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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Dirtbeds - Disciplinargewalt
Die Eisenbahn wurde bis 1890 bei D. über die
Weichsel durch eine 1850-57 von Lentze und Schinz
erbaute Gitterbrücke geführt, die lange Zeit zu den
großartigsten VrückenbautenderWelt gehörte. Sie ist
837 m lang und hat, außer den 2 Ufcrpfeilern, deren
jeder 32 in breit und mit kafemattierten Gewölben,
Schießscharten u. s. w. versehen ist, 5 Strompfeiler
und 6 Öffnungen, jede 121,15 in weit. Die Mittel-
pfeiler sind 25,4 m lang, 9,7 in breit. Jeder der
7 Pfeiler hat 2 Türme mit Zinnenbcdeckung und
Mauerkrönung aus Granit. Die Pfeiler sind vom
niedrigsten Wasserstand 11 in hoch; der höchste
Wasserstand bleibt noch 4 m unterhalb der Brücke.
Die schmiedeeisernen Wände der vierseitigen Eisen-
röhre stehen 7 in voneinander und sind 12 m hoch.
Einfache Krane an der Ober- und Untcrstromseite der
Brücke heben die Masten der durchfahrenden Schiffe
und setzen sie wieder ein. Da diese Brücke dem Ver-
kehr nicht mehr genügte, wurde 1888-90 eine zweite
mächtige eiserne Brücke für den Eisenbahnverkehr
gebaut. - Vgl. Mehrtens, Zur Vaugeschichte der
alten Eisenbahnbrücke bei D. (Berl. 1893).
Geschichte. D., eine uralte Stadt, wird 1198
in der Schenkungsurkunde Grimislaws an die Io-
hanniter Trso w genannt. 1260 erhielt es von Herzog
Sambor Privilegium und Lübisches Necht und wurde
1270 vom Deutschen Orden zerstört. 1289 wurde
das Marienlloster der Dominikaner gegründet, 1308
die Stadt vom Orden erstürmt und die Einwohner
vertrieben. 1410 von den Polen erobert, kam sie
1411 an den Orden zurück. 1434 wurde D. von den
Hussiten verbrannt, 1453 von den Polen erobert,
1454 vom Orden zurückgewonnen. 1457 kam Lud-
wig von Erlichshausen, Hochmeister des Deutschen
Ordens, nach Verlust der Marienburg nach D.; dies
fiel in die Hände der Polen, die es den Danzigern
schenkten. 1462 wurde es von den Ordenshaupt-
teuten Fritz von Rabeneck und Caspar von Nostiz
vergeblich belagert, 1464 unter Reuß von Plaucn
vergeblich bestürmt; 1466 kam es durch den Frieden
zu Thorn an Polen. 1525 wurde die Reformation
eingeführt. Bei der ersten Teilung Polens 1772
kam die Stadt an Preußen. 1807 wurde sie von den
Franzosen geplündert und verbrannt. - Vgl. Preuß,
D.s histor. Denkwürdigkeiten (Danzig 1860).
virtbeäs (cngl., spr. dörtbedds, "Schmutzlager"),
die von Wurzelfafern durchzogenen Sande oder
Thone unter einer Schicht von" fossiler Koble; sie
stellen den Humusboden dar, auf dem die Pflanzen
wuchsen, die das Material für die Bildung der
darüber liegenden Kohle geliefert haben.
Dis (ital. l6 6i6"i8; frz. rö äi^se; engl. ll 8liar^>
oder äis), in der Musik der nächste oberbalb I) lie-
gende halbe Ton (von 1^8 nur cnharmonisch ver-
schieden), bezeichnet durch ä mit vorgezeichnetem H.
Dis, Dispater, röm. Gott der Unterwelt, ent-
sprechend dem gricck. Pluton. Er besaß zusammen
mit Proscrpina in Rom einen unterirdischen Altar
auf dem fog. Terentum im Marsfelde, an welchem
alle 100 Jahre Spiele gefeiert wurden.
Dis ... oder Di..., Vorsilbe in ursprünglich
griech. Wörtern, soviel wie zweimal, doppelt.
Dis... oder Di..., Vorsilbe in ursprünglich
lat. Wörtern, entspricht dem deutschen zer...,
ent... u. s. w^
Disaccharate, eine Gruppe der Zuckerartcn(s.d.).
Disagio, s. Agio.
