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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1519-56)

Hussiten, denen das Baseler Konzil 1433 in den Prager Kompaktaten (die freilich Pius II. 1402 wieder aufhob) den Kelch beim Abendmahl und andere Forderungen bewilligt hatte. Dadurch wurde die Bewegung der Hussitenkriege zum Stillstand gebracht, die das Konstanzer Konzil durch die Verbrennung des Johannes Huß entfesselt hatte. Die Hussitenkriege von 1420 bis 1433 zeigten, daß die Verfassung des Deutschen Reichs jede Entfaltung der Kräfte hindere und das Volk einem Angriff fast wehrlos preisgebe. Die Hussitenkriege waren zugleich ein Teil des Gegenstoßes der Slawen gegen das Vordringen der Deutschen nach Osten, das um dieselbe Zeit durch die Vereinigung der Polen und Litauer und deren Siege über den Deutschen Orden bei Tannenberg 1410 und endlich durch den zweiten Thorner Frieden 1466 auch im Nordosten beendigt wurde. Es fehlte im 15. Jahrh. nicht an Versuchen, die Reichsverfassung zu bessern, besonders unter Maximilian sind (namentlich auf dem Reichstage zu Worms 1495) Beschlüsse gefaßt und Einrichtungen getroffen worden, um das Fehdewesen zu bekämpfen, das Münz- und das Kriegswesen des Reichs zu kräftigen u. s. w.; aber es zeigte sich, daß die Fürsten sowohl wie die Städte und der Kaiser selbst nur an ihre besondern Lande und Gerechtsame dachten, daß das Leben des Volks sich in den Teilstaaten vollziehe. Unter den Fürsten hoben sich neben dem habsburg. Hause die Bayern, die Hohenzollern in Brandenburg und Franken und die Kurfürsten von Sachsen hervor. Während die Gesetzgebung des Reichs fast ganz stockte und kaum zu äußerlichen Anordnungen gelangte, wie die Goldene Bulle von 1356, wurden in mehrern Einzelstaaten im 14. und 15. Jahrh. Hausgesetze, Polizeiordnungen und Landrechte gegeben oder ausgebildet. Allgemein entwickelte sich aus dem Rechte der Fürsten, die Großen zu ihrem Rat an den Hof zu entbieten, und aus der Beschränktheit ihrer Geldmittel ein Recht der Stände (der Herren, d. i. der geistlichen und weltlichen Großen, zu denen im 14. Jahrh. auch die einfachen Ritter traten, und der Städte), bei jeder neuen Belastung des Landes mit Steuern und Schulden, bei Teilungen, Abtretungen und allen wichtigen Akten in bestimmter Weise berufen und gefragt zu werden. Die ständischen Verhältnisse erlitten eine Umwandlung dadurch, daß die Ritter im 15. Jahrh. aufhörten den Wehrstand oder auch nur den hauptsächlichen Bestandteil der Heere zu bilden, da die Einführung der Schießwaffen die Kriegführung überhaupt wesentlich geändert hatte und die aus den bäuerlichen und bürgerlichen Kreisen hervorgehenden geworbenen Fußsoldaten sich bald als sog. Landsknechte gefürchtet machten. Die Ritter wurden zu Landwirten und Rittergutsbesitzern; aber ehe sich diese Entwicklung durchsetzte, suchten sie als Raubritter Beschäftigung und Nahrung. Das 15. Jahrh. litt schwer unter dieser Plage. Die Städte bildeten Handwerk und Handel weiter und waren, wenn auch ihre polit. Bedeutung mit der Zeit sank, Sitze mannigfaltiger Bildung und bedeutenden Reichtums. Die Herrschaft ging in denselben im 14. und 15. Jahrh. meistens aus der Hand der Geschlechter (des städtischen Patriciats) in die der Zünfte über; in den Hansestädten jedoch behauptete sich das Patricierregiment. Die Grenze des Reichs trat im Westen und Süden erheblich zurück, indem Frankreich Teile von Burgund und die Dauphiné erwarb. Außerdem hatten sich die Grenzlande Flandern, Hennegau, Brabant, Lothringen, Burgund dem Reiche fast ganz entzogen, und auch die Schweiz löste sich um 1500 ab.

