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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66)

ten) zur Ausarbeitung allgemeiner Gesetze zu berufen. Dieser allen etwas bietende Plan genügte doch keiner Partei. Das österr. Kabinett erhob dagegen hauptsächlich das Bedenken, es könne auf sein bleibendes Präsidialrecht nur dann verzichten, wenn dafür sein Gesamtbesitz, auch der außerdeutsche, fest verbürgt würde. Preußen aber wies jetzt in einer Depesche an die sächs. Regierung (20. Dez.) wieder auf den engern Bundesstaat, wie er ein Jahrzehnt vorher durch die preuß. Politik erstrebt worden war.

Dies rief keine geringe Erregung hervor. Österreich und die Mittelstaaten protestierten (Febr. 1862) in identischen Noten und erklärten den Bundesstaat für unvereinbar mit dem Wesen des Deutschen Bundes und ein darauf gerichtetes Bündnis als einen Unterwerfungsvertrag. Nur Baden und Weimar sprachen sich für die Reform im bundesstaatlichen Sinne aus. Österreich und die Mittelstaaten blieben indes nicht bei der Negation stehen, sondern kamen mit positiven Vorschlägen (August) an den Bund. Es sollten aus den einzelnen Kammern Delegierte nach Frankfurt berufen werden, denen Gesetze über Civilprozeß und Obligationenrecht zur Beratung vorzulegen wären. Preußen protestierte ebenso gegen dieses Surrogat einer Volksvertretung wie die im September in Weimar tagende Versammlung liberaler Abgeordneter und der Nationalverein. Dagegen sammelten sich aus Österreich, den mittlern und kleinern Staaten die großdeutschen Elemente zu einer Parteiversammlung, die 28. und 29. Okt. zu Frankfurt tagte, und welche beschloß, als Gegengewicht gegen den Nationalverein eine "großdeutsche" Vereinigung unter dem Namen "Reformverein" zu gründen. Das Verhältnis Österreichs und der Mittelstaaten zu Preußen war nach dem allen ziemlich gespannt, wie sich bald nachher auch bei Behandlung der handelspolit. Frage zeigte. Indes hatte Preußen endlich Österreich vermocht, mit ihm gemeinsam (März 1862) am Bunde die Wiederherstellung der rechtmäßigen Verfassung in Kurhessen zu beantragen, und der Bund nahm auch (13. Mai) diesen Antrag an. Es brauchte übrigens, um den Kurfürsten, der den preuß. Specialgesandten General von Willisen in beleidigender Weise behandelt hatte und keine Genugthuung dafür geben wollte, zum Nachgeben zu bewegen, des Befehls zur Mobilmachung von zwei preuß. Armeekorps. Nun wurde endlich ein neues Ministerium berufen und die Verfassung von 1831 publiziert.

