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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutschland und Deutsches Reich (Zeitungswesen)

und das Gesetz vom 12. Mai 1851, die Wiedereinführung der Kautionen, des Zeitungsstempels, der Konzessionspflicht und anderer Beschränkungen jedoch bald unmöglich gemacht. Die Kaution war nicht unbedeutend. Sie richtete sich seit 1851 nach der Erscheinungsweise der Zeitungen und der Wohlhabenheit der Verlagsorte, die in vier Abteilungen zerfielen. Für Zeitungen, die wöchentlich mehr als dreimal erschienen, betrug die Kaution in den Städten der 1. Abteilung 5000 Thlr., der 2. Abteilung 3000 Thlr., der 3. Abteilung 2000 Thlr., der 4. Abteilung 1000 Thlr. Zeitungen, die weniger als dreimal wöchentlich erschienen, zahlten die Hälfte der Sätze.

Auch in Baden hatte sich während der Revolution fast die gesamte Presse von der radikalen Partei beherrschen lassen. Besonders hervorragenden Einfluß übte der bereits erwähnte "Deutsche Zuschauer" von Struve. Auch Mathys "Rundschau" war nicht ohne Bedeutung, ebenso wie die seit Juli 1847 in Heidelberg unter Gervinus' Redaktion begonnene "Deutsche Zeitung", die im Okt. 1848 nach Frankfurt übersiedelte, wo sie 1849 erlosch. Auch in Sachsen hatte die Bewegung von 1848 eine große Zahl neuer Blätter ins Leben gerufen, die jedoch ebenfalls, wie die von Diezmann begründete und von Öttinger fortgeführte "Neue Leipziger Zeitung", größtenteils schon 1850 den neuen Preßbestimmungen zum Opfer fielen.

Einen wesentlichen Anteil an der Kräftigung der Tagespresse hatten die 1847/48 auf dem deutschen Postkongreß zu Dresden vorbereiteten einheitlichen Bestimmungen über die für die Beförderung der Zeitungen zu erhebende Gebühr. Die Beschlüsse des Postkongresses setzten für das ganze Gebiet des Deutsch-Österreichischen Postvereins eine nach dem Preise der Zeitungen bemessene, 25 Proz. niemals übersteigende, einheitliche Gebühr fest, die zwischen der bestellenden und absendenden Postanstalt gleichmäßig geteilt wurde. Das preuß. Preßgesetz von 1851 legte zwar dem Entstehen neuer Zeitungen große Schwierigkeiten in den Weg, es entzog aber die Entscheidung der Frage, ob die Presse ihre gesetzlichen Schranken überschritten habe, der administrativen Willkür und legte dieselbe ausschließlich in die Hand des Richters. Die oktroyierte Preßordonnanz vom 1. Juni 1863, die der Verwaltung das Recht gab, ein Blatt wegen seiner Gesamthaltung nach zweimaliger Verwarnung zu unterdrücken, wurde im Nov. 1863 wieder aufgehoben. Das Bedürfnis einer Reform der Preßgesetzgebung hatte sich in den sechziger Jahren immer dringender geltend gemacht. In Württemberg war bereits durch Verordnung vom 24. Dez. 1864 das alte Edikt von 1817 über die Preßfreiheit wiederhergestellt worden; ebenso hatte eine Reihe kleiner Staaten, wie Meiningen, Coburg, Reuß, Weimar, Altenburg, Lübeck, Bremen, beide Mecklenburg u. a. Revisionen ihrer Partikulargesetze vorgenommen, Baden erließ 1868 und Sachsen 1870 ein neues liberales Preßgesetz. Endlich gewährte das Reichspreßgesetz vom 7. Mai 1874 dem Zeitungswesen bedeutende Erleichterungen, die namentlich der preuß. Tagespresse, die bis dahin unter der Belastung des Zeitungsstempels gestanden hatte, zu gute kamen. Den Einfluß, den die Beseitigung dieser Steuer auf die Entwicklung der Presse ausübte, charakterisiert am besten die Thatsache, daß in Berlin die Zahl der neu entstandenen Blätter, die sich 1874 auf 26 beschränkte, bereits 1875 auf 83 anwuchs.

