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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Doge - Doggen
mit Vöblingen an Württemberg. Es ist berühmt
durch den ^ieg des Grafen Eberhard des Greiners
über die Städte 23. Aug. 1388, bei dem er seinen
Sohn Ulrich verlor. Eine Gedenttafel und der Ul-
richstein erinnern daran.
Doge (ital., spr. dohdsche; im Deutschen immer
dohfche gesprochen; vom lat. äux, ".herzog"), Name
der gewählten, aber Fürstcnrang besitzenden Regen-
ten von Venedig und Genua. In Venedig wurde
das Dogcnamt schon 697 eingeführt, der Name
"Herzog"" von den benachbarten "Langobarden über-
nommen', zu einem festen Bestandteil der Verfassung
wurde es nach einigen Schwaninngen, die das
8. und 9. Jahrh, gebracht hatten. Der erste D.
war Paoluccio Anafesto, seine bedeutendsten Nach-
folger sind Drseolo II., Sebastiano Ziani, Enrico
Dandolo, Pietro Gradenigo, Marino Falieri, Fran-
cesco Foscari. Der letzte D. Luigi Manin dankle
12. Mai 1797 ad, vier Tage vor dem endgültigen
Zusammenbruch der alten Republik. - Die Macht
der D. war in fortwährendem Sinken begriffen.
Urfprünglich in fast monarchischer Stellung, ge-
stützt auf das ganze Volk, suchten sie im Kampf mit
den hervorragenden Geschlechtern ihre .Herrschaft
erblich zu machen. Allein die Aristokratie, die
1032 den Satz zum Gefetz erhob, es dürfe sich kein
D. mehr einen Mitregenten (eonäux) bestellen, ge-
wann das Übergewicht und erhob sich allmählich zur
Scheidewand zwischen D. und Volk und zum wahren
Herren und Lenker der Republik, während der D. zu
deren bloßem Ehrenhaupte und ausführendem Beam-
ten herabsank. Nach der Schließung des großen
Rates (s. Goldenes Buch) führte dies dahin, daß
mehrere D. abdankten, einer mit Gewalt zur An-
nahme dieser Würde gebracht (Andrea Contarini,
s. d., 1367) und ein Gesetz erlassen werden mußte
(1339), welches die Ablehnung der Würde verbot.
Der Versuch des D. Marino Falieri (s. d.), diese
Adelsherrschast zu stürzen, führte nur feinen eigenen
Untergang herbei (1355). Die Wege, auf welchen
die Aristokratie zur Schwächung der Macht des D.
gelangte, waren folgende: Zuerst wurde die Neu-
wahl des D., von der schon 1177 das Volk ganz
ausgeschlossen worden, an einen Ausschuß von 11,
36 bez. 41 Mitglieder des Patricierstandes gebracht
und mit der Zeit durch ein kunstvolles Wahlverfah-
ren die Bildung von Cliquen in diefer Wahlbehörde
vollständig unmöglich gemacht. Der D. wurde ferner
der ständigen Überwachung von zuerst zwei, dann
secbs Räten unterstellt und gebunden an die Zustim-
mung in erster Linie der HiFnoi-ia, aber auch der Huu^
i-amia. und der?l<?Mii; dies waren lauter Aus-
schüsse des großen Rates, dcr nur aus Patriciern be-
stand und sich durcb Kooptation ergänzte. Endlich
wurde nach dem Aufstand des Iacopo Tiepolo (s. d.)
1310 der Rat der Zehn, die sog. Dioci inquiZitoi-I äi
8tato, zuerst nur versuchsweise, dann bleibend ein-
gerichtet und demselben als der obersten und unver-
antwortlichen richterlichen Behörde der Republik
auch die Befugnis erteilt, den D. zu Geldstrafen,
ja zur Absetzung und zum Tod (s. Falieri Warinoj,
Foscari jZrancesco^) zu verurteilen. Das Privat-
leben und dcr Aufwand des D. und seiner Familie
wurden strengen Bestimmungen unterworfen; feine
Angehörigen wurden von den Staatsämtern aus-
geschlossen, dem D. und seiner Familie dcr Besitz
auswärtiger Güter verboten, die Heirat seiner Kin-
der in auswärtige Häuser untersagt und ein beson-
deres Gericht aus den fünf OorrLttoi-i (s.d.) und drei
der Staatsinquisitoren eingesetzt, welches nach dem
Ableben des D. seine Amtsführung zu prüfen hatte,
um nicht nur die Ehren zu bestimmen, die ihm zu
erweisen seien, sondern auch die etwaigen Strafen,
die im Fall der Entdeckung von Fehlern seine Hinter-
bliebenen trafen. - Genua führte nach dem Vor-
bild von Venedig das Dogenamt 1339 (erster D.
