Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

768

Dänemark (Geschichte)

setzgebung (dän. Gesetzbuch 1683). Ihm folgte sein Sohn Friedrich IV. (s. d.; 1699-1730); er erleichterte die Lage der Bauern und hob 1702 die strenge Form der Leibeigenschaft auf. Seine Teilnahme am Nordischen Kriege (s. d.) gegen Karl XII. hatte wenig Erfolg; geschlagen, mußte er Schweden im Frieden von Travendal (1700) alle frühern Abtretungen bestätigen. Seit 1709 nahm er wieder an den Kriegen gegen Schweden teil, und im Frieden zu Frederiksborg 1720, welcher dem Kriege ein Ende machte, erhielt er den Besitz des gottorpischen Anteils an Schleswig bestätigt. Der Protest des Herzogs von Gottorp, der nun auf seinen Anteil in Holstein beschränkt war, blieb unbeachtet. Die Regierung der Könige Christian VI. (s. d.; 1730-46), Friedrich V. (s. d.; 1746-66) und Christian VII. (s. d.; 1766-1808) verlief friedlich und ohne bedeutsame Ereignisse. Zwar als Peter III. von Rußland, Herzog von Holstein-Gottorp, 1762 den russ. Thron bestieg, rüstete er, um sein Erbland wiederzugewinnen: doch sein schneller gewaltsamer Tod rettete D. vor der drohenden Kriegsgefahr. Sein Sohn Paul verstand sich unter Vermittelung seiner Mutter, der Kaiserin Katharina II., 22. April 1767 zu einem Vertrage, durch den 1773 die gottorpischen Besitzungen und Ansprüche in Schleswig und Holstein gegen Oldenburg und Delmenhorst ausgetauscht wurden. Auch die abgeteilten Herrschaften der Sonderburger Linie und die Reichsgrafschaft Rantzau fielen allmählich durch Erbvertrag u. s. w. dem dän. Königshaus anheim, sodaß endlich 1779 Schleswig und Holstein mit alleiniger Ausnahme des augustenburgischen Anteils wieder mit D. und Norwegen unter einem Herrscher verbunden war.

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. fand der sog. aufgeklärte Despotismus auch in D. seine Vertreter, unter denen der ältere Johann Hartwig Ernst Bernstorff (1750-70), der stürmisch-gewaltsame Struensee (s. d.) und der jüngere Andreas Peter Bernstorff (1773-80 und 1784-97) hervorzuheben sind. Unter dem letztgenannten war die Blütezeit der Gesetzgebung, und auch nach seinem Tode blieb der Einfluß seiner Bestrebungen erkennbar. Der Bauernstand ward völlig emancipiert (1788), das Volksschulwesen fest begründet, die Adelsprivilegien beschränkt, der Negersklavenhandel 1803 verboten; Reformen aller Art wurden durchgeführt, und Ackerbau, Handel und Gewerbe blühten auf. Aber bald folgten schwere Jahre. Solange der jüngere Bernstorff lebte, hatte dieser in dem großen Weltkriege zwischen England und Frankreich mit vielem Geschick die Neutralität bewahrt. Nach dem Tode des weisen Ratgebers zeigte sich jedoch Friedrich VI. (Regent seit 1784, König 1808-39) der schwierigen Sachlage nicht länger gewachsen. Zuerst gab es Streit mit England wegen Beitritts D.s zur bewaffneten Neutralität. Eine rühmliche Seeschlacht auf der Kopenhagener Reede ward 2. April 1801 geschlagen; dennoch mußte man in der Hauptsache nachgeben. Dann wurde zum Schutze der Neutralität ein Armeekorps in Holstein konzentriert. Diese kostspielige Maßregel blieb ohne wirklichen Nutzen, denn gebieterisch forderten beide streitenden Mächte, daß D. sich der einen oder der andern anschließe. England vor allem wünschte eine Allianz, und als man diese zurückwies, erschien ein engl. Geschwader vor Kopenhagen und verlangte pfandweise Übergabe der dän. Flotte. Als man sich weigerte, eröffneten die Engländer ein furchtbares Bombardement (2. bis 5. Sept. 1807) und erzwangen so eine Kapitulation, welche ihnen die Flotte überlieferte. Friedrich VI. warf sich nun ganz in die Arme Frankreichs. Er trat dem sog. Kontinentalsystem bei, bekriegte England und Schweden und hielt am franz. Bündnis fest, bis Napoleon aus Deutschland vertrieben wurde. Die Folge war, daß zu Anfang 1813 eine alliierte Armee unter dem Kronprinzen von Schweden fast ganz Schleswig und Holstein besetzte. Im Kieler Frieden, 14. Jan. 1814, mußte dann Friedrich VI. die schlesw. Insel Helgoland an England und das Königreich Norwegen, ausgenommen Island und die Färöer, an Schweden abtreten, das dafür Schwedisch-Pommern an D. abtrat, welches von letzterm bald darauf gegen das Herzogtum Lauenburg an Preußen ausgetauscht wurde. Für Holstein und Lauenburg mußte der König 1815 dem Deutschen Bunde beitreten.

