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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Deutscher Kellnerbund; Deutscher Klub; Deutscher Kolonialverein; Deutscher König; Deutscher Kriegerbund; Deutscher Krieg von 1866

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Deutscher Kellnerbund - Deutscher Krieg von 1866

belegt, in letzterer der brandenburgische goldbewehrte und gekrönte, auf den Flügeln mit goldenen Kleestengeln besteckte rote Adler mit dem Wappenschilde der Burggrafen von Nürnberg: nämlich einem goldenen, von einer aus Rot und Silber gestückten Einfassung umgebenen Schildlein, worin ein doppeltgeschwänzter, rot bewehrter, rot gezungter und rot gekrönter schwarzer Löwe erscheint. Über dem Wappen erhebt sich das kuppelförmige, mit Hermelin ausgeschlagene Kaiserzelt aus Goldstoff mit einem Muster, in dem der schwarze Reichsadler und die goldene Reichskrone abwechseln. Auf dem rot emaillierten Goldreifen, welcher die Kuppel umschließt, steht in Goldschrift der preuß. Wahlspruch: GOTT MIT UNS. Auf der Spitze des Zeltes ruht die Reichskrone, über der das Reichsbanner hervorragt. Letzteres zeigt unter den ausgespannten Fittichen eines preuß. Adlers die deutschen Farben senkrecht nebeneinander: Schwarz-Weiß-Rot.

Die Reichskrone (Fig. 2) besteht aus einem goldenen Stirnreif, der aus vier größern und vier kleinern abwechselnd nebeneinander gestellten, oben abgerundeten, mit Brillanten eingefaßten goldenen Schildchen gebildet ist. In den größern Schildchen zeigt sich ein aus Brillanten zusammengesetztes gerades Kreuz, das in den untern Winkeln von zwei dergleichen Kreuzlein begleitet wird. In den kleinern Schildchen des Stirnreifs erscheint der ebenfalls aus Brillanten gebildete Reichsadler, über dessen Haupt ein achtstrahliger Stern schwebt. Auf den größern Schildchen ruhen vier goldene, reich verzierte Bügel, die im Scheitelpunkt, wo sie zusammentreffen, in ein Rankenornament endigen, auf welchem der blaue, in seinem Goldreif und Kreuze mit Steinen geschmückte Reichsapfel ruht. Aus der gelb gefütterten Reichskrone ragt eine Mütze aus Goldbrokat über die Schildchen des Stirnreifs bis zur halben Höhe der Bügel empor.

Die Krone der Deutschen Kaiserin (Fig. 3) ist mit vier durch einen bekreuzten Reichsapfel überhöhten Bügeln geschlossen und mit Brillanten und Rubinen reich verziert. Innerhalb der Krone befindet sich eine Mütze von Goldbrokat, die bis zur halben Höhe der Bügel emporsteigt.

Die Standarte des Kaisers (Fig. 4) ist gelb (golden), abwechselnd mit dem schwarzen, rot bewehrten Reichsadler (ohne Brustschild) und der goldenen Reichskrone bestreut; darauf liegt das Eiserne Kreuz, dessen Arme die Ränder der Standarte berühren. Es trägt den Wahlspruch: GOTT MIT UNS, und die Jahreszahl 1870. Auf der Mitte des Kreuzes ruht, von der Kette des Schwarzen Adlerordens umschlungen, das mit der Reichskrone bedeckte kleinere Wappen des Kaisers.

Die Standarte der Kaiserin (Fig. 5) zeigt auf gelbem (goldenem) mit rot bewehrten schwarzen Adlern, deren 16 in voller Gestalt sichtbar sind, bestreutem Stoffe den mit der Krone der Kaiserin besetzten, von der Kette des Schwarzen Adlerordens umgebenen Schild des kleinern kaiserl. Wappens. Im Obereck an der Standartenstange befindet sich das Eiserne Kreuz mit Krone, dem Buchstaben W und der Jahreszahl 1870.

Über die amtliche Bezeichnung der frühern Kaiser s. Deutscher König.

Deutscher Kellnerbund, s. Kellner.