Inzwischen hatte Preußen im Namen des Zollvereins 29. März 1862 einen Handelsvertrag mit Frankreich unterzeichnet, den die preuß. Kammern im August genehmigten. In der Handelspolitik war im Laufe des verflossenen Jahrzehnts ein bedeutungsvoller Umschwung vorgegangen, namentlich seit Frankreich mit dem alten System des Schutzzolls gebrochen und mit England sowie mit den kleinern Nachbarstaaten Verträge in diesem Sinne abgeschlossen hatte. Auch auf Deutschland hatte dieser Umschwung nachhaltigen Einfluß, und die im Zollverein sich lange bekämpfenden Tendenzen des Schutzzolls und Freihandels führten zu einer Wendung im Sinne des letztern. Dahin neigte auch die öffentliche Meinung in einem großen Teile von Deutschland. Auch in andern Zweigen des wirtschaftlichen Gebietes waren einheitliche Reformen im Laufe des letztern Jahrzehnts zu stande gekommen, wie die Münzkonvention (1857), der Postverein, die Wechselordnung, das Handelsgesetzbuch. Die vielen gewerblichen und volkswirtschaftlichen Vereine und Versammlungen waren sprechende Zeugnisse der eingetretenen Veränderung. Der Handelsvertrag vom 29. März näherte, trotz seiner Mängel im einzelnen, den Zollverein der handelspolit. Entwicklung, die das westl. Europa eingeschlagen hatte, entfernte ihn aber eben dadurch um einen bedeutenden Schritt dem schutzzöllnerischen Österreich und schlug die Hoffnungen nieder, die man dort an den Vertrag vom Febr. 1853 geknüpft hatte. Von den Mittelstaaten waren anfangs nur Sachsen, das wegen seiner industriellen Entwicklung hier gleiches Interesse wie das von ihm sonst politisch bekämpfte Preußen hatte, und Baden bereit, dem Handelsvertrag mit Frankreich beizutreten. Österreich eiferte lebhaft dagegen und beantragte (10. Juli) den Gesamteintritt seiner Monarchie in den Zollverein, natürlich auf Grund des bestehenden Tarifs. Bayern und Württemberg lehnten (August) den Beitritt zum Vertrag ab; Hannover schien das Gleiche zu beabsichtigen; Darmstadt und Nassau wiesen, freilich im offenen Gegensatz zu ihrer Volksvertretung, den Vertrag gleichfalls zurück. Der Deutsche Handelstag, der im Mai 1861 zum erstenmal in Heidelberg zusammengetreten war und im Okt. 1862 sich zu München versammelte, sprach sich trotz starken österr. und bayr. Zuzugs mit kleiner Mehrheit für den Vertrag aus, während die großdeutsche Versammlung in Frankfurt a. M. fast einstimmig für Ablehnung stimmte. Preußen erklärte den opponierenden Regierungen, es werde die Ablehnung des Vertrags zugleich als die Erklärung betrachten, den Zollverein mit Preußen nicht länger fortzusetzen.

Nächst dieser allgemeinen Angelegenheit nahm nichts so sehr die Teilnahme in Anspruch wie der wegen der Militärfrage in Preußen ausgebrochene Verfassungskonflikt. In der Verhandlung über den Militäretat, die im Sept. 1862 stattfand, lehnte das Haus der Abgeordneten das geforderte Militärbudget und damit die Heeresreorganisation mit großer Mehrheit ab. Jetzt ward (24. Sept.) Bismarck in das Ministerium berufen, um den Vorsitz und die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten zu übernehmen. Doch auch seine Verhandlungen mit den Führern der altliberalen Partei waren ohne Erfolg. Die Regierung suchte sich nun auf die Genehmigung ihres Budgetentwurfs durch das Herrenhaus zu stützen, die Abgeordneten erklärten aber dessen Beschluß für nichtig, da das Herrenhaus nur das Recht hätte, den ihm vom Abgeordnetenhaus überkommenen Etat zu verwerfen oder anzunehmen. Die neue Sitzung, 14. Jan. 1863 eröffnet, zeigte die Lage nicht verändert. Eine Adresse des Abgeordnetenhauses, die in scharfen Zügen die Beschwerden des Landes darlegte, wurde vom König persönlich nicht angenommen. Auch die Politik Bismarcks gegenüber dem eben ausgebrochenen Aufstande in Polen fand keinen Beifall. Am 8. Febr. war zwischen Preußen und Rußland eine Konvention über gegenseitigen Beistand gegen die Rebellen längs der Grenze abgeschlossen, und damit waren einer Partei am russ. Hofe die Hände gebunden, deren Thätigkeit für Preußen nichts Gutes versprach. Zugleich aber war des Kaisers persönlich warme Gesinnung gegenüber Preußen dadurch neu befestigt worden. Das Abgeordnetenhaus aber erklärte, daß strenge Neutralität Preußens Pflicht sei. Der Schluß der Sitzung erfolgte 27. Mai 1863, ohne daß das Budget erledigt war.