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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deckung (in der Fechtkunst) - Deckung (im Handel)
0,?5 (Sand) bis 1,50 in (torfigcr, mooriger Boden), !
gegen Sprengstückc und Shrapneltugeln 0,40^1 m, z
gegen Geschosse dcr Feldgeschütze 3-^4 in, gegen Gc- !
schösse dcr Festungs- und Belagerungsgeschütze 5-
7 in stark sein. Dünger bietet etwas weniger Wider-
stand als Erde. Festgestampfter Schnee sichert bei !
1,75 in, Korngarben sichern bei etwa 5 in Stärke !
Hegen Gewebrfeuer; Schnee von 8 in stärke gegen
^euer ans Feldgeschützen. Holz von 1 in und M auer -
wert von 0,5 in Stärke sichern gegen Gcwcbrfcuer,
Mauern von 1 in Stärke auch gegen nicht anhalten-
des Fencr aus Feldgeschützen. Die stehenden D.
beißen Brustwehren, wenn sie die auf die Front,
Schultcrwebren, wenn sie dic auf die Schulter
(Flantc), Nückenwehren, wenn sie die auf den
Rücken der Truppen gerichteten Geschosse ausfan-
gen sollen. Sie müssen vor dem feindlichen Längs-
(Enfilier-)feuer gesichert sein durch Anlage von Tra-
verse n und V o n n e t s. LiegendeD. (aus Mauer -
werk, Eisen oder Holz, zum Teil mit Erdvcrstärlung)
sind Unterkunftsräume zum dauernden^ Gebrauch
oder Unterstände zum vorübergehenden Schutz.
D. sind entweder tote, das sind solche, die nur
dem Zwecke der Sicherung nichtfcchtender ^trcit-
kräfte oder Strcitmittcl dienen, oder verteidi-
qungs fähig e, die außerdem zur Abgabe des
Feuers eingerichtet sind. Man feuert über die
D. binwcg, Feuer über Bank (großes Gesichtsfeld,
geringere D.); oder durch diefelbe hindurch, Feuer
durch Scharten (befchränktes Gesichtsfeld, größere
D.). Die Anschlags- oder Fcucrhöhe beträgt für
liegende, kniende, stehende Schützen: 0,30 ni, 0,W in,
1,40 iii, sür Feldgeschütze 1 m, für Festungs- und Be-
lagerungsgeschütze 1,00 bis 2,40 in. Ist die D. höher,
so sind beim Feuern über Bank binter ibr Auftritte
(Bankette) für die Schützen, Gefchützbänke für
die Gefchütze anzubringen.
In Bezug auf dic G r e n z e n d e r F e u e r w i r k u n g
einer hinter D. aufgestellten Truppe (Infanterie oder
Artillerie) ist folgendes zu beachten. Die Feuerwir-
kung würde eine ideale sein, wenn (innerhalb der
Tragweite der betreffenden Feuerwaffen) das ganze
Vorgclände fo unter Feuer genommen werden könnte,
daß an keinem Punkte desselben der sich näbernde
Angreifer D. fände. Denkt man sich einen Schützen
mitten in einer freien Ebene stehend, so kann er
durch beliebiges Drehen und Wenden innerhalb der
wagercchten Ebene sein Gewehr nach jedem beliebigen
Punkt richten, er kann also mit seinem Feuer die
ganze wagercchtc Ebene beherrschen. Ebcnfo kann er
durch Heben und Senken der Mündung seines Ge-
wehrs in der senkrechten Ebene sein Gewebr auf jeden !
beliebigen Punkt richten, er beherrscht mit seinem
Feuer also auch, und zwar in jeder beliebigen Rich-
tung der Windrose, dic ganze senkrechte Ebene.
Dieses Verhältnis wird eingeschränkt, sobald wir
uns den betreffenden Sckützcn hinter einer D. (z. B.