Disapprobieren (neulat.), mißbilligen; Dis-
approbation, Mißbilligung.
Disazoverbindungen oder auch Tetrazo-
verbindungen, organische Verbindungen, welche
die Azogruppe - X -. I< - zweimal enthalten. Wenn
man z.V. das Amidoazobenzol (s. Azofarbstoffe),
(^115 -^:^.^1?4 -^H.,, diazotiert und durch Kom-
bination (f. Diazoverbindungen) mit aromatischen
Ammen oder Phenolen die Diazogruppe in die Azo-
gruppe überführt, so erhält man z. V. die D.: (^ Ü5 -
^-.N.(^ 114.^:^.(^114.011. Viele Azofarben,
besonders die roten, wie das Viebricher Schar-
lach, Crocemscharlach u. s. w., sind Abkömmlinge
solcker D.
Disborso^(ital.), Anslage, Vorschuß.
Vi802.1ooa.tl (neulat.), s. Barfüßer.
Discedieren (lat.), auseinandergehen, sich tren-
nen; Diseession, das Auscinandergehen, Tren-
nen, Ehescheidung; im alten Rom das übertreten
zu einer Partei beim Abstimmen, auch das Ab-
stimmen selbst, weil Senatsdeschlüsse gefaßt wurden
durch Trennung der Abstimmenden in zwei Haufen.
Disceptatiou (lat.), Erörterung.
Discernieren (lat.), sondern, unterscheiden, er-
kennen; discernrbel, unterscheidbar, erkennbar;
Discernement (frz., fpr. dißärrn'mang), Unter-
scheidung, Urteilskraft, Scharfsinn.
Discession, s. Discedieren.
Discidlum (lat.), Trennung, Scheidung, beson-
ders Ehescheidung.
Disciplin (lat.), im allgemeinen ein System
von Maßregeln, durch die das Verbalten einer zu
einem Ganzen vereinigten Anzahl Personen an ge-
wisse Ordnungen und Schranken gebunden wird;
als Schuldisciplin ein wichtiger Teil der Erziehung
(s. Schulzucht). Im kirchlichen Sinne wird die D.
der Doktrin oder den Glaubenslehren und dem Un-
terrichte in denselben entgegengesetzt und begreift
dieKirchenzucht, d. i. die Aufsicht über die Kirchen-
glieder, in Beziehung auf gottesdienstliche oder auch
auf religionswidrige Handlungen. Ferner versteht
man unter D. die einzelnen Fächer einer Wissen-
schaft, des Unterrichts u^f. w.
DisoiplinI. oisrioälis, eine Sammlung von
39, aus orient. Quellen, besonders Syntipas, ge-
schöpften Fabeln und moralischen Erzählungen, die
gegen Ende des 12. Jahrh, von Moses von Huesca
(Petrus Alsonfi) in lat. Sprache gefertigt wurde,
ein Lehrbuch der praktifchen Moral. Hiervon sind
zwei altfranz. Übersetzungen in Versen (aus dem
12. und 13. Jahrh.) abzuleiten, das "dlN8timont
ä'un i)ör6 ", LOH 618" und die "Discipline ä6 cisr-
M". Neuausgabe von Möon, "I^dimux et contsZ",
Bd. 2 (Par. 1808). In Deutschland wurde die
v. 0. erst im 15. Jahrh, durch Steinhöwels Über-
setzung in seinem "Asop" bekannt.
Disciplinargewalt. Weder die Strafgewalt
des Staates noch die polizeiliche reicht in allen fällen
und für alle Kreife der bürgerlichen Gesellschaft so
weit, als die Fürsorge des Staates für Aufrechrhal-
tung der Ordnung gehen soll. Namentlich bleibt
für gewisse, in sich selbst wieder abgegrenzte Kreise
eine Oberaufsicht nötig, die ohne die Befugnis zur
Vcrhänguna, von Strafen nicht wirkfam fein kann.
Aber diese Befugnis kann aus Rücksicht auf die be-
sondern Verhältnisse jener Kreise und auf den Be-
reich ihrer Wirksamkeit nicht an alle die Voraus-
setzungen gebunden sein, unter denen die allgemeine
Strafgewalt des Staates sich zu realisieren hat.
Hieraus entsteht der Begriff der D. Dieselbe hat
den Zweck, die geordnete Pflichterfüllung zu sichern,