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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Droit - Drôme
werde ihn erstechen, so wird derselbe schon wegen
dieser Äußerung bestraft (mit Gefängnis bis zu
6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 300 M.)>
Diesem Fall ist der der Nötigung (s. d.) ähnlich.
Das Österr. Strafgesetz von 1852 (§. 99) bestraft
den, welcher in der Absicht droht, einzelne Personen,
Gemeinden oder Bezirke in Furcht und Unruhe zu
versetzen (Strafe: schwerer Kerker von 6 Monaten
bis zu 5 Jahren). Der Österr. Strafgesetzentwurf
von 1889 straft denjenigen, welcher einen andern
mit rechtswidriger Zufügung von Nachteilen unter
Umständen bedroht, welche geeignet sind, in dem
Bedrohten die "Besorgnis vor der Ausführung her-
vorzurufen" (Gefängnis bis zu 6 Monaten oder
Geldbuhe) und außerdem den Landzwang. - Vgl.
John, Landzwang und widerrechtliche D. (Gott.
1852); Brück, Zur Lehre von den Verbrechen gegen
die Willensfreiheit (Berl. 1875).
Die civilrechtlichen Wirkungen der rechts-
widrigen D. ordnen die Gesetzgebungen unter dem
Gesichtspunkt einer durch D. veranlaßten rechts-
geschästlichen Erklärung. Die betreffende Erklärung
soll von dem, welcher sie abgegeben hat, angefoch-
ten, als nichtig erklärt werden dürfen. So im Ge-
meinen Recht; Preuh. Allg. Landr. 1,4, §§. 32-51;
0oä6 civil Art. 1109,1111-1117; Österr. Gesetzb.
ߧ. 869-871, 875; Deutscher Entwurf, zweite Le-
sung, §. 98. Damit pflegt die Vorschrift verbunden
zu sein, daß die Erklärung auch dem Dritten gegen-
über ungültig ist, welcher Rechte aus derselben
(mittelbar) ableitet; nur etwa mit einer für den
redlichen Erwerber beweglicher Sachen und von
durch den Eintrag im Grundbuch vermittelten Rech-
ten günstigen Einschränkung. Rechtswidrig ist die
D. auch dann, wenn mit Maßnahmen gedroht wird,
zu denen der Drohende befugt ist, wenn er Vorteile
erlangen will, auf welche er dem Bedrohten gegen-
über keinen Anspruch hat. So, wenn der Prinzipal
die Bürgschaft des Vaters für die von dessen Sohn
dem Prinzipal unterschlagenen Gelder fordert, widri-
genfalls der Prinzipal den Sohn dem Staatsanwalt
anzeigen werde. Widerrechtliche und zum Schaden-
ersatz an den Benachteiligten verpflichtende D. liegt
aber auch vor, wenn der Bedrohte dadurch bestimmt
wurde, eine beabsichtigte Erklärung nicht abzugeben,
z. B. ein Testament nicht zu errichten, oder wenn
der Bedrohte bestimmt wurde, Sachen aufzuopfern,
ohne daß diese an den Drohenden gekommen sind,
oder wenn er infolge der erlittenen Angst Schaden
an seinem Körper genommen oder infolge dieses
Notstandes einem Dritten Schaden zugefügt hat.
vroit (frz., spr. dröä), Recht, Rechtswissenschaft;
I). ä'g.!idkin6, s. ^ul)3.in<3; I). cis vigit6, s. Besuchs-
rccht; D. coutuinisi' (spr. tutümleh), Gewohnheits-
recht, im Gegensatz zum I). eoiit (spr. ekrih), dem
geschriebenen Recht, worunter namentlich das röm.
Recht verstanden wird. Im Handelswesen bedeutet
v. Abgabe, Auflage, Zoll, z. B. I). ä'oMi-66 (spr.
dangtreh), Einfuhrzoll; I). ä^xportHtion (fpr. -ta-
hiöng), Ausfuhrzoll; v. äo m3.FH8in9.F6 (spr.-nahsch),
Lagergeld; v. ä6 port (spr. pohr), Hafengeld u. s. w.
I)roit8 1-6111113 (spr. reünih, vereinigte Gebühren)
hießen bis 1814 in Frankreich die Abgaben von allen
geistigen Getränken, Tabak, Salz, Spielkarten, Musi-
kalien, Fuhrwerken u. s. w. Die Verwaltung dieser
Abgaben besorgte die "1^i6 668 äroit8 i'6uiii8",
der auch die Erhebung des städtischen Octroi zukam.
