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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88)

und 25. Mai 1881 wurde mit Hamburg der Zollanschluß vereinbart, der auch den Wünschen des Hamburger Großhandels und seiner Exportindustrie durch Belassung eines Freihafengebietes nachkam. Auch bewilligte der Reichstag für die durch den Zollanschluß nötig werdenden Bauten einen Beitrag von 40 Mill. M. 1884 folgte dann auch Bremen.

Der Zollanschluß fiel in eine Zeit hoher Blüte und gesteigerter Bedeutung der beiden alten Hansestädte. Die Niederlassung eines Bremer Kaufherrn Lüderitz in Südwestafrika war es, die den Ausgangspunkt der deutschen Kolonialpolitik bildete. Der Reichskanzler dachte, zumal nachdem der Reichstag 1880 eine Vorlage zum Schutze deutscher Interessen auf den Samoa-Inseln abgelehnt hatte, nicht entfernt daran, in planmäßiger Weise eine Ära kolonialer Gründungen zu beginnen. Aber als nationale Pflicht erschien es ihm, dem deutschen Kaufmann und Ansiedler im Auslande auf seinen Wunsch den Schutz des Reichs angedeihen zu lassen. Durch ein Telegramm (vom 24. April 1884) Bismarcks an den deutschen Konsul in Kapstadt wurde die Lüderitzsche Besitzung Angra-Pequena unter deutschen Schutz gestellt, der später auf das Groß-Nama- und Damaraland ausgedehnt wurde. Dann folgten an der afrik. Westküste das Togogebiet und Kamerun, wo der Hamburger Kaufmann Woermann eine blühende Faktorei besaß. Es war ein Zeichen des Ansehens, das sich Deutschlands ebenso energische wie maßvolle Kolonialpolitik errang, daß die sog. Kongokonferenz, die den Streit zwischen Portugal und dem neuen Kongostaate und zwischen England und Frankreich wegen des Nigergebietes schlichtete, in Berlin stattfand (25. Nov. 1884 bis 26. Febr. 1885). Handelte es sich bei den ersten Schritten der deutschen Kolonialpolitik um rein kaufmännische Unternehmungen, so ging die von der Gesellschaft für deutsche Kolonisation ausgerüstete Expedition des Dr. Karl Peters nach Ostafrika mehr aus den Kreisen der Nation hervor; sie erwarb im Nov. und Dez. 1884 in den Landschaften Usagara, Nguru, Usegua und Ukami ein Gebiet, dessen wirtschaftliche Erschließung die zukunftsreichsten Aussichten eröffnete. Am 27. Febr. 1885 wurde diesen Erwerbungen der kaiserl. Schutzbrief zu teil. Gleichzeitig wurden in der Südsee die Nordostküste von Neuguinea (Kaiser-Wilhelms-Land) und die Admiralitätsinseln, Neubritannien und Neu-Irland (Bismarck-Archipel), die Marschalls- und ein Teil der Salomonsinseln unter deutschen Schutz gestellt. (S. Deutsche Kolonien.) Bei der Besetzung der Karolineninseln (25. Aug. 1885) brach mit Spanien, das seine alten Besitzansprüche nicht aufgeben wollte, ein Konflikt aus, zu dessen Beilegung Bismarck den Papst Leo XIII. als Schiedsrichter vorschlug, an dem er dadurch auch für die kirchenpolit. Verhandlungen einen nachgiebigern Gegner gewann. Der Papst entschied 22. Okt. 1885, daß Spanien der Priorität des Besitzes wegen die Souveränität, Deutschland dagegen volle Handelsfreiheit und das Recht zur Errichtung einer Schiffs- und Kohlenstation auf den Inseln erhalten solle. Auf dieser Grundlage wurde 17. Dez. 1885 eine Übereinkunft der beiden Mächte geschlossen. Ein Aufstand der Eingeborenen in Kamerun wurde im Jan. 1885 mit leichter Mühe niedergeschlagen, und gegen den Sultan von Sansibar, der die deutsche Oberhoheit über die hinter seinem Küstenbesitze liegenden Kolonien nicht anerkennen wollte, genügte (Aug. 1885) die drohende Aufstellung eines deutschen Panzergeschwaders. Gleichzeitig suchte Bismarck durch Einrichtung regelmäßiger Dampferverbindungen mit Ostasien und Australien, die vom Reiche mit etwa 4 Mill. M. jährlich unterstützt werden sollten, Deutschlands Stellung im Welthandel zu kräftigen.