Simone Boccanera) in seine Verfassung ein, um
durch die Zusammenfassung der obersten Gewalt in
einer Hand aus den Wirren der Adelskämpfe und
der Volksbcdrückung herauszukommen, allein ohne
Erfolg. Nachdem Genua 1396 unter franz. Ober-
herrschaft verfallen, wurde das Dogenamt wieder
aufgehoben. Aufs neue fügte es 1528^Andrea Doria
(s. d.) in die Verfassung ein, aber in streng aristo-
kratischem Sinn; nur Mitglieder des Großen Rates
von mindestens 50 Jahren und sehr vermögende
Senatoren waren wählbar, die Amtsdauer war auf
2 Jahre beschränkt. Nachdem 1797 das Dogen-
amt hier wie in Venedig aufgehoben worden, lebte
es in Genua noch einmal 1802-5 auf, fand aber
seinen endgültigen Untergang mit der Einverleibung
Genuas Zuerst in das franz. Kaiserreich, dann in
das Königreich Sardinen. - Vgl. Musatti, ^oi-jg.
(I6i1ll.proini88i0ii6 äuc^6 (Padua 1883); Molmenti,
1.3. äoMi-6883< äi V6ue?.iii (2. Aufl., Turin 1887).
Dogenmütze, Kopfbedeckung und Nürdezeichen
der ehemaligen Dogen von Venedig, eine auf festem
Kronenrcif sich erhebende, nach hinten in spitzem,
tugelbesetztem Zipfel abhängende Mütze von Gold-
brokat, in sog. phrygischer Form. Die Stelle einer
Krone vertretend wurde die D. seitens der Dogen
auch über ihr Wappenschild gesetzt. (S. Tafel:
Kronen I, Fig. 23.)
Dogganey (Doggani), eine ehemals für die
brit.-ostind. Präsidentschaft Bombay ausgeprägte
Kupfermünze, das Stück zu 1 Pie oder ^oo der Ru-
pie, wonach das D. bis 1824 als Bruchteil der Sicca-
Nupie ^ 2,05 deutschen Pfennig ooer 1,03 Kreuzer
österr. Silberwährung, später aber als Bruchteil der
Bombay- soder seit 1835 der neuen allgemeinen brit.-
ostind.) Rupie -^ 1,9 deutschen Pfennig oder ^/"o
Kreuzern österr. Silberwährung war.
Doggen, große, schwere Hunde von gedrungenem
und außerordentlich kräftigem Bau, mit stumpfen,
breiten Schnauzen, kleinen Schlappohren, starkem,
aufgerichtetem Schwänze und meist strafsem Haar-
kleide. Sie sind die kräftigsten, mutigsten Hunde,
wütend im Kampfe gegen Tiere und Menschen, die
ibren Herrn mit Aufopferung ihres Lebens vertei-
digen, aber ihrer Plumpheit und Schwere sowie
des mangelhaften Geruchsinnes wegen zur Jagd
nicht tauglich sind. Seit den ältesten Zeiten bat
man sie besonders gern zu Kampsspielen mit wil-
den Tieren benutzt; jetzt richtet man die kleinern
Arten besonders zur Rattenjagd ab. Man züchtet
manche Abarten. Die bekanntesten sind die eigent-
lich en V u l l e n b e i h e r, V u l l d 0 g g e n (^anis N10I03-
3U8, s. Tafel: Hunderafsen, Fig. 16), mit breitem
Leib und breiter Brust, dickem Kopf, kurzer Schnauze,
die bei manchen rief gespalten ist, sodaß die Vorder-
zähne sichtbar sind, faltiger Haut, kurzen, sehr kräf-
tigen Beinen. Sie haben meist eiuen tückischen,
wilden Blick, sind aber treue Wächter und unverwüst-
liche Kämpfer. Eine gute Dogge kennt keine Furcht,
sie fällt ebenso gut den wütenden Sticr wie den
Wolf oder den Löwen an. Die Spanier benutzten
früher große D. zu ihren Jagden auf Indianer und
Neger. DerSchädelder echtenDogge gleicht sehr dem-