Droit Äo snits (spr. dröä de ßwiht), in Frank-
reich Benennung dcs Verfolgungs- und Ausson-
derungsrechts des Verkäufers und Einkaufskom-
mifsionärs (s. Aussonderung). Außerdem wird im
franz. Recht die Befugnis des Hypothekargläubigers
sich an das ihm verpfändete Grundstück auch dann
zu halten, wenn dasselbe sich nicht mehr im Vesik
des Schuldners befindet, sondern auf einen Dritten
übergegangen ist, als I). ä. 8. bezeichnet. (S. Hypo-
thekarische Klage.)
Droitwitch (spr. dreutitsch), Stadt in der engl.
Grafschaft Worcester, 35 km im SW. von Bir-
mingham, mit dem Severn durch einen Kanal ver-
bunden,^ Eisenbahnknotenpunkt,hat (1891)4021 E.
und berühmte Solquellen, die in 50 m Tiefe ent- '
springen, 30-40 Proz. Salz enthalten und zum
Baden benutzt werden; das Salz gelangt auch zur
Versendung (etwa 100000 t jährlich). - Vgl.
Vainbrigg, ^1i6 v. 33.it 8priuZ8 (1873).
vrolo (frz., spr. drohl), Schalk, Spaßvogel,
Schelm; vro^ric; (spr. drol'rih), Drolligkeit,
Schnurre, Schwank, Posse.
Drollinger, Karl Friedr., Dichter, geb. 26. Dez.
1688 zu Durlach, studierte zu Ba^ei, war Archiv-
halter zu Durlach und starb 1. Juni 1742 als Mit-
glied der Regierung zu Basel. Seine von Brockes
und vielleicht auch schon von Haller beeinflußten
lyrischen und didaktischen "Gedichte" (Basel 1743;
neue Ausg., Franks. 1745), die einen sehr feinen
und klaren Geist verraten und Brockes' detail-
lierte Naturmalerei auf den Menschen übertragen
wollen, erschienen erst nach seinem Tode, von I. I.
spreng herausgegeben. - Vgl. W. Wackernagel,
C. Fr. D., Akademische Festrede (Basel 1841); Th.
Löhlein, C. Fr. D. (Programm, Karlsr. 1873).
vrolN2.sns, Vogel, s. Emu.
Dröme (spr. drohm), Fluß in der franz. Land-
schaft Dauphins, entspringt beim Dorfe La Batie-
dcs-Fonts am Eingänge des Val de D. auf den
Dröme-Alpen, fließt über Die und Crest und mündet
unterhalb Valence nach einem wegen seines felsigen
Bettes ziemlich reißenden, nicht schiffbaren Laufe
von 118 km in die Rhone.
Dröme (spr. drohm), Departement in Südfrank-
reich, nach dem Flusse D. benannt, gebildet aus
Teilen des niedern Dauphins' und einem Teile der
Provence, liegt zwischen den Depart. Isere, Hautes-
und Basses-Alpes, Vaucluse und Ardeche, hat
6521,55 (nach Berechnung des Kriegsministeriums
6560) likm, (1891) 306419 E., d. i. 47 auf 1 yicm,
gegen 314615 im1.1886 und 326684 im1.1861,
und zerfällt in die 4 Arrondissements Die, Monte"-
limar, Nyons, Valence mit 29 Kantonen und 379
Gemeinden. Hauptstadt ist Valence. D. gehört
zum 14. Armeekorps. Etwa der dritte Teil gehört
der Rhone-Ebene an und ist steinig und sandig. Ost-
wärts steigen die Berge amphitheatralisch bis zu
1600-2400 m zu den Dröme-Alpen an (s. West-
alpen) und bilden Thäler, die durch Isere, D.,
Roubion mit Iabron und kleinere Bergströme be-
wässert werden. An der Rhöne gedeihen Orangen zum
Teil unter freiem Himmel, ebenso Mandel-, Ol-, Nuß-
und Maulbeerbaum. Der Weinbau ist infolge der
Verwüstungen der Reblaus sehr zurückgegangen, so-
daß U892) auf 13860 ka nur 189881 kl, im Durch-
schnitt von 1882 bis 1891 aber nur 99494 Iii Wein
gebaut werden, während man früher bis 333000ti1
gewann. Berühmt sind der dunkle Eremitagewein
(bei Tain an der Rhöne, s. Hermitage) und die Melo-
nen und Trüffeln von Romans an der Isöre. Auf
109 000 Ka wurden (1892) 1352500 Iii Weizen, auj