Das dän. Reich befand sich damals in einer traurigen Lage. Durch die Kriegslasten, die langjährige Handelsstockung und die schlechte Finanzwirtschaft war sowohl der öffentliche wie der Privatwohlstand untergraben. Um einen Staatsbankrott zu vermeiden, griff die Regierung zu einem außerordentlichen Mittel: alles Grundeigentum wurde mit einer Abgabe von 6 Proz. des Wertes belegt. Mit diesen Fonds ward 1813 eine Reichsbank begründet, welche sich 1818 in ein ausschließlich dän. Privatinstitut, die Nationalbank zu Kopenhagen, umwandelte. Unter Friedrich VI. begann in D. eine national-dän. Reaktion gegen den vorherrschenden Einfluß der deutschen Bildung und Litteratur, und durch innere Reformen suchte man die Kraft des Volks wiederherzustellen. Auch wurden nun wieder konstitutionelle Wünsche und Bestrebungen laut; die schlesw.-holstein. Ritterschaft forderte einen gemeinsamen Landtag für beide Herzogtümer und erhob deshalb 1823 beim Deutschen Bunde Beschwerde, doch ohne Erfolg. Erst unter dem Eindruck der franz. Julirevolution verstand der König sich zu einer Konzession, indem nach dem Vorbilde Preußens durch Gesetz vom 28. Mai 1831 und 15. Mai 1834 beratende Provinzial-Ständeversammlungen eingeführt wurden; für die dän. Inseln zu Roeskilde (Seeland), für Jütland zu Wiborg, für Schleswig in der gleichnamigen Stadt, für Holstein in Itzehoe; für Lauenburg blieb die altherkömmliche Ritter- und Landschaft. Zugleich erfolgte eine Trennung der Justiz von der Administration. Schleswig und Holstein erhielten ein gemeinsames höchstes Gericht in Kiel und eine besondere gemeinsame Provinzialregierung auf Gottorp.

Als nach Friedrichs VI. Tode sein Vetter Christian VIII. (s. d.; 1839-48) den dän. Thron bestieg, trat die liberale Partei, geführt von Orla Lehmann, Monrad, Clausen, Ploug (Redacteur des "Fædrelandet") u. a., in offene Opposition gegen die Regierung. Diese Partei der "Nationalliberalen" (oder Eiderdänen) trat namentlich für die dän. Sprache in Nordschleswig ein und strebte nach einer engern Verbindung zwischen den drei skandinav. Reichen. Der Skandinavismus begeisterte besonders die Köpfe der Studenten. Während die Dänen Schleswig, das man für ein dän. Land ansah, und dessen vertragsmäßige Unteilbarkeit von Holstein man nicht anerkennen wollte, enger mit D. zu verbinden bestrebt waren, suchten die Schleswig-Holsteiner ihr Deutschtum zu behaupten, hofften auch im Falle des Aussterbens des dän. Mannsstammes auf eine völlige Trennung von D. Der König, dem der nationale