Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

167

Deutschland und Deutsches Reich (Territorialentwicklung)

1:925000, in 8 Sektionen (Glog. 1891 fg.); Karte des Deutschen Reichs, unter Redaktion von C. Vogel, 27 Blatt, 1:500000 (Gotha 1891 fg.); Übersichtskarte des preuß. Staats-Eisenbahnnetzes sowie der übrigen Deutschen Eisenbahnen, 1:100000; Eisenbahn-Übersichtskarte von Deutschland und den angrenzenden Ländern (Beilage zum "Reichskursbuch"), 1: 2200000; Wagner, H., Wandkarte des Deutschen Reichs, 1:800000 (Gotha 1892).

Territorialentwicklung. (Hierzu: Historische Karten von Deutschland I und II.) Während die Deutschen durch die Völkerwanderung ihre Sitze weit nach W. ausgedehnt hatten, waren die Länder jenseit der Elbe, Saale und des Böhmerwalds und selbst Landstrecken diesseit dieser Linie an die Slawen verloren gegangen, denen gegenüber erst Karl d. Gr. und seine Nachfolger die Grenzgebiete von der Eider bis zum Adriatischen Meere zu sog. Marken unter Markgrafen organisierten, die in gerichtlicher und militär. Beziehung eine größere Gewalt hatten als die Grafen des Inlandes. Im N. war unter Karl d. Gr. und dann durchs ganze Mittelalter die Eider die Grenze, welche nur kurze Zeit, von 934 bis 1027, durch Gründung der Mark Schleswig (Limes Danicus) überschritten wurde. Die Westgrenze ist ebenfalls, seitdem Lotharingien durch Heinrich I. (923-925) fest mit Deutschland verknüpft war, viele Jahrhunderte dieselbe geblieben: Gent, Cambrai, Sedan, Bar-le-Duc und Chatillon waren deutsch; ebenso die Quellgebiete der Maas und der Mosel. Von letzterm aus zog sich die Grenze gegen Burgund an den Jura, dann nordöstlich unterhalb Basel an den Rhein, diesen aufwärts zur Mündung der Aare, dann diese bis zum Einflusse der Reuß und diese letztere aufwärts bis zur Südwestecke des Vierwaldstättersees und von hier südlich etwa bis zur Furka (der Aargau zwischen Reuß im O., Aare im S. und W. und Rhein im N. war von Heinrich I. um 920 an Burgund abgetreten worden). Die Südgrenze läßt sich nicht so genau bestimmen, da sicher bis ins 13. Jahrh. ein großer Teil der Alpenthäler, außer denen, durch welche die hauptsächlichsten Verkehrsstraßen führten, noch Wildnis war. Jedoch wurden seit dem 11. Jahrh. auch bedeutende Striche südwärts vom Hauptzuge der Alpen zu Deutschland gerechnet, wie Chiavenna (Cläven), 952 wurde sogar das alte Herzogtum Friaul, das in die Markgrafschaften Istrien, Aquileja, Verona und Trient zerfiel, von Italien abgelöst und mit Deutschland vereinigt.

