
Recktsübung mit dieser Wirkung ausgestattete Ver-
träge, welche man im Gegensatz zu den unklagbaren
pacta cont^ctus nannte. Nur einigen p3.cti3 legte
der Prätor (s. d.) Klagbarkeit bei. (^. waren 1) Real -
kontrakte, welche erst durch sachliche Leistung
eine Verbindlichkeit (auf Rückgabe) erzeugten, Dar-
lehn (inMnuin), Gebrauchsleihe (hoininoäatuili),
Hinterlegung (äepoZiUnn) und Pfandvertrag (pi-
Funs). Bei diesen Geschäften gab es eine Klage
bloß aus der mündlichen Zusage, z. B. eines Dar-
lehns, nicht. Ihnen schlössen sich die Innominat-
kontratte an, mit einem besondern Namen nicht
bezeichnete Verträge, welche durch Hingabe einen
Anspruch aus Gegenleistung erzeugten: äo ut ä68
(ich gebe, damit du giebst; dahin gehörte der Tausch-
vertrag); äo ut fHciH" (ich gebe, damit du etwas
thust) und die weitern Kombinationen. Der Formel
äo ut ä^s haben sich volkswirtschaftliche Schrift-
steller heutzutage vielfach bedient, um den Rechts-
grund für den Anspruch auf die Gegenleistung, oder
das Wesen des wirtschaftlichen Verkehrs zu bezeich-
nen. Auch in der Politik ist diese Formel angewen-
det, um die wechselseitigen Konzessionen der Par-
teien untereinander oder der herrschenden Partei
mit der Regierung zu kennzeichnen. 2) Konsen-
sualkontrakte, ganz bestimmte Verträge, bei
denen, anders wie bei den Realkontrakten, schon
der mündliche Abschluß die wechselseitigen Verbind-
lichkeiten erzeugte: Kauf (6intio vsnäitio), Pacht
und Miete (locatio couäuctio), Gesellschaftsver-
trag (Lociewß), Auftrag (inHiidawin). 3) For-
me l k o n t r a k t e, welche durch den Gebrauch gewisser
Worte mit Frageund Antwort (Verbalkontrakte)
Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.