4) Die Reformationszeit. (S. Karte II, 4 und die Nebenkarte: Kirchliche Einteilung Deutschlands bei Beginn der Reformation auf der Konfessionskarte des Deutschen Reichs.) Noch in die letzten Jahre Maximilians I. fielen die Anfänge der kirchlichen Reformation, die sich in einer Reihe von vorbereitenden Erscheinungen angekündigt hatte (s. oben). Seit den Kirchenversammlungen von Konstanz und Basel war für die Kirchenverbesserung nicht nur nichts geschehen, sondern die Mißbräuche hatten sich gemehrt. Der Umschwung der gesellschaftlichen Verhältnisse, das Wiederaufleben der antiken Litteratur, die Erfindung der Buchdruckerkunst hatten die Schranken der mittelalterlichen scholastischen Bildung durchbrochen und der schon vorhandenen Opposition in der Kirche selbst einen mächtigen Rückhalt gegeben. Die ersten Jahrzehnte des 16. Jahrh. zeigen die größte Gärung in allen Kreisen des deutschen Lebens; namentlich kündigt sich auf dem litterar. Gebiete der Entscheidungskampf zwischen der neuen Bildung und der alten mönchischen aufs heftigste an, während zugleich eine große sociale Revolution zu erwarten stand. Der skandalöse Ablaßhandel Tezels war für Luther der Anlaß (31. Okt. 1517), in seinen 95 Thesen den Kampf gegen die röm. Kirche zu beginnen. (S. Reformation.) Der Eindruck dieses Schrittes war ungeheuer. Die Ungeschicklichkeit der litterar. Verfechter Roms, der mißlungene Versuch des Kardinals Cajetan zu Augsburg (1518), Luther zum Schweigen zu bringen, gaben dem Kampf eine wachsende Bedeutung, während Luther selbst seit der Disputation zu Leipzig (1519) in immer bewußtern Gegensatz zur ganzen röm. Kirchenautorität gedrängt ward. Die Versuche Roms, durch den Kirchenbann das Feuer auszulöschen, schlugen fehl und vergrößerten nur die Niederlage des Papsttums. Inzwischen hatte nach Maximilians Tode die Kaiserwahl zwischen dessen Enkel Karl von Spanien und Franz I. von Frankreich eine Zeit lang geschwankt, bis es gelang, dem habsburg. Bewerber die Krone zu sichern (28. Juni 1519).

Eine Wahlkapitulation, die der neue Kaiser Karl V. (1519-56) beschwören mußte, sollte einerseits das drohende Übergewicht seiner auswärtigen Macht von Deutschland abhalten, andererseits die unter Maximilian verkümmerten Reformen der Reichsverfassung, namentlich das Reichskammergericht und Reichsregiment, in ungeschmälerten Vollzug setzen. Karl V., von dem ein großer Teil der Nation eine volkstümliche Ordnung der Kirchenangelegenheiten erwartete, war jedoch in zu viele auswärtige Interessen verwickelt und überdies viel zu kirchlich gesinnt, als daß er die Hoffnungen Deutschlands gebührend hätte würdigen können. Er sprach auf dem Reichstage zu Worms (1521) über Luther die Reichsacht aus und widmete, nach Spanien zurückgekehrt, seine Thätigkeit hauptsächlich dem Kriege mit Frankreich. Seinem Bruder Ferdinand trat er die deutsch-österr. Besitzungen ab. Die Reichsregierung überließ er dem Reichsregiment, das der reformatorischen Lehre freien Spielraum ließ. Dagegen mißlangen die Versuche der Ritterschaft und der Bauern, die religiöse Bewegung zu einer durchgreifenden socialpolit. Umwälzung zu benutzen; der Krieg der Fürsten gegen Franz von Sickingen (1523) und das Scheitern des großen Bauernaufstandes von 1525 (s. Bauernkrieg) gaben