Was innerhalb dieser Grenzen lag, war im Karolingischen Reiche in zahlreiche Gaue (vgl. Spruner-Menke, Handatlas für die Geschichte des Mittelalters, 3. Aufl., Karte 31-36, Gotha 1879) zerlegt gewesen, die von königl. Beamten, den Gaugrafen, verwaltet wurden und als rein geogr. Bezeichnungen ihre Namen vielfach bis auf die Neuzeit gebracht haben. Ihre polit. Bedeutung aber schwand allmählich, als durch königl. Verleihung die größern geistlichen und weltlichen Grundherren für ihre Besitzungen Befreiung von der gräfl. Gewalt erwarben und die Grafen selbst in dem so geschmälerten Amtsbezirk sich in erbliche Dynasten verwandelten, sodaß fortan in einem Gau mehrere zugleich Gerichtsbarkeit übten, die Gaue selbst aber vollkommen zersplittert wurden. Diese Zersplitterung und die Ohnmacht der Krone wurden einigermaßen dadurch ersetzt, daß die einzelnen Volksstämme seit der zweiten Hälfte des 9. Jahrh. aus ihrer Mitte durch Besitz, berühmte Abstammung und persönliche Tapferkeit ausgezeichnete Männer als Herzöge an die Spitze stellten und so die hundert Jahre vorher durch die Karolingische Monarchie vernichteten Stammesherzogtümer erneuerten. Dies geschah in Sachsen, Franken, Bayern, Schwaben und Lothringen, neben welchen wieder einzelne Markgrafschaften, besonders Thüringen, ähnliche Selbständigkeit erstrebten. Erst Otto I. gelang es, diese Herzöge in die Stellung von Beamten des Königs zurückzuzwingen und so die Gefahr zu beseitigen, daß sich das Reich in Teilstaaten auflöse. Otto minderte dann ihre Befugnisse dauernd, indem er ihnen den Einfluß nahm, den sie auf die Wahl der Bischöfe geübt hatten und bei jedem Stamme dem Herzoge einen Pfalzgrafen zur Seite einsetzte. Außerdem waren die einem Herzoge unterstehenden Markgrafen und Grafen stets geneigt, sich seinem Gebote zu entziehen. Unmittelbar unter der Krone stehende Gebiete (im Egerlande, Elsaß, Schweiz u. s. w.) wurden durch Reichsvögte, Reichsburgen mit den bei ihnen erwachsenden Städten und ihrem Umkreise durch königl. Burggrafen verwaltet. So war die Zahl der Verwaltungs- und Gerichtsbezirke Deutschlands im 10. und 11. Jahrh. immerhin schon eine beträchtliche, aber ihre Inhaber, die Fürsten (principes), waren Beamte des Königs und wurden, wie auch die Bischöfe, von ihm ernannt oder abgesetzt.

Eine große Umwandlung trat in allen diesen Beziehungen unter den salischen und staufischen Königen ein. Der Umfang des Reichs war beträchtlich gewachsen. Der Herzog von Böhmen gehörte schon seit Otto I. zu den ersten Reichsfürsten und wurde 1158 zum König erhoben; die Kriege mit den Wenden führten zur Gründung einer ganzen Reihe neuer Fürstentümer (Brandenburg, Ostmark, Meißen, Lausitz) und Bistümer jenseit der alten Grenzen oder zur Aufnahme einheimischer Großen (der Grafen von Mecklenburg, der Herzöge von Pommern) in den Reichsverband, dem seit Ende des 13. Jahrh. auch die poln. Fürsten Schlesiens durch ihre Lehnsbeziehungen zu Böhmen beitraten. Die Eroberungen des Deutschen Ordens in Preußen und Livland dehnten die Grenze des Reichs bis über Dorpat (seit 1346 bis an den Finnischen Meerbusen) aus. Aber die Festigkeit des Reichs wuchs mit dem Umfange keineswegs. Die Fürsten nahmen besonders seit dem Investiturstreit (1075-1122) immer mehr den Charakter von Lehnsträgern des Königs an, wußten aber ihre Würde allmählich erblich zu machen, sodaß der König diesen erblichen Vasallen nach und nach die wichtigsten Hoheitsrechte überlassen mußte. Dazu kam, daß die alten Herzogtümer entweder durch Aussterben oder absichtlich aufgelöst wurden. Lothringen war schon seit dem 10. Jahrh. in Ober- und Niederlothringen zerfallen, aber jenes war wieder zwischen dem Herzoge, dem Grafen von Bar und den Bistümern Metz, Toul und Verdun geteilt und in diesem hatte wohl der Erzbischof von Köln seit Bruno I. die herzogl. Würde, aber neu emporgekommene, mächtige Geschlechter, wie die Herzöge von Brabant und Limburg, die Grafen von Berg, Luxemburg, Flandern und Geldern waren ebenso unmittelbar wie der Erzbischof von Trier und der Bischof von Lüttich. In dem früher zu Lothringen gerechneten Friesland gab es freie Bauernschaften neben Gebieten der Grafen von Holland und Geldern und des Bischofs von Utrecht. Der Sturz Heinrichs des Löwen führte die Auflösung des sächs. Herzogtums herbei. Die Herzogswürde in Westfalen kam an den Erzbischof von Köln (1180), die von Ostsachsen und