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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Demades - Demande en nullité
nordnordöstl. Lauf von 429 km bei der Stadt Ufa.
Sie ist wasserarm und nicht fchiffbar. An den Ufern
finden sich Kupfererze und die Karkalinfchen Werke,
im Alluvium Mammutknochen.
Demädes, athen. Redner, der in feiner Jugend
alsRuderknccht gedient hatte, dann als Gegner des
Demosthenes durch feine Rednergabe eine einfluß-
reiche polit. Stellung erlangte. In der Schlacht bei
Chäronea 338 v. Chr. geriet er in macedon. Ge-
fangenschaft, wußte aber feine Freilassung, wie die
der übrigen athen. Gefangenen, von dem Sieger
zu erwirken, und trat nun als Vermittler zwifchen
feiner Vaterstadt und den macedon. Machthabern
auf. Ihm haben es die Athener zu danken, daß
Alexander d. Gr. nach der Zerstörung Thebens fo
glimpflich mit ihrer Stadt verfuhr. Nach Alexan-
ders Tode vermittelte er im Spätfommer 322 nach
dem unglücklichen Lamifchen Kriege zwifchen Athen
und Antipater einen für Athen höchst nachteiligen
Frieden und veranlaßte in Athen den Gemeinde-
befchluß, der nach dem Befehle Antipaters die
Häupter der Nationalpartei, darunter Demosthenes,
ächtete. Als nacbher D. mit Antipaters Gegner,
dem Reichsverwefer Perdikkas, intriguierte, erregte
er Antipaters Zorn in folchem Grade, daß dieser
den D. gegen Ende 320 in Pella töten ließ, obgleich
D. als Gefandter Athens gekommen war.
Demagog (grch., d. h. Volksführer), in den griech.
Demokratien, besonders in Athen, Bezeichnung für
einen Mann, der durch fein Ansehen beim Volke
und durch feine Rednergabe einen großen Einfluß
auf die Entschließungen der Volksversammlungen
und dadurch auf die Leitung der Staatsangelegen-
heiten ausübte. Am längsten befaß eine derartige
Macht und am edelsten gebrauchte siePerikles (f.d.),
der daher vorzugsweise mit dem Titel D. geehrt
wird. Von D., die durch Selbstsucht ihren Einfluß
mißbrauchten und den Namen D. in Mißkredit
brachten, sind namentlich Kleon in Athen und Clo-
dius in Rom zu nennen.
In neuerer Zeit sind die Bezeichnungen D. und
demagogische Umtriebe in Deutschland, aber
unter ganz andern Verhältnissen und in wesentlich
anderer Bedeutung, wieder in Brauch gekommen.
Nach den Befreiungskriegen machte sich in weiten
Kreifen des deutschen Volks, namentlich in der von
den Idealen deutscher Einheit, Freiheit und Größe
begeisterten Jugend, Mißvergnügen und Verbitte-
rung gegenüber der Gestaltung der deutschen Ver-
hältnisse geltend und führte hier und da in einzelnen
politifch erregten Kreisen, namentlich in Nassau und
Oberhessen, zu einer Ausbildung demokratisch-radi-
kaler Theorien (s. Unbedingte). Wenngleick einige
jugendliche und schwärmerische Elemente, wie Karl
Sand, der Mörder Kotzebues, und Löning, der
einen Mordversuch auf den nasfauifchen Präsiden-
ten Ibell machte, durch den Einfluß solcher Lehren
und von Fanatikern wie Karl Follcn zu dem Glau-
ben gebracht werden konnten, daß nur die Gewalt-
that noch fromme, fo war doch von einer planmäßi-
gen Verfchwörung, wie sie die Regierungen in über-
triebener Angst fogleich annahmen, nicht die Rede.