Mit offener Mißgunst hatte England die ersten Schritte der deutschen Kolonialpolitik verfolgt, und in den Verhandlungen über die Abgrenzung der beiderseitigen Interessensphären wußte es der weitern Ausdehnung deutschen Besitzes sehr bestimmte Grenzen zu setzen, so in dem Abkommen vom 6. April 1886 über die Grenzlinien im Stillen Ocean, in dem vom 2. Aug. 1886 über die westafrik. Schutzgebiete am Golf von Guinea. Über Ostafrika kam 1. Nov. 1886 ein Abkommen zu stande, worin die von England vorgeschobenen Souveränitätsrechte des Sultans von Sansibar nur für einen schmalen Küstenstrich anerkannt wurden. Im Jan. 1887 wurde das deutsche Protektorat über das durch die brit. Interessensphäre von Deutsch-Ostafrika getrennte Wituland ausgesprochen. Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft schloß 28. April 1888 einen Vertrag, der den unhaltbaren Zuständen an der Küste ein Ende machen sollte durch Übertragung der gesamten Verwaltung und Zölle an die Gesellschaft für den Zeitraum von 50 Jahren und gegen Entschädigung des Sultans. Aber die hierdurch in ihren Interessen schwer bedrohten arab. Händler und Sklavenjäger zettelten eine Empörung an der Küste an (Sept. 1888), die in kürzester Zeit die schwachen deutschen Ansiedelungen wegfegte. Ein Wendepunkt der deutschen Kolonialpolitik war damit gegeben. In diesen unsichern, von feindlichen Interessen durchkreuzten Gebieten waren, wie es sich jetzt zeigte, wesentliche civilisatorische Fortschritte ohne materielle Machtentfaltung nicht möglich.

Den entscheidenden Wendepunkt in der auswärtigen Politik bildete der Berliner Kongreß von 1878. Deutschlands Haltung im Russisch-Türkischen Kriege von 1877 und 1878 kam den russ. Interessen sehr zu gute, denen sonst auf seiten Österreichs und Englands ein noch entschiedenerer Widerstand begegnet wäre. Auch auf dem Kongreß wirkte Bismarck für Rußlands Forderungen soviel er nur konnte. Als aber die Russen im Sommer 1879 mit der vertragsmäßigen Räumung Bulgariens zögerten, sah sich Bismarck vertragsmäßig genötigt, eine Mahnung Österreichs zu unterstützen, und verletzte damit auf das empfindlichste den russ. Stolz. Es wurden Truppen an die russ. Westgrenze geschoben, ein russ. General nach Paris entsandt zur Anknüpfung mit Frankreich. Kaiser Wilhelm suchte persönlich durch eine Zusammenkunft mit dem Zaren in Alexandrowo (3. bis 4. Sept. 1879) das gute Verhältnis wiederherzustellen. Gleich darauf aber unterhandelte Bismarck in Gastein und Wien mit Andrássy, dem Leiter der österr. Politik, über ein Verteidigungsbündnis gegen Rußland und brachte dasselbe 7. Okt. 1879 zu stande. Beide Mächte sagten sich gegenseitigen Beistand gegen Rußland zu und versprachen einander wohlwollende Neutralität für den Fall, daß eine von ihnen von einer andern Macht angegriffen werden würde. Die Erhöhung der Friedensstärke des Reichsheers von 401000 auf 427009 Mann durch das neue vom Reichstag 16. April 1880 genehmigte Septennat war eine weitere Friedensbürgschaft. In allen Phasen der orient. Krisis, vom montenegrinischen