Schießschartenmaucr) stehend denken. Er wird die
wagcrcchtc Edene vor dcr Mauer jetzt nur so weit
beherrschen, als die Seitenwände derselben ihm
gestatten, sein Gewehr nach rechts oder nach
links zu richten (s. Vcstreichen). Derjenige Raum
der wagerechten Ebene vor der Mauer, wohin er
sein Gewehr nicht richten kann, ist für ihn Un-
b e str i ch ener N aum (s. d.). Ebenso wird er inner-
halb des von ihm bestrichencn Raums dcr wagc-
vechten Ebene die senkrechte Ebene nur so weit be-
hcrrschcn, als ihm Tcckc und Sohle der Eckarten
die Hebung und Senkung dcr Gcwchrmündung gc-
stattcn. Denkt man sich scin Gewehr so tief gefcnkt,
wie unier diesen Umständen möglich, so nennt man
die bei dieser Lage des Gewehrs sich ergebende Schuß-
linie die Rasante. Der ganze Teil der senkrechten
Ebene, der unterhalb dieser Rasante liegt, ist für die
Kugel dcs betreffenden Schützen nicht erreichbar und
wird toter Winkel genannt. Denkt man sich den
Schützen z.B. hinter einem Erdwall, so sind die
Grenzen seiner Feuerwirkung weniger eng gezogen
als in obigem Falle; er wird aber von der natür-
lichen, d. h. zur D. senkrechten Anschlagrichtung
nur bis zu einem gewissen Winkel (für eine Reihe
nebeneinander stehender Schützen crfahrunasmäßig
nicht über 30°) nach rechts oder nach links ab-
weichen können; rechts und links von ihm wird
ein Teil der vor der D. befindlichen wagerechten
.Ebene unbestrichcner Raum bleiben. Ebenso wird
es von dcr obern Breite und Gestaltung des Erd-
walles abhängen, wie ticf der Schütze seine Ge-
webrmündung wird senken können, wie tief also die
Rasante zu liegen kommt; ein Teil der senkrechten
Ebene wird also für den hinter dem Walle stehenden
Schützen im toten Winkel bleiben. Toter Winkel und
unbestrichcner Raum sind also zwei aus der Natur
dcr D. und der Tecknit des Schießens sich ergebende
Momente, die die Beherrschung des Vorfeldes durck
das Fener des Verteidigers mehr oder weniger un-
möglich machen. Die Beseitigung oder doch Ein-
schränkung dieser beiden Mängel ist die Haupt-
aufgabe der meisten von der Befestigungstunst in
betreff dcs Aufrisses und Grundrisses der D. ge-
troffenen Anordnungen. Eine zweite Aufgabe der
Vcfestignng5tunst bei der Anordnung einer D.
ist die Sicherung desselben gegen das feindliche
Feuer in wagercchter und senkrechter Richtung.
(^. Tcfilement.)
Deckung, in der Fechtkunst die Mittel zur Ab-
wehr dcc- feindlichen Stoßes oder Hiebes. Dieselben
beruhen zunächst in der Stellung des Körpers (s.
Auslage), hauptsächlich aber in dcr mit der eigenen
Klinge auszuführenden Parade. D. beim Bajo-
nettieren s. Vajonettfechtcn.
Deckung (frz. convoi'wi'o. Provision; cngl. pro
vi?ion), im Handel die Zahlung oder Sicherheit,
welche bei der Anweisnng (s. d.) dcr Assignant, bei
dem Wechfel (s. d.) dcr Aussteller dem Assignaten odcr
Bezogenen leistet, weil dieser dcr Aufforderung, dem
Dritten Zahlung zu leisten oder zu versprechen, nach-
kommt, nachzukommen hat oder uachgekommcn ist.
Wenn der Bezogene nicht schenken will oder nicht
schuldct, hatcr Anspruch auf dieD. Er kann, nachdem
er ohne D. gezahlt hat, auf Ersatz klagen (Deckungs -
klage); er braucht das Zahlungsversprechen ohne
D. nicht abzugeben, also die Anweisung oder den
Wechsel nicht zu accepticren, wenn er solches dem
Anweisenden nicht versprochen bat. Verschlechtern
sick die Kreditverhältnisse des letztern, sodaß der
Angewiesene oder Bezogene bei ungcdecktcm Accept
gefährdet scin würde, so kann er vor dem Accept
von solchem Versprechen zurücktreten wie beim Dar-
lehnsvorvcrtrage ss. Darlehn). Die in Wechseln
und Acccptcn üblichen Klauseln "Wert erhalten"
liefern keinen sichern Beweis, daß dic D. gewährt
sei. Im voraus kann die D. in bar, in Wechseln
dritter Personen, in Hypotheken, Wertpapieren,
Waren u. s. w. geleistet sein. Von D. wird dann auch
bei jedem durch Pfand oder Bürgen gesicherten Kre-
dit gesprochen. Über D. der Banknoten s. Band
deckung und Banknoten (Bd. 3, S. 37<)a).