Deutscher Klub, eine Parteigruppe im österr. Abgeordnetenhause, die sich 21. Sept. 1885 bei der Spaltung der "Vereinigten Linken" unter der Führung von Heilsberg, Weitlof, Knotz und Steinwender konstituierte und anfangs 38 Mitglieder zählte; später stieg diese Zahl auf 48. Der D. K. vertrat den Grundsatz der "schärfern Tonart" und forderte Wiederherstellung und Sicherung der deutschen Führung in Österreich, Bekämpfung des slaw. Übergewichts, gesetzliche Feststellung der deutschen Staatssprache und Befestigung des Bündnisses mit dem Deutschen Reich. Mai 1887 trennten sich 15 Mitglieder von dem D. K. und bildeten die Deutsche Nationalpartei (s. d.); Nov. 1888 vereinigten sich der D. K. und der Deutsch-Österreichische Klub (s. d.) zu der Vereinigten Deutschen Linken (s. d.).

Deutscher Kolonialverein, s. Kolonialverein.

Deutscher König (rex Germaniae, rex Germanorum, rex Teutonicorum), die seit dem 11. Jahrh. von Schriftstellern häufig, in Urkunden dagegen nur ganz vereinzelt gebrauchte Bezeichnung der Herrscher Deutschlands. Die Karolinger nannten sich rex Francorum, ihre Nachfolger ebenso oder bloß rex. Nach der Kaiserkrönung (seit Otto I.) hießen sie imperator augustus, selten rex et imperator; früher vereinzelt, seit Otto III. allgemein mit dem Zusatz Romanorum. Unter Heinrich IV. wurde für den nicht zum Kaiser gekrönten D. K. der Titel Romanorum rex üblich, wozu dann namentlich seit den Staufern augustus und auch semper augustus trat. Seit Ferdinand I. führte der D. K. als solcher den Titel "erwählter röm. Kaiser" (electus Romanorum imperator semper augustus Germaniae rex), wozu dann noch die Titel der Hausmacht traten. In deutschen Urkunden: "Römischer König (Kaiser) zu allen Zeiten Mehrer des Reichs".

Unter den Karolingern herrschte Erbrecht, dann ein Wahlrecht, das sich an die Familie band. Heinrich VI. (gest. 1197) wollte den Grundsatz des Erbrechts feststellen lassen, starb aber zu früh. Nach dem Interregnum (1254-73) herrschte die freie Wahl. Gleichzeitig kam damals (um 1250) das Wahlrecht, das im 12. Jahrh. noch alle Fürsten ausgeübt hatten, an einen bevorzugten Kreis von sieben Fürsten, die davon den Namen Kurfürsten (s. d.) trugen.

Das 1871 gegründete Deutsche Kaisertum hat mit dem mittelalterlichen, das wesentlich auf der Mitherrschaft über Italien und den Beziehungen zum Papsttum ruhte, keinen Zusammenhang, es ist eine eigentümliche Erneuerung des Deutschen Königtums. - Vgl. Moser, Von dem röm. Kaiser, röm. Könige u. s. w. ("Neues deutsches Staatsrecht", Bd. 2, Frankf. 1767); Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 6 (Kiel 1875); Maurenbrecher, Geschichte der deutschen Königswahlen vom 10. bis 13. Jahrh. (Lpz. 1889).

Deutscher Kriegerbund, s. Kriegervereine.

Deutscher Krieg von 1866. Österreich und Preußen waren durch den Frieden von Wien (30. Okt. 1864) in den Besitz der Elbherzogtümer gekommen und über deren gemeinsame Verwaltung, noch mehr über die endgültige polit. Stellung von Schleswig-Holstein, in ernste Zerwürfnisse geraten (s. Deutschland und Deutsches Reich, Geschichte), die durch den Vertrag von Gastein (s. d.; 14. Aug. 1865) für kurze Zeit beschwichtigt wurden, Anfang 1866 sich jedoch wieder verschärften. Die Verschiedenheit der polit. Ziele beider Mächte, besonders ihre Nebenbuhlerschaft in Deutschland selbst und die hartnäckige Weigerung beider, nachzugeben, ließen einen Krieg zwischen Österreich und Preußen, trotz der Abneigung des Volks gegen einen solchen Bruderkrieg, mehr und mehr als unvermeidlich erscheinen. Österreich