Trotzdem begann nach jenen Attentaten (1819)
ein energisches Vorgehen gegen sogenannte D. und
demagogische Umtriebe, das durch die nächsten
Jahrzehnte hindurch mit immer wieder angesacktem
Eifer fortgefetzt ward. In Preußen zuerst, bald
auch in Darmstadt, Nassau, Baden, Weimar, Meck-
lenburg wurden Immediat-Untersuchungskommis-
sionen zu diesem Zwecke niedergesetzt. Nicht bloß
die seit 1816 auf den meisten Universitäten ent-
standenen Burfchenfchaften (s. d.), sondern auch pa-
triotische Vereine, die vor oder während des Be-
freiungskrieges zum Zwecke der Abfchüttelung der
Fremdherrschaft und der Kräftigung des vaterlän-
difchen Geistes entstanden waren, wie der Tugend-
bund (s. d.), der Deutsche Bund, die Deutschen Ge-
sellschaften, ferner Einrichtungen, die mit offener
Genehmigung der Regierung ins Leben getreten
waren, wie das Turnwesen, wurden jetzt Gegen-
stände der Veargwöhnung, Anklage und Verfolgung
von feiten offizieller und nichtofsizieller Denunzian-
ten. Nicht bloß jnnge Leute, namentlich Studenten,
sondern auch hochgeachtete Gelehrte und Universi-
tätslehrer, wie Arndt, F. L. Iahn, Welcker u. s. w.,
wurden als D. verfolgt, auf völlig unbegründete
Anklagen hin in langwierige Unterfuchungen ver-
wickelt und ihrer Stellen entfetzt. Der Bundestag
felbst nahm, infolge der Karlsbader Beschlüsse (s.d.),
die Sache in die Hand und setzte nebst Maßregeln
zur Überwachung der Universitäten und der parla-
mentarischen Versammlungen eine "Central-Unter-
suchungskommission" ein, die ihren Sitz in Mainz
nabm. Nach der Iulirevolution von 1830 wieder-
holten sich nahezu dieselben Vorgänge. Die Nicht-
befriedigung und gewaltsame Unterdrückung der
berechtigten Forderungen der Nation brachten aber-
mals eine teils im geheimen gärende, teils in offe-
nen Ausbrüchen sich Lust machende Aufregung her-
vor. Es lag offen am Tage, daß das Gefühl dieser
Unzufriedenheit im Volke ein allgemein verbreite-
tes, kein künstlich erzeugtes fei. Dasfelbe befchränkte
sich nicht mehr auf akademische Kreise, sondern der
eigentliche Mittelpunkt der Bewegung lag jetzt weit
mebr in den parlamentarischen Versammlungen und
in der Tagespresse, die nun eine weit unmittelbarere
praktische Richtung auf die kontreten Verhältnisse
des öffentlichen Lebens nahmen. Es war daher
auch nicht ferner von demagogischen Umtrieben,
sondern einfach von einem "gegen den Bestand des
Bundes und die öffentliche Ordnung in Deutfch-
land gerichteten Komplott" die Rede, als infolge
des Frankfurter Attentats (s. d.) vom 3. April 1833
der Bundestag eine neue Central-Unterfuchungs-
kommifsion in Frankfurt einfetzte und in 23Vunoes-
ftaaten besondere Untersuchungsbehörden aufgestellt
wurden. Mebr als 1800 Angeschuldigte wurden
verhört und Verurteilungen ausgesprochen, die zu
den etwaigen Vergehungen in keinem Verhältnis
standen und daher auch nur in geringerm Maßstabe
zur Vollziehung gelangten. - Vgl. Ilse, Geschichte
der polit. Untersuchungen (Franks. 1860).
Demanchieren (frz., spr. -mangsch-), beim Spiel
von Streichinstrumenten aus einer Lage in die andere
übergehen, mit der linken Hand am Hals (mauere)
des Instruments hinauf- oder heruntergleiten.
DeniHüHo o" "uiiiliö (fpr. -mängd ang nül-)
oder Motion en nuliittz, die Nichtigkeitsklage des
franz. Rechts, die in 10 Jahren verjährt. Sie wird
wegen vertragsmäßiger Verbindlichkeiten erhoben,
wenn der äußere Scyein eines gültigen Vertrags vor-
liegt. Sobald der die Gültigkeit ausschließende Man-
gel dem Rickter dargelegt ist, behandelt diefer den
Vertrag entweder ohne weiteres als ungültig (nuliits
äs plciin äi-oit) oder in den Fällen, in welchen die
Ungültigkeit nur von bestimmten Personen geltend
gemacht werden kann, wenn er von diesen zu dem
Zweck angerufen wird (lüoäs 225). Nichtigkeiten der