Eine tief einschneidende Wirkung auf die Entwicklung des Zeitungswesens übte das 21. Okt. 1878 erlassene Socialistengesetz aus. Infolgedessen entstand in London unter Johann Most das anarchistische Blatt "Die Freiheit"; andererseits zog sich die deutsche socialdemokratische Presse, von der Regierung schonungslos unterdrückt, nach der Schweiz zurück und veröffentlichte seit Okt. 1879 in Zürich den inzwischen wieder eingegangenen "Sozialdemokrat". Eine der größten socialistischen Tageszeitungen, das "Hamburger Echo", wurde zeitweilig, die "Berliner Freie Presse" ganz verboten, und das neu erstandene "Berliner Volksblatt" streng überwacht und zu einer Art farblosen Demokratie gezwungen, aus der es sich nach Aufhebung des Socialistengesetzes (1. Okt. 1890) unter Liebknecht und unter dem neuen Titel "Vorwärts" augenblicklich befreite, während die im Verlage von J. H. W.^[Johann Heinrich Wilhelm] Dietz in Stuttgart erscheinende Zeitschrift "Die Neue Zeit" (vormals Monatsschrift, jetzt Wochenschrift) einen wissenschaftlichen Ton zu wahren wußte und gegenwärtig zu den bemerkenswertem deutschen Zeitschriften gehört.

Großes Aufsehen erregte das 1889 auf Grund des Socialistengesetzes erfolgte Verbot der "Volks-Zeitung" in Berlin, das die Reichskommission bald wieder aufhob. Die Berliner Polizei überwacht auch nach Aufhebung des Socialistengesetzes in einer vom Polizeipräsidenten selbst geleiteten Abteilung neben den Theatern und Volksversammlungen gegenwärtig sämtliche in Berlin erscheinende Zeitungen und Zeitschriften, besonders aber die socialdemokratische Presse, die seit Aufhebung des Socialistengesetzes einen neuen Aufschwung genommen hat (s. S. 164 b).

Eine festere Organisation sollte die deutsche Journalistik durch die Gründung des Deutschen Journalistentags (in Frankfurt a. M. 1863) erhalten, eine Vereinigung deutscher Zeitungen und Zeitschriften zur Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen der deutschen periodischen Presse. Unter den Verdiensten, die der Journalistentag sich um die Tagespresse erworben hat, sind namentlich seine wertvollen Vorarbeiten für das Deutsche Reichspreßgesetz und eine Reihe von Erleichterungen in der Postbeförderung der Zeitungen zu erwähnen, doch löste sich der Journalistentag 1880 wieder auf.

In vieler Beziehung wurde der 1887 in Dresden durch Verschmelzung des "Allgemeinen Deutschen Schriftsteller-Verbandes" in Leipzig mit dem "Deutschen Schriftsteller-Verein" in Berlin entstandene "Deutsche Schriftsteller-Verband" (s. d.), mit dem Sitze in Berlin, der Erbe der Aufgaben des Journalistentages und sucht dieselben durch moralische und sociale Hebung des Redacteurstandes, durch Einwirkung auf die Preßgesetzgebung und das Verlagsrecht zu lösen. Doch besteht seit 1892 auch wieder ein "Allgemeiner Deutscher Journalisten- und Schriftstellertag" (s. Journalisten- und Schriftstellertag).

Am augenfälligsten erhellt die Zunahme des deutschen Zeitungswesens durch die seit Errichtung einer Centralstelle für das Post-Zeitungswesen in Berlin (1822) alljährlich erscheinende amtliche Zeitungspreisliste der Post, im Selbstverlage des Kaiserl. Post-Zeitungsamtes. Nach Heusinger (Die Zeitungspreislisten der Reichspostverwaltung und ihre Bedeutung für die Geschichte des Zeitungswesens, im "Archiv für Post und Telegraphie", Beiheft Nr. 9, 1878) sind während des Zeitraums von 1824 bis 1877 Zeitungen in Deutschland in 36 ver-^